Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte (einschließlich Schulleiter) im Zeitraum Januar 2021 bis Juli 2021 (Freistellung bzw. Ermäßigung)
Am 12.03.2023 sendete ich eine Anfrage an die Staatlichen Schulämter in Freiburg, Offenburg, Donaueschingen, Konstanz und Lörrach.
Ich wollte wissen wie viele Lehrkräfte bzw. Schulleiter im Zeitraum Januar 2021 bis Juli 2021 für den Einsatz in den Impfzentren und mobilen Impfteams von ihrer Unterrichtsverpflichtung gem. §§ 2, 4 der Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg (Lehrkräfte-ArbeitszeitVO) freigestellt wurden bzw. eine Ermäßigung auf diese bekamen.
Die Antworten der Staatlichen Schulämter Freiburg, Donaueschingen, Konstanz und Lörrach stimmen insofern überein, als sie keine Daten darüber vorliegen haben und somit keine Statistiken erstellt werden konnten.
Das Staatliche Schulamt Offenburg hat trotz mehrfacher Nachfrage bis heute nicht geantwortet.
Jedenfalls wird damit in keiner Weise in Abrede gestellt, es habe keine Freistellungen bzw. Ermäßigungen im o.g. Zeitraum gegeben. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass darüber keine Statistiken vorhanden sind. Anders gesagt, die Staatlichen Schulämter Freiburg, Konstanz, Donaueschingen und Lörrach haben keine Kenntnis darüber, wie viele Lehrkräfte bzw. Schulleiter im Zeitraum Januar 2021 bis Juli 2021 aufgrund von Freistellungen dem Land Baden-Württemberg als solche nicht zur Verfügung standen.
In diesem Zusammenhang und mit Blick auf den zu dieser Zeit recht dynamischen Pandemieverlauf und den prekären Rahmenbedingungen möchte ich Sie bitten mir folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche Rechtsgrundlage lag der Entscheidung, den Freistellungen bzw. Ermäßigungen zuzustimmen, zugrunde?
2. Wie wurden hinsichtlich der Fächer, die von den Lehrkräften bzw. Schulleitern zu unterrichten gewesen wären, Prioritäten gesetzt?
3. Wie wurden die Zeiträume für die Freistellungen und Ermäßigungen festgelegt?
4. Wie wurden die Freistellungen bzw. Ermäßigungen in der Besoldung berücksichtigt bzw. in diese eingerechnet? M. E. handelt es sich hierbei um eine Frage, die auch ohne Kenntnis über genaue Zahlen beantwortet werden kann.
Anfrage eingeschlafen
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Datum5. Juli 2023
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8. August 2023
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