Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte (einschließlich Schulleiter) im Zeitraum Januar 2021 bis Juli 2021 (Freistellung bzw. Ermäßigung)
Am 27. Dezember 2020 begannen die Corona-Impfungen in den Impfzentren und mobilen Impfteams. In den Impfzentren und mobilen Impfteams kam medizinisches Personal zum Einsatz. Darunter auch zahlreiche Lehrkräfte, die über eine entsprechende Vor- bzw. Ausbildung in einem medizinischen Beruf im Gesundheitswesen verfügten.
1. Wie viele Lehrkräfte (einschließlich Schulleiter) wurden für den Einsatz in den Impfzentren und mobilen Impfteams von ihrer Unterrichtsverpflichtung gem. §§ 2, 3 der Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg (Lehrkräfte-ArbeitszeitVO) im Zeitraum Januar 2021 bis Juli 2021 freigestellt, sodass andere Lehrkräfte deren Deputatsstunden (bzw. Videokonferenzen, Fernunterrichtsstunden, etc.) übernehmen mussten?
2. Wie viele Lehrkräfte (einschließlich Schulleiter) bekamen für den Einsatz in den Impfzentren und mobilen Impfteams ihre Unterrichtsverpflichtung gem. §§ 2, 3 der Lehrkräfte-ArbeitszeitVO im Zeitraum Januar 2021 bis Juli 2021 ermäßigt, sodass andere Lehrkräfte deren Deputatsstunden (bzw. Videokonferenzen, Fernunterrichtsstunden, etc.) übernehmen mussten?
3. Wie wurden die Freistellungen bzw. Ermäßigungen in der Besoldung berücksichtigt bzw. in diese eingerechnet? Zumal der Einsatz in den Impfzentren und mobilen Impfteams ebenfalls vergütet wurde.
Sollten Ihrer Behörde keine Informationen darüber vorliegen, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, welche Behörde über diese Informationen verfügt.
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Datum12. März 2023
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15. April 2023
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- Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte (einschließlich Schulleiter) im Zeitraum Januar 2021 bis Juli 2021 (Freistellung bzw. Ermäßigung) [#272904]
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- 20. April 2023 10:28
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- 21. April 2023 18:12
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- Datum
- 22. April 2023 22:21
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- 24. April 2023 08:02
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- 24. April 2023 12:15
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- Datum
- 16. Mai 2023 14:40
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