Unterschriften unter Gesetzen

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Die Angabe des Ortes oder der Orte, entweder physisch mit Adresse oder virtuell mit Internetadresse, an dem oder an denen die Unterschriften der Bundespräsidenten, der Bundeskanzler und der jeweils zuständigen Minister unter den Gesetzen hinterlegt sind und ich sie einsehen kann.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Angabe des Or…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterschriften unter Gesetzen [#238289]
Datum
20. Januar 2022 16:04
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Angabe des Ortes oder der Orte, entweder physisch mit Adresse oder virtuell mit Internetadresse, an dem oder an denen die Unterschriften der Bundespräsidenten, der Bundeskanzler und der jeweils zuständigen Minister unter den Gesetzen hinterlegt sind und ich sie einsehen kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238289/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundespräsidialamt
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre o. g. Zuschrift und möchten Sie bitten, beiliegendes Antwortschre…
Von
Bundespräsidialamt
Betreff
Aw: Ihre Zuschrift vom 20.01.2022 - Unterschriften unter Gesetzen
Datum
21. Januar 2022 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,6 MB
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre o. g. Zuschrift und möchten Sie bitten, beiliegendes Antwortschreiben zur Kenntnis zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen