Unterschriften

Im Bundesgestzblatt werden Gesetze veröffentlicht. Es sind allerdings keine Unterschriften zu erkennen. Es werden zwar die Minister der jeweiligen Ministerien benannt allerdings fehlt die Unterschrift. Ebenso verhält es sich bei Verordnungen der Gemeinden. Wo kann ich als Bürger die Unterschriften einsehen? Müssen Verordnungen und Verfügungen von den jeweiligen Bürgermeistern unterschrieben werden? Wenn ja, wo kann ich diese Unterschriften einsehen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2021
  • Frist
    30. Juni 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Bundesgestzblatt werden…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterschriften [#221258]
Datum
28. Mai 2021 18:10
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Bundesgestzblatt werden Gesetze veröffentlicht. Es sind allerdings keine Unterschriften zu erkennen. Es werden zwar die Minister der jeweiligen Ministerien benannt allerdings fehlt die Unterschrift. Ebenso verhält es sich bei Verordnungen der Gemeinden. Wo kann ich als Bürger die Unterschriften einsehen? Müssen Verordnungen und Verfügungen von den jeweiligen Bürgermeistern unterschrieben werden? Wenn ja, wo kann ich diese Unterschriften einsehen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221258/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterschriften“ vom 28.05.2021 (#221258) wurde …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterschriften [#221258]
Datum
2. Juli 2021 16:11
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterschriften“ vom 28.05.2021 (#221258) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221258/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterschriften“ vom 28.05.2021 (#221258) wurde …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterschriften [#221258]
Datum
2. Juli 2021 16:11
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterschriften“ vom 28.05.2021 (#221258) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221258/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: GI5-12017/1#1 - Richter, Antragsteller/in Sehr Antragsteller/in der Eingang Ihrer Schreiben vom 28. Mai un…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
210531, Richter, Antragsteller/in, Unterschriften bei Gesetzen/Verordnungen
Datum
8. Juli 2021 11:09
Status
Warte auf Antwort
Az: GI5-12017/1#1 - Richter, Antragsteller/in Sehr Antragsteller/in der Eingang Ihrer Schreiben vom 28. Mai und 2. Juli 2021 werden bestätigt.Sie bitten um eine Sach-/Rechtsauskunft. Daher handelt es sich bei Ihrem Schreiben nicht um einen Antrag nach dem IFG. Daher wurde der Bürgerservice um Beantwortung gebeten. Zu Ihrem Anliegen wird für die Bundesregierung Folgendes mitgeteilt: Selbstverständlich werden die Originale der Gesetze eigenhändig vom jeweils zuständigen Bundesminister unterschreiben. Zur Wirksamkeit bzw. zum Inkrafttreten bedürfen sie weiterhin der eigenhändigen Unterschrift des Bundespräsidenten. Über die Art der persönlichen Unterschrift bei Staatsverträgen, Verwaltungsabkommen, Urschriften von Gesetzen usw. gibt es keine rechtlichen Vorgaben. Es bleibt daher der persönlichen Gewohnheit der unterzeichnenden Person überlassen, ob sie mit Vor- und Zunamen, mit oder ohne akademischen Grad, einem abgekürzten Vornamen oder nur mit dem Nachnamen unterzeichnet. Es ist daher rechtlich auch nicht zu beanstanden, wenn die persönliche Zeichnungsform variiert. Im Bundesgesetzblatt werden die Namen in der jeweils in den Originaldokumenten erfolgten Schreibweise abgedruckt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> zunächst vielen Dank für Ihre Antwort. Leider haben Sie meine Frage nicht vollständi…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 210531, Richter, Antragsteller/in, Unterschriften bei Gesetzen/Verordnungen [#221258]
Datum
8. Juli 2021 16:06
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zunächst vielen Dank für Ihre Antwort. Leider haben Sie meine Frage nicht vollständig beantwortet, deshalb Frage ich noch einmal nach. Wie verhält es sich bei Verordnungen der Gemeinden. Wo kann ich als Bürger die Unterschriften einsehen? Müssen Verordnungen und Verfügungen von den jeweiligen Bürgermeistern unterschrieben werden? Wenn ja, wo kann ich diese Unterschriften einsehen? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221258/