Unterrichtsbesuche durch Minister*innen

1) Wie viele Angebote zu Unterrichtsbesuchen in Schulen haben die Minister*innen erhalten, für die Zeit nach Abschaffung der Maskenpflicht im Unterricht in 2022?

2) Wie viele Unterrichtsbesuche haben Minister*innen seit Abschaffung der Maskenpflicht im Unterricht durchgeführt? Wenn möglich bitte nach Minister*in aufschlüsseln.

2a) Wie lange haben sich die Minister*innen jeweils im Klassenraum aufgehalten?
2b) Haben dabei sowohl die Minister*innen wie auch die Schüler*innen keine Maske getragen?
2c) Waren dabei Luftfiltergeräte vorhanden und angeschaltet?

3) Welche Minister*innen wären bereit, acht Schulstunden ohne Maske und Filtergerät zwischen den Schüler*innen sitzend zu verbringen bei einer Inzidenz weit über 1.000?

4) Dürfen Schülergruppen die Staatskanzlei wieder besuchen?
4a) Müssen die Schüler*innen dabei Maske tragen? Wenn ja, gibt es Situationen in denen die Maske ausgezoge werden darf?
4b) Sind die Testpflichten analog zum Schulunterricht ausreichend?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
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Rainer Weiler
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Wie viele …
An Hessische Staatskanzlei Details
Von
Rainer Weiler
Betreff
Unterrichtsbesuche durch Minister*innen [#244523]
Datum
24. März 2022 16:43
An
Hessische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie viele Angebote zu Unterrichtsbesuchen in Schulen haben die Minister*innen erhalten, für die Zeit nach Abschaffung der Maskenpflicht im Unterricht in 2022? 2) Wie viele Unterrichtsbesuche haben Minister*innen seit Abschaffung der Maskenpflicht im Unterricht durchgeführt? Wenn möglich bitte nach Minister*in aufschlüsseln. 2a) Wie lange haben sich die Minister*innen jeweils im Klassenraum aufgehalten? 2b) Haben dabei sowohl die Minister*innen wie auch die Schüler*innen keine Maske getragen? 2c) Waren dabei Luftfiltergeräte vorhanden und angeschaltet? 3) Welche Minister*innen wären bereit, acht Schulstunden ohne Maske und Filtergerät zwischen den Schüler*innen sitzend zu verbringen bei einer Inzidenz weit über 1.000? 4) Dürfen Schülergruppen die Staatskanzlei wieder besuchen? 4a) Müssen die Schüler*innen dabei Maske tragen? Wenn ja, gibt es Situationen in denen die Maske ausgezoge werden darf? 4b) Sind die Testpflichten analog zum Schulunterricht ausreichend?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Weiler Anfragenr: 244523 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244523/ Postanschrift Rainer Weiler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rainer Weiler

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Hessische Staatskanzlei
R 2-RUV12/0647/0057 Ihr Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG vom 24. März 2022 Sehr geehrter Herr Weiler, Ihr eingan…
Von
Hessische Staatskanzlei
Betreff
Unterrichtsbesuche durch Minister*innen [#244523]
Datum
11. April 2022 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
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9,3 KB


