Unterordner 2, 4, 5 und 6 aller Abschnittslaufwerke

Aus allen Abschnittslaufwerken die Unterordner 2, 4, 5 und 6
Diese sind vollständig digitalisiert vorhanden und laut Schreiben an die LDI ohne schützenswerte Personendaten. Daher gehe ich von einem geringen Arbeitsaufwand und einer kostenfreien Bearbeitung meiner Anfrage aus.

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  • Datum
    28. Juli 2023
  • Frist
    30. August 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Au…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterordner 2, 4, 5 und 6 aller Abschnittslaufwerke [#284949]
Datum
28. Juli 2023 14:19
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus allen Abschnittslaufwerken die Unterordner 2, 4, 5 und 6 Diese sind vollständig digitalisiert vorhanden und laut Schreiben an die LDI ohne schützenswerte Personendaten. Daher gehe ich von einem geringen Arbeitsaufwand und einer kostenfreien Bearbeitung meiner Anfrage aus.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284949/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst bitte Ich Sie zukünftige Anfragen an das Postfach <<E-Mail…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Unterordner 2, 4, 5 und 6 aller Abschnittslaufwerke [#284949]
Datum
1. August 2023 08:30
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> zunächst bitte Ich Sie zukünftige Anfragen an das Postfach <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu senden. Mit Ihrem Antrag begehrten Sie die Unterordner 2, 4, 5 und 6 der Abschnittslaufwerke. Hierbei handelte es sich um ca. 1000 Dateien in ca. 150 Unterordnern. Die Bearbeitung Ihres Antrages erforderte umfangreiche Vorarbeiten: Diese Vorarbeiten gehen über einen einfachen gebührenfreien Fall i. S. d. Nummer 1.3.1 des Gebührentarifs zur VerwGebO IFG NRW hinaus. Aufgrund des enormen Umfangs Ihrer Anfrage, beabsichtige gemäß § 11 IFG NRW in Verbindung mit VerwGebO IFG NRW Gebühren zu erheben. Für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft kann nach Tarifstelle 1.2 der VerwGebO IFG eine Gebühr von 10 bis 500 Euro verlangt werden. Ich gehe hier von einem Zeitansatz von mindestens 1 Stunde aus. Die abschließende Bearbeitungsdauer kann ich Ihnen jedoch erst mitteilen, wenn alle Unterlagen zusammen gestellt worden sind. Die Gebühren belaufen sich daher auf mindesten 70 €, da die Sachbearbeitung der Anfragen nach dem IFG NRW im Verkehrsdienst grundsätzlich mindestens durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in der Laufbahngruppe 2.1 erfolgen. Der im Runderlass des Ministeriums des Innern(- 14-36.08.06 -) vom 17. April 2018, empfohlene Stundensatz für die Laufbahngruppe 2.1 liegt bei 70€. Ich bitte um Rückmeldung, ob Sie Ihre Anfrage aufrecht erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Da Sie die begehrten Informationen bereits zusammengestellt und weitergegeben haben, verstehe ich nich…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterordner 2, 4, 5 und 6 aller Abschnittslaufwerke [#284949]
Datum
1. August 2023 08:36
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Da Sie die begehrten Informationen bereits zusammengestellt und weitergegeben haben, verstehe ich nicht, wie Sie erneut Gebühren für die Vorarbeiten fordern. Die gewünschten Informationen liegen sogar bereits im Cloud-Dienst der Stadt Köln. Bitte erklären Sie mir vorher wie die Schätzung von einer Stunde zustandekommt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284949/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst er…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
1. August 2023 08:36
Status
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15,8 KB


Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst erhalten Sie so bald wie möglich eine Rückmeldung. Das Beschwerdemanagement ist Mo.-Do. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Fr. von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt. Eine automatische Weiterleitung Ihrer Mail an die Außendienstmitarbeitenden außerhalb dieser Zeiten erfolgt nicht. Möchten Sie einen konkreten Parkverstoß melden? -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/servicetelefon-einsatzleitzentrale-des-ordnungsdienstes-verkehrsdienstes> -> Link: schriftliche Anzeige von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen<https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=32-F68_file_AnzVerkW&formtecid=3&areashortname=send_html> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image002.jpg@01D99DD8.4EBDAB10] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Telefon 0211 / 38424-0. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [Das neue VHS-Programm ist da.]<https://vhs-koeln.de/Programm>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> die Daten sind nicht mehr über den Dienst "cdat" verfügbar. Zu…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: Unterordner 2, 4, 5 und 6 aller Abschnittslaufwerke [#284949]
Datum
21. August 2023 14:45
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> die Daten sind nicht mehr über den Dienst "cdat" verfügbar. Zudem wurden die Daten mittels personenbezogener Daten verschlüsselt, welche ich Ihnen nach der DSGVO nicht zur Verfügung hätte stellen könnten. In meiner vorhergehenden Mail sprach ich von einem Zeitansatz von mindestens einer Stunde. Die abschließende Bearbeitungsdauer kann ich Ihnen jedoch erst mitteilen, wenn alle Unterlagen zusammen gestellt worden sind. Sie können gerne unter der Anfragenummer 247025 nachlesen, wie die Bearbeitungszeit zustande kommt, da der Antrag sich auf dieselben Informationen bezieht. Bitte teilen Sie mir kurzfristig mit, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Nach Auffassung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW können Sie keine G…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterordner 2, 4, 5 und 6 aller Abschnittslaufwerke [#284949]
Datum
11. Oktober 2023 14:22
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Nach Auffassung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW können Sie keine Gebühren erheben für Aufwände, die bereits in einer anderen Anfrage nach IFG NRW erledigt wurden. Ich möchte Sie daher bitten zu prüfen, ob Sie tatsächlich Gebühren erheben möchten. Bis dahin wurde meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterordner 2, 4, 5 und 6 aller Abschnittslaufwerke“ vom 28.07.2023 (#284949) von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst er…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
11. Oktober 2023 14:22
Status
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst erhalten Sie so bald wie möglich eine Rückmeldung. Das Beschwerdemanagement ist Mo.-Do. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Fr. von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt. Eine automatische Weiterleitung Ihrer Mail an die Außendienstmitarbeitenden außerhalb dieser Zeiten erfolgt nicht. Möchten Sie einen konkreten Parkverstoß melden? -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/servicetelefon-einsatzleitzentrale-des-ordnungsdienstes-verkehrsdienstes> -> Link: schriftliche Anzeige von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen<https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=32-F68_file_AnzVerkW&formtecid=3&areashortname=send_html> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image002.jpg@01D99DD8.4EBDAB10] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Telefon 0211 / 38424-0. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterordner 2, 4, 5 und 6 aller Abschnittslaufwerke“ [#284949]
Datum
11. Oktober 2023 14:25
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). [geschwärzt] vermittelt bereits in einer gleichlautenden Anfrage. Es ist sicher angezeigt, dass sie mit der Vermittlung in dieser Sache betraut wird. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Gebühren für eine Bearbeitung angedroht werden, obwohl die Bearbeitung bereits in einer anderen, gleichlautenden Anfrage erledigt wurden und die Gebühren bereits erhoben wurden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 284949.pdf - 2023-08-01_1-image001.png - 2023-08-01_3-image002.jpg - 2023-10-11_2-image002.jpg Anfragenr: 284949 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> am 21. August 2023 habe ich auf Ihre Anfrage innerhalb der vorgesehenen Fr…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: Unterordner 2, 4, 5 und 6 aller Abschnittslaufwerke [#284949]
Datum
12. Oktober 2023 08:07
Status
Sehr << Antragsteller:in >> am 21. August 2023 habe ich auf Ihre Anfrage innerhalb der vorgesehenen Frist geantwortet und Sie gebeten mir kurzfristig Rückmeldung zu geben. Bis jetzt habe ich keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, ob Sie trotz der Gebührenerhebung Ihren Antrag aufrecht erhalten wollen. Wie ich Ihnen bereits mit obengenannter Nachricht mitteilte, sind die Daten nicht mehr über den Dienst "cdat" verfügbar. Es ist ein erneuter Upload der Daten notwendig. Ich gehe hier daher von einem Zeitansatz von mindestens 1 Stunde aus. Die abschließende Bearbeitungsdauer kann ich Ihnen jedoch erst mitteilen, wenn alle Unterlagen zusammen gestellt worden sind. Die Gebühren belaufen sich daher auf mindesten 70 €, da die Sachbearbeitung der Anfragen nach dem IFG NRW im Verkehrsdienst grundsätzlich mindestens durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in der Laufbahngruppe 2.1 erfolgen. Der im Runderlass des Ministeriums des Innern(- 14-36.08.06 -) vom 17. April 2018 empfohlene Stundensatz für die Laufbahngruppe 2.1 liegt bei 70€. Vorsorglich weise ich Sie daraufhin, dass bei einem Upload über den Dienst "cdat" aufgrund technischer Hürden nicht möglich ist, die Ordnerstruktur abzubilden. Alternativ biete ich Ihnen gerne die Möglichkeit der gebührenfreien Akteneinsicht in unserer Dienststelle an. Ich bitte um zeitnahe Rückmeldung Ihrerseits. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.2.6- 7447/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 28.07.2023…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.6-7447/23 Vermittlung bei Anfrage „Unterordner 2, 4, 5 und 6 aller Abschnittslaufwerke“ [
Datum
13. Oktober 2023 09:14
Status
Mein AZ: 209.2.3.2.6- 7447/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 28.07.2023 auf Zugang zu allen Abschnittslaufwerken die Unterordner 2, 4, 5 und 6 Ihre E-Mail vom 11.10.2023, E-Mail vom 12.07.2023 der Stadt Köln Meine telefonische Rücksprache mit der Stadt Köln vom gestrigen Tage Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 11.10.2023 wenden Sie sich gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, da die Stadt Köln Gebühren für eine Bearbeitung angekündigt hatte, obwohl die Bearbeitung bereits in einer anderen, gleichlautenden Anfrage erledigt wurden und die Gebühren hier bereits erhoben wurden. Bislang ging ich auch davon aus, dass der entstandene Verwaltungsaufwand nicht noch einmal berechnet werden dürfe, da die Informationen ja bereits herausgesucht und zur Verfügung gestellt wurden: https://fragdenstaat.de/anfrage/alle-abschnittslaufwerke-unterordner-2-4-5-und-6/. Vorliegend verhält es sich jedoch anders: Die zuständige Mitarbeiterin teilte mir gestern Morgen telefonisch mit, dass bei einem neuen Informationszugang jede einzelne Datei erneut hochgeladen werden müsse. Die beantragten Informationen liegen nicht mehr zu dem Vorgang vor, da diese nach zwei Wochen automatisch gelöscht werden, es gibt auch keine Protokolldaten hierzu. Die Stadt Köln hatte Ihnen auch inzwischen mitgeteilt, dass die Informationen nicht mehr vorliegen. Damit besteht für Sie leider keine Möglichkeit eines gebührenfreien Zugangs, wenn die Informationen elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Ich sehe zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit in diesem Vorgang zu vermitteln und empfehle Ihnen eine persönliche Vorsprache vor Ort ggf. in Absprache zusammen mit dem anderen Antragsteller, auch um die Informationen zur Ordnerstruktur zur erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Ihre sehr schnelle Antwort. Wenn die Daten erst na…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-7447/23 Vermittlung bei Anfrage „Unterordner 2, 4, 5 und 6 aller Abschnittslaufwerke“ [ [#284949]
