Unterrichtseinheit "Virus-Infektionen und Hygiene" für alle Schülerinnen und Schüler im Zuge der Corona-Pandemie

da ich nichts darüber finden konnte, ob diese aus meiner Sicht notwendig anzuregende Maßnahme geplant oder umgesetzt wurde, möchte ich gerne anfragen:

In welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten seit Beginn der Corona-Pandemie sind alle Schülerinnen und Schüler durch wie qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer in den Grundsätzen von Virus-Infektionen (Funktionsweise, Epidemiologie, Prävention) unterrichtet worden?

Eine Aufklärung über die geltenden Corona-Präventions-Maßnahmen in der Schule meine ich damit nicht, sondern eine umfassende Unterrichtseinheit mit Lernkontrolle.

Viele Debatten in der Öffentlichkeit zeigen, dass die Maßnahmen nicht verstanden und deswegen falsch oder unvollständig umgesetzt oder ganz abgelehnt werden, weil einfach nicht verstanden wird, wie Virus-Infektionen funktionieren.

Gerne möchte ich Sie bitten, zu Planung und Umsetzung der o.g. Maßnahme Auskunft zu geben. Falls nicht geschehen, ist es geplant? Falls nicht geplant aber für nötig befunden, welche Unterstützung fehlt? Falls nicht für nötig befunden, warum nicht? Vielen Dank!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Dries
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Sebastian Dries
Betreff
Unterrichtseinheit "Virus-Infektionen und Hygiene" für alle Schülerinnen und Schüler im Zuge der Corona-Pandemie [#202123]
Datum
30. Oktober 2020 16:10
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
da ich nichts darüber finden konnte, ob diese aus meiner Sicht notwendig anzuregende Maßnahme geplant oder umgesetzt wurde, möchte ich gerne anfragen: In welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten seit Beginn der Corona-Pandemie sind alle Schülerinnen und Schüler durch wie qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer in den Grundsätzen von Virus-Infektionen (Funktionsweise, Epidemiologie, Prävention) unterrichtet worden? Eine Aufklärung über die geltenden Corona-Präventions-Maßnahmen in der Schule meine ich damit nicht, sondern eine umfassende Unterrichtseinheit mit Lernkontrolle. Viele Debatten in der Öffentlichkeit zeigen, dass die Maßnahmen nicht verstanden und deswegen falsch oder unvollständig umgesetzt oder ganz abgelehnt werden, weil einfach nicht verstanden wird, wie Virus-Infektionen funktionieren. Gerne möchte ich Sie bitten, zu Planung und Umsetzung der o.g. Maßnahme Auskunft zu geben. Falls nicht geschehen, ist es geplant? Falls nicht geplant aber für nötig befunden, welche Unterstützung fehlt? Falls nicht für nötig befunden, warum nicht? Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Dries Anfragenr: 202123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202123/ Postanschrift Sebastian Dries << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Dries

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
30. Oktober 2020 16:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen