Unterrichtung des Auswärtigen Ausschusses

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Im Zusammenhang mit den „gezielten Tötungen“ durch Drohnen und deren völkerrechtliche Bewertung hat die Bundesregierung eine Antwort auf eine parlamentarische Anfragen gegeben, siehe: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/110/1811023.pdf

Auf Seite 3 dieser Antwort der Bundesregierung (Drucksache 18/11023) wird die Unterrichtung des Auswärtigen Ausschusses durch Vertreter des Auswärtigen Amtes erwähnt:

„Am 28. September 2016 unterrichtete die Bundesregierung die Obleute des Auswärtigen
Ausschusses durch den Politischen Direktor des Auswärtigen Amts über
ein am 26. August 2016 erfolgtes Gespräch mit Vertretern der US-Botschaft im
Auswärtigen Amt.“

Bitte senden Sie mir den Inhalt dieser Unterrichtung und den damit zusammenhängenden Schriftverkehr des AA sowie vorhandene Unterlagen zur juristischen Prüfung des AA in Folge des Gesprächs in der US-Botschaft.

Ich bitte um elektronische Zusendung des Dokuments.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2017
  • Frist
    21. März 2017
  • Ein:e Follower:in
Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zusammenhang …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
Unterrichtung des Auswärtigen Ausschusses [#20357]
Datum
15. Februar 2017 11:56
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zusammenhang mit den „gezielten Tötungen“ durch Drohnen und deren völkerrechtliche Bewertung hat die Bundesregierung eine Antwort auf eine parlamentarische Anfragen gegeben, siehe: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/110/1811023.pdf Auf Seite 3 dieser Antwort der Bundesregierung (Drucksache 18/11023) wird die Unterrichtung des Auswärtigen Ausschusses durch Vertreter des Auswärtigen Amtes erwähnt: „Am 28. September 2016 unterrichtete die Bundesregierung die Obleute des Auswärtigen Ausschusses durch den Politischen Direktor des Auswärtigen Amts über ein am 26. August 2016 erfolgtes Gespräch mit Vertretern der US-Botschaft im Auswärtigen Amt.“ Bitte senden Sie mir den Inhalt dieser Unterrichtung und den damit zusammenhängenden Schriftverkehr des AA sowie vorhandene Unterlagen zur juristischen Prüfung des AA in Folge des Gesprächs in der US-Botschaft. Ich bitte um elektronische Zusendung des Dokuments.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Constanze Kurz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constanze Kurz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz (netzpolitik.org)

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Auswärtiges Amt
Ihre IFG-Anfrage vom 15.02.2017, Vg. 042-2017 Sehr geehrte Frau Kurz, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informatio…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 15.02.2017, Vg. 042-2017
Datum
21. Februar 2017 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kurz, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen