Unterschrift des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Wann ist die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes geplant?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann ist die Unterschrift des Bundesp…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterschrift des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes [#301005]
Datum
23. Februar 2024 15:40
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann ist die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes geplant?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301005/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundespräsidialamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, bei der es sich allerdings nicht um einen I…
Von
Bundespräsidialamt
Betreff
AW: Unterschrift des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes [#301005]
Datum
5. März 2024 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, bei der es sich allerdings nicht um einen IFG-Antrag handelt, da er nicht auf den Zugang zu amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen i.S.d. § 2 Nr. 1 IFG gerichtet ist. Gerne beantworte ich ihre Frage dennoch wie folgt: Gesetze werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Urschrift nach Prüfung der Verfassungsmäßigkeit durch den Bundespräsidenten ausgefertigt. Dem Bundespräsidenten liegt die Urschrift noch nicht vor. Ein Datum für die Ausfertigung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts kann ich Ihnen daher nicht nennen. Das Inkrafttreten wird auf der Internetseite des Bundesgesetzblattes veröffentlicht (https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html). Mit freundlichen Grüßen