Unterrichtsausfall von 2020 bis 2022 an Schulen

Ich bitte um Bereitstellung von Informationen zum Unterrichtsausfall an Schulen in Deutschland in Bezug auf die Corona Pandemie (Lockdown Maßnahmen) und durch Krankheit des Lehrpersonals.

Bitte geben Sie die Zahlen nach Bundesland und, falls möglich, nach Schultyp (Grundschule, Realschule, Gymnasium, Berufsschule etc.) pro Monat und Jahr von Anfang 2020 bis Ende 2022 an.

Falls es zusätzlichen Aufwand bedeutet, die Daten in der gewünschten Form bereitzustellen, können Sie die Daten auch unformatiert bereitstellen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
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Frank Rakow
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bi…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
Frank Rakow
Betreff
Unterrichtsausfall von 2020 bis 2022 an Schulen [#268820]
Datum
27. Januar 2023 14:48
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Bereitstellung von Informationen zum Unterrichtsausfall an Schulen in Deutschland in Bezug auf die Corona Pandemie (Lockdown Maßnahmen) und durch Krankheit des Lehrpersonals. Bitte geben Sie die Zahlen nach Bundesland und, falls möglich, nach Schultyp (Grundschule, Realschule, Gymnasium, Berufsschule etc.) pro Monat und Jahr von Anfang 2020 bis Ende 2022 an. Falls es zusätzlichen Aufwand bedeutet, die Daten in der gewünschten Form bereitzustellen, können Sie die Daten auch unformatiert bereitstellen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank Rakow Anfragenr: 268820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268820/ Postanschrift Frank Rakow << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank Rakow

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Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Ihre Anfrage vom 27.01.2023; [#268820] Sehr geehrter Herr Rakow, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 27.01.2023 …
Von
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.01.2023; [#268820]
Datum
30. Januar 2023 09:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rakow, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 27.01.2023 [#268820], mit welcher Sie um Bereitstellung von Informationen zum Unterrichtsausfall an Schulen in Deutschland in Bezug auf die Corona Pandemie (Lockdown Maßnahmen) und durch Krankheit des Lehrpersonals baten. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat kann ich Ihnen mitteilen, dass Informationen zu diesem Sachverhalt in unserem Hause nicht vorhanden sind. Ich weise darauf hin, dass das IFG die angefragte Stelle nur zur Akteneinsicht beziehungsweise Aktenauskunft über bei ihr vorhandene Informationen verpflichtet. Mit freundlichen Grüßen