Datum
13. Oktober 2023 22:18
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Ihre sehr schnelle Antwort. Wenn die Daten erst nach zwei Wochen gelöscht werden, wie Sie und Frau W. sagen, dann waren die angefragten Daten zum Anfragedatum noch auf der Plattform verfügbar. Es dürfte kein Problem sein Passwörter zu ändern, Löschfristen zu verlängern oder, gegebenenfalls Herrn B. zu fragen, ob das Passwort in seiner damaligen Form hätte weitergegeben werden dürfen. Für eine ungünstige Organisation innerhalb einer Behörde kann nicht der Antragsteller verantwortlich gemacht werden. Es wäre sonst leicht für jede Behörde Informationen so ungünstig zu speichern, dass jede Anfrage zu hohen Gebühren führen würde. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284949/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anordnung Fahrradschutzstreifen Kalk-Mülheimer-Straße nördlich Kreisverkehr Istanbulstr [#249078] [#284949] Gu…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anordnung Fahrradschutzstreifen Kalk-Mülheimer-Straße nördlich Kreisverkehr Istanbulstr [#249078] [#284949]
Datum
30. Oktober 2023 13:40
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], Zur Vollständigkeit meiner Anfrage möchte ich Sie informieren, dass ich mit einer Archivierung der Daten einverstanden bin, solange sich die Dateien wieder vollständig und wie im Originalzustand wiederherstellen lassen. Darüber hinaus wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich mit [geschwärzt] aus dem Amt für Informationsverarbeitung in Verbindung setzen könnten, um einen effizienten Weg der Datenübermittlung zu finden, so dass keine oder weniger Gebühren notwendig werden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 284949 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst er…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
30. Oktober 2023 13:40
Status
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15,8 KB


Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst erhalten Sie so bald wie möglich eine Rückmeldung. Das Beschwerdemanagement ist Mo.-Do. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Fr. von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt. Eine automatische Weiterleitung Ihrer Mail an die Außendienstmitarbeitenden außerhalb dieser Zeiten erfolgt nicht. Möchten Sie einen konkreten Parkverstoß melden? -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/servicetelefon-einsatzleitzentrale-des-ordnungsdienstes-verkehrsdienstes> -> Link: schriftliche Anzeige von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen<https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=32-F68_file_AnzVerkW&formtecid=3&areashortname=send_html> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image002.jpg@01D99DD8.4EBDAB10] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Telefon 0211 / 38424-0. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [Kölner Museumsnacht am 4. November 2023]<https://www.museumsnacht-koeln.de/>
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Guten Tag << Antragsteller:in >> AZ: 209.2.3.2.6- 7447/23 Leider habe ich noch keine Rückmeldung auf…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-7447/23 Vermittlung bei Anfrage „Unterordner 2, 4, 5 und 6 aller Abschnittslaufwerke“ [ [#284949]
Datum
