Unterrichtung über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten auf http://bundesregierung.de

dem § 13 des Telemediengesetzes "Pflichten des Diensteanbieters" habe ich entnommen "Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten
[...]
in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist.
[...]
Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.
"
Auf der Website http://bundesregierung.de habe ich auf der Startseite, in den Benutzerhinweisen [3], auf der Impressum-Seite und auch in der Datenschutzerklärung [4] keine Möglichkeit gefunden, mich über die Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung meiner Daten, die beim Abspielen der auf [2] eingebundener Youtube-Videos vom Betreiber der Youtube-Palttform erhoben werden, zu informieren. Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ein Aktenverzeichnis, in dem Akten ausfgelistet sind, die nachvollziehbar machen, ob das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Bund) als Betreiber der Website http://bundesregierung.de der im zitierten Gesetzestext [1] genannten Pflicht zur Unterrichtung über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten im ausreichenden Maße nachgekommen ist.

Ich bin mit der Nennung meines Namens bei der Einholung der Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage zu dem von mir vorgetragenen Sachverhalt einverstanden.

1. § 13 des Telemediengesetzes: Pflichten des Diensteanbieters - http://dejure.org/gesetze/TMG/13.html
2. http://www.bundesregierung.de
3. Tipps und Hinweise zum Internetauftritt - http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/Benutzerhinweise/_node.html#doc392036bodyText8
4. Datenschutzerklärung - http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/datenschutz_node.html

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Juni 2013
  • Frist
    31. Juli 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: dem § 13 des Te…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterrichtung über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten auf http://bundesregierung.de
Datum
29. Juni 2013 16:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
dem § 13 des Telemediengesetzes "Pflichten des Diensteanbieters" habe ich entnommen "Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten [...] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. [...] Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein. " Auf der Website http://bundesregierung.de habe ich auf der Startseite, in den Benutzerhinweisen [3], auf der Impressum-Seite und auch in der Datenschutzerklärung [4] keine Möglichkeit gefunden, mich über die Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung meiner Daten, die beim Abspielen der auf [2] eingebundener Youtube-Videos vom Betreiber der Youtube-Palttform erhoben werden, zu informieren. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: ein Aktenverzeichnis, in dem Akten ausfgelistet sind, die nachvollziehbar machen, ob das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Bund) als Betreiber der Website http://bundesregierung.de der im zitierten Gesetzestext [1] genannten Pflicht zur Unterrichtung über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten im ausreichenden Maße nachgekommen ist. Ich bin mit der Nennung meines Namens bei der Einholung der Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage zu dem von mir vorgetragenen Sachverhalt einverstanden. 1. § 13 des Telemediengesetzes: Pflichten des Diensteanbieters - http://dejure.org/gesetze/TMG/13.html 2. http://www.bundesregierung.de 3. Tipps und Hinweise zum Internetauftritt - http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/Benutzerhinweise/_node.html#doc392036bodyText8 4. Datenschutzerklärung - http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/datenschutz_node.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
IFG-Antrag: Aktenverzeichnis zur Website http://bundesregierung.de
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Antrag: Aktenverzeichnis zur Website http://bundesregierung.de
Datum
9. Juli 2013
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Unterrichtung über Art, Umfang und Zwecke…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachtrag: Unterrichtung über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten auf http://bundesregierung.de
Datum
22. August 2013 09:59
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Unterrichtung über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten auf http://bundesregierung.de" vom 29.06.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Wochen, 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. August 2013 08:38
Status
Warte auf Antwort

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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. September 2013 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen

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