Unterste Verkehrsbehörde - L284 Otterswang Versetzen der Strassenbeleuchtung auf die andere Strassenseite u.a.
Wie sich zwischenzeitlich ergeben hat wurde, wie üblich unangekündigt und ohne Rücksprache mit den Verkehrsteilnehmern und den Anwohnern:
- die Strassenbeleuchtung an der L284 in dem Teilort Otterswang von der bestehenden Strassenseite demontiert und
-> an der anderen Strassenseite angebracht.
Insbesondere die Anwohner der Laimbacher Strasse sind nun bei Dunkelheit sehr wahrscheinlich gezwungen auf die andere Strassenseite überzuwechseln.
Wie in der Kommune Schussenried leider üblich werden Strassenbaumassnahmen ohne Rücksprache mit den Bürgern durchgeführt.
(1) Besteht hier eine Genehmigungspflicht und wurde das beantragt und genehmigt?
(2) Sind nun Schutzstreifen für Radfahrer eingeplant und wann werden diese angebracht
(3) Wie ist ist die Regelung bezüglich maximal zulässiger Geschwindigkeit an der Strasse nach Abschluss der Baumassnahmen? Bitte auch Informationen zum ersten Haus das direkt neben der Strasse steht sowie generell und auch zu den verschiedenen Tageszeiten.
(4) Gibt es - unerwarteterweise - nun doch Abstellflächen für Fahrzeuge und Querungshilfen an der 7,50-8,20m breiten Strasse?
Die Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum16. Juli 2023
-
19. August 2023
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!