7. November 2023 12:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> AZ: 209.2.3.2.6- 7447/23 Leider habe ich noch keine Rückmeldung auf meine Nachricht vom 13. Oktober erhalten. Inzwischen habe ich den Verkehrsdienst gebeten Kontakt mit dem Amt für Informationsverarbeitung aufzunehmen, um einen effizienteren Weg des Informationszugangs zu finden. Wie mir von einem anderen Anfragenden mitgeteilt wurde, lehnt der Verkehrsdienst dies jedoch ab. Ich selbst habe leider keine Antwort zu diesem Vorschlag erhalten. Es besteht der Eindruck, dass der Verkehrsdienst nicht an einer effizienten Beantwortung meiner Anfrage interessiert ist, sondern auf jeden Fall Gebühren erheben möchte. Ich bitte Sie daher erneut um Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284949/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
AW: Anordnung Fahrradschutzstreifen Kalk-Mülheimer-Straße nördlich Kreisverkehr Istanbulstr [#249078] [#284949] Se…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: Anordnung Fahrradschutzstreifen Kalk-Mülheimer-Straße nördlich Kreisverkehr Istanbulstr [#249078] [#284949]
Datum
14. November 2023 08:45
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW besteht ein Zugangsanspruch auf vorhandene Informationen. Eine Umwandlung der Daten in ein anderes Format ist im Rahmen des Informationszugangs nicht vorgesehen. Bei der Archivierung in eine ZIP-Datei handelt es sich um eine Umwandlung der Dateien. Gerne können Sie die vorhandenen Informationen gebührenfrei in der Dienststelle einsehen. Hierzu bitte ich Sie mir verschiedene Terminwünsche zu benennen. Sollten Sie weiterhin auf eine Übermittlung bestehen, beabsichtige ich aufgrund der des enormen Umfangs Ihrer Anfrage gemäß § 11 IFG NRW in Verbindung mit VerwGebO IFG NRW Gebühren zu erheben. Für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft kann nach Tarifstelle 1.2 der VerwGebO IFG eine Gebühr von 10 bis 500 Euro verlangt werden. Ich gehe hier von einem Zeitansatz von mindestens 2 Stunden aus. Die abschließende Bearbeitungsdauer kann ich Ihnen jedoch erst mitteilen, wenn alle Unterlagen zusammen gestellt worden sind. Die Gebühren belaufen sich daher auf mindesten 70 €, da die Sachbearbeitung der Anfragen nach dem IFG NRW im Verkehrsdienst grundsätzlich mindestens durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in der Laufbahngruppe 2.1 erfolgen. Der im Runderlass des Ministeriums des Innern(- 14-36.08.06 -) vom 17. April 2018, empfohlene Stundensatz für die Laufbahngruppe 2.1 liegt bei 70€. Ich bitte um Rückmeldung bis zum 28.11.2023 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> 209.2.3.2.6-7447/23 ich bitte erneut um Vermittlung. Das nun seitens des Verkehrsd…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-7447/23 Vermittlung bei Anfrage „Unterordner 2, 4, 5 und 6 aller Abschnittslaufwerke“ [ [#284949]
Datum
14. November 2023 21:54
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> 209.2.3.2.6-7447/23 ich bitte erneut um Vermittlung. Das nun seitens des Verkehrsdienst vorgetragene Argument, dass das Packen als Zip-Archiv eine Umwandlung darstellen soll, auf die nach IFG kein Anspruch besteht, halte ich für absurd. 1. In der gleichlautenden Anfrage hat der Verkehrsdienst die Daten dem Anfragenden ebenfalls als ZIP zur Verfügung gestellt. 2. Die Archivierung als ZIP ist eher mit der Verwendung eines Briefumschlages zu vergleichen als mit einer Umwandlung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284949/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.6-7447/23 Antrag auf Zugang zu den „Unterordnern 2, 4, 5 und 6 aller Abschnittslaufwerke“ #284949 Mein A…
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Betreff
209.2.3.2.6-7447/23 Antrag auf Zugang zu den „Unterordnern 2, 4, 5 und 6 aller Abschnittslaufwerke“ #284949
Datum
22. November 2023 10:22
Status