R 2-RUV12/0647/0057 Ihr Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG vom 24. März 2022 Sehr geehrter Herr Weiler, Ihr eingangs genannter Antrag ist am 24. März 2022 in der Hessischen Staatskanzlei eingegangen. Ich gehe davon aus, dass Sie mit "Abschaffung der Maskenpflicht" die Regelung in Artikel 1 Nr. 2 a) der Siebenten Verordnung zur Anpassung der Coronavirus-Schutzverordnung vom 21. Februar 2022 (GVBl. S. 102) meinen. Mit ihr wurde § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 der Coronavirus-Schutzverordnung vom 24. November 2021 (GVBl. S. 742), die zuvor zuletzt durch Verordnung vom 4. Februar 2022 (GVBl. S. 85) geändert worden war, geändert und es wurde die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht mit Wirkung vom 7. März 2022 aufgehoben. Das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz HDSIG (HDSIG) gewährt jedermann gegenüber öffentlichen Stellen einen im Wesentlichen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. § 80 Abs. 1 HDSIG definiert amtliche Informationen als "alle amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung". Die begehrten Informationen müssen bei der Behörde vorliegen, an die sich der Antrag richtet. Hingegen besteht kein Anspruch darauf, dass die Behörde solche Aufzeichnungen beschafft oder anfertigt. Stellungnahmen oder Bewertungen zählen mithin nur dann zu den amtlichen Informationen im Sinne des Gesetzes, wenn sie im Zeitpunkt des Antrags bereits bei der Behörde vorhanden sind. Hingegen kann der Antragsteller nicht verlangen, dass solche Stellungnahmen auf seinen Antrag hin gefertigt oder ihm gegenüber abgegeben werden. Dies vorausgeschickt kann ich zu Ihren Fragen Folgendes mitteilen: 1) Wie viele Angebote zu Unterrichtsbesuchen in Schulen haben die Minister*innen erhalten, für die Zeit nach Abschaffung der Maskenpflicht im Unterricht in 2022? 2) Wie viele Unterrichtsbesuche haben Minister*innen seit Abschaffung der Maskenpflicht im Unterricht durchgeführt? Wenn möglich bitte nach Minister*in aufschlüsseln. In der Hessischen Staatskanzlei sind drei Personen im Ministerrang tätig. In der Zeit vom 7. März 2022 (Wegfall der Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht) bis zum Eingang Ihres Antrags haben die drei Minister weder Unterrichtsbesuche gemacht noch haben sie für diesen Zeitraum entsprechende Angebote erhalten. 2a) Wie lange haben sich die Minister*innen jeweils im Klassenraum aufgehalten? 2b) Haben dabei sowohl die Minister*innen wie auch die Schüler*innen keine Maske getragen? 2c) Waren dabei Luftfiltergeräte vorhanden und angeschaltet? 3) Welche Minister*innen wären bereit, acht Schulstunden ohne Maske und Filtergerät zwischen den Schüler*innen sitzend zu verbringen bei einer Inzidenz weit über 1.000? Auf die Antwort zu den Fragen 1) und 2) wird verwiesen. Zu Frage 3) sind in der Staatskanzlei keine amtlichen Informationen im Sinne des § 80 Abs. 1 HDSIG vorhanden. 4) Dürfen Schülergruppen die Staatskanzlei wieder besuchen? Ja. 4a) Müssen die Schüler*innen dabei Maske tragen? Wenn ja, gibt es Situationen in denen die Maske ausgezogen werden darf? 4b) Sind die Testpflichten analog zum Schulunterricht ausreichend? In der zum Zeitpunkt Ihres Antrags geltenden 12. Dienstanweisung zum Umgang mit dem Corona-Virus in der Hessischen Staatskanzlei wurde allen Personen, die sich in der Staatskanzlei aufhielten, dringend empfohlen, eine Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil zu tragen. Es bestand die Verpflichtung zum Tragen von mindestens einer OP-Maske (medizinische Maske), ausgenommen am Platz in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen sicher eingehalten werden konnte. Diese Vorgaben galten auch für externe Besucherinnen und Besucher. Sie sind im Wesentlichen in die nun geltende 13. Dienstanweisung übernommen worden. Gemäß der erwähnten 12. Dienstanweisung war für externe Besucher bis zum 2. April 2022 die Vorlage eines Nachweises entsprechend § 3 Abs. 1 der seinerzeit geltenden Coronavirus-Schutzverordnung erforderlich, um Zutritt zum Gebäude zu erhalten. Bei Schülerinnen und Schülern reichte somit die Vorlage des Schultestheftes aus. Mittlerweile ist die Nachweispflicht entfallen. Ich hoffe, diese Auskünfte sind Ihnen von Nutzen. Mit freundlichem Gruß