Mein AZ: 209.2.3.2.6- 7447/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 28.07.2023 auf Zugang zu allen Abschnittslaufwerken die Unterordner 2, 4, 5 und 6 Sehr << Antragsteller:in >> ich habe den Vorgang gegenüber der Stadt Köln aufgegriffen und werde versuchen hier zu vermitteln, damit Sie die Unterordner inklusive der Ordnerstruktur auch so erhalten, nicht wie in der Frage #247025. Hierzu werde ich noch ein weiteres Gespräch führen, jedoch kann eine Terminvereinbarung erst ab der 49. KW erfolgen. Ich werde mich bei Ihnen unaufgefordert melden. Mit freundlichen Grüßen
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14-209.2.3.2.6-7447/23 Antrag auf Zugang zu den „Unterordnern 2, 4, 5 und 6 aller Abschnittslaufwerke“ #284949 Mei…
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Betreff
14-209.2.3.2.6-7447/23 Antrag auf Zugang zu den „Unterordnern 2, 4, 5 und 6 aller Abschnittslaufwerke“ #284949
Datum
13. März 2024 08:47
Status
Mein AZ: 14-209.2.3.2.6-7447/23 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 28.07.2023, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Sehr << Antragsteller:in >> gestern hatte ich das Gespräch mit der Stadt Köln. Bei diesem Gespräch wurde auch das Thema „Ordnerstruktur“ besprochen. Nur damit es nicht zu Missverständnissen kommt: Ich ging bislang davon aus, dass Sie die Ordnerstruktur auch im inhaltlichen Sinne begehren, also quasi, das Inhaltsverzeichnis mit den Namen der Ordner. Habe ich das so richtig verstanden? Auch wenn es vom IFG NRW nicht verlangt wird: Könnten Sie bitte in Ihrer Antwort zudem noch Ihre Beweggründe kurz erläutern, warum Sie die begehrten Informationen beantragt haben? Hier geht es ja ausschließlich um den Inhalt. Vielen Dank, bei Rückfragen melden Sie sich gerne auch telefonisch! Mit freundlichen Grüßen

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Betreff
AW: 14-209.2.3.2.6-7447/23 Antrag auf Zugang zu den „Unterordnern 2, 4, 5 und 6 aller Abschnittslaufwerke“ #284949 [#284949]
Datum
14. März 2024 07:43
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Meine Beweggründe sind vielfältig. Mein ursprüngliches Interesse war und ist die Hoffnung zu verstehen, warum der Verkehrsdienst keine Fahrzeuge auf Gehwegen, manchen Feuerwehrflächen, Radwegen und Kreuzungen entfernt. Meine Vermutung war es, dass es neben der Dienst- und Geschäftsanweisung aus dem Jahre 2019 noch weitere Anweisungen geben muss, denn einige Situationen wurden im genannten Dokument nicht geregelt oder im Alltagsgeschäft des Außendienstes anders geregelt. Gespräche mit dem Außendienst unterstützten diese Vermutung. Die Verwaltung ist verpflichtet ihr Handeln zu dokumentieren, da waren für mich die (zwischenzeitlich vernichteten) Bezirksmappen besonders interessant. Besonders neugierig wurde ich dann, als ich aus Datenschutzgründen keinen Zugang erhielt und der Umfang so enorm war. Als weder der Datenschutzbeauftragte der Stadt Köln, Herr Fricke, noch die LDI selbst Einsicht in die Bezirksmappen nehmen wollten, um tatsächlich herauszufinden was in diesen Dokumentensammlungen steht, musste ich selber versuchen Einsicht in die neuen Abschnittslaufwerke zu erhalten. Was steht wirklich drin? Wie handelt der Verkehrsdienst wirklich? Meine Datenschutzbeschwerde führte zur Vernichtung der durch schützenswerten Personendaten durchzogenen Bezirksmappen. Sind die Abschnittslaufwerke ebenfalls betroffen? Die Ordnerstruktur ist natürlich wichtig, wenn man nach den 9 Bezirken unterscheiden möchte, denn hier unterscheidet sich ebenfalls die Ahndungspraxis. Ebenfalls sind in den verschiedenen Unterordner, wie sie vom Verkehrsdienst beschrieben werden, grob unterschiedliche Informationen enthalten. So kann ich an einer Liste von Straßennamen nicht erkennen, ob sie aus dem Ordner stammen, in denen Orte mit abweichender Ahndungspraxis gesammelt werden, oder doch aus dem Ordner, in welchem die Orte stehen, an welchen nur doppelt bestreift werden sollen (gefährliche Orte). Ebenso könnte die Namensgebung der verschiedenen Orte Informationen enthalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284949/