Unterste Verkehrsbehörde - L284 Otterswang Versetzen der Strassenbeleuchtung auf die andere Strassenseite u.a.

Anfrage an: Landratsamt Biberach

Wie sich zwischenzeitlich ergeben hat wurde, wie üblich unangekündigt und ohne Rücksprache mit den Verkehrsteilnehmern und den Anwohnern:
- die Strassenbeleuchtung an der L284 in dem Teilort Otterswang von der bestehenden Strassenseite demontiert und
-> an der anderen Strassenseite angebracht.
Insbesondere die Anwohner der Laimbacher Strasse sind nun bei Dunkelheit sehr wahrscheinlich gezwungen auf die andere Strassenseite überzuwechseln.
Wie in der Kommune Schussenried leider üblich werden Strassenbaumassnahmen ohne Rücksprache mit den Bürgern durchgeführt.
(1) Besteht hier eine Genehmigungspflicht und wurde das beantragt und genehmigt?
(2) Sind nun Schutzstreifen für Radfahrer eingeplant und wann werden diese angebracht
(3) Wie ist ist die Regelung bezüglich maximal zulässiger Geschwindigkeit an der Strasse nach Abschluss der Baumassnahmen? Bitte auch Informationen zum ersten Haus das direkt neben der Strasse steht sowie generell und auch zu den verschiedenen Tageszeiten.
(4) Gibt es - unerwarteterweise - nun doch Abstellflächen für Fahrzeuge und Querungshilfen an der 7,50-8,20m breiten Strasse?

Die Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2023
  • Frist
    19. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie sich zwischenzeitlich ergeben …
An Landratsamt Biberach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterste Verkehrsbehörde - L284 Otterswang Versetzen der Strassenbeleuchtung auf die andere Strassenseite u.a. [#284045]
Datum
16. Juli 2023 19:29
An
Landratsamt Biberach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie sich zwischenzeitlich ergeben hat wurde, wie üblich unangekündigt und ohne Rücksprache mit den Verkehrsteilnehmern und den Anwohnern: - die Strassenbeleuchtung an der L284 in dem Teilort Otterswang von der bestehenden Strassenseite demontiert und -> an der anderen Strassenseite angebracht. Insbesondere die Anwohner der Laimbacher Strasse sind nun bei Dunkelheit sehr wahrscheinlich gezwungen auf die andere Strassenseite überzuwechseln. Wie in der Kommune Schussenried leider üblich werden Strassenbaumassnahmen ohne Rücksprache mit den Bürgern durchgeführt. (1) Besteht hier eine Genehmigungspflicht und wurde das beantragt und genehmigt? (2) Sind nun Schutzstreifen für Radfahrer eingeplant und wann werden diese angebracht (3) Wie ist ist die Regelung bezüglich maximal zulässiger Geschwindigkeit an der Strasse nach Abschluss der Baumassnahmen? Bitte auch Informationen zum ersten Haus das direkt neben der Strasse steht sowie generell und auch zu den verschiedenen Tageszeiten. (4) Gibt es - unerwarteterweise - nun doch Abstellflächen für Fahrzeuge und Querungshilfen an der 7,50-8,20m breiten Strasse? Die Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284045/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Biberach
Sehr << Antragsteller:in >> angefügt erhalten Sie vorab die Antwort zu Ihrer unten angefügten Anfrage…
Von
Landratsamt Biberach
Betreff
Unterste Verkehrsbehörde - L284 Otterswang Versetzen der Strassenbeleuchtung auf die andere Strassenseite u.a. [#284045]
Datum
17. August 2023 16:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> angefügt erhalten Sie vorab die Antwort zu Ihrer unten angefügten Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, (1) Besteht hier eine Genehmigungspflicht und wurde das beantragt und genehmigt? -> die Frage wurde…
An Landratsamt Biberach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterste Verkehrsbehörde - L284 Otterswang Versetzen der Strassenbeleuchtung auf die andere Strassenseite u.a. [#284045]
Datum
17. August 2023 20:18
An
Landratsamt Biberach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, (1) Besteht hier eine Genehmigungspflicht und wurde das beantragt und genehmigt? -> die Frage wurde nicht dahingehend beantwortet ob es eine Genehmigungspflicht gibt. Denn jegliche Veränderung der Strasse/Strassenführung etc ist scheinbar genehmigungspflichtig. (2) Sind nun Schutzstreifen für Radfahrer eingeplant und wann werden diese angebracht -> Beantwortet, keine Schutzstreifen. Die Strasse bleibt 7,5-8,5m breit. Die L284 bleibt Mautfrei wohingegen bei der B30 schon heute zwischen 4 und 10 Maut zwischen RV/Dachser und der Auffahrt Appendorf bezahlt werden müssen. (3) Wie ist ist die Regelung bezüglich maximal zulässiger Geschwindigkeit an der Strasse nach Abschluss der Baumassnahmen? Bitte auch Informationen zum ersten Haus das direkt neben der Strasse steht sowie generell und auch zu den verschiedenen Tageszeiten. -> Es gab zusätzlich auch noch zu Beginn der kurzfristig angekündigten Baumassnahmen schriftliche Beschwerden der Anwohner bei der Ortsvorsteherin Dr. med. vet. Danielle Schäfer wir auch früher bei ehemaligen Ortsvorsteher Karl Anton König der auch Sprecher der Polizei war. Nichts passiert. Ich kann den Bürgern nur empfehlen in den Nachbarkreis Ravensburg zu fahren und zu sehen dass in Reute (bei Bad Waldsee) bis fast zum Ortsende 24 Stunden rund um die Uhr Tempo 30 herrscht. Auch Schutzstreifen für Radwege sind vorhanden. (4) Gibt es - unerwarteterweise - nun doch Abstellflächen für Fahrzeuge und Querungshilfen an der 7,50-8,20m breiten Strasse? -> Keine Querungshilfen. -> Keine Abstellflächen. Und wenn jemand das Auto an der Strasse abstellt wird dieses systematisch zerstört wie hier: https://schussenried.blogger.de/ und die Polizei findet keine Täter. Zu guter letzt wurde diesem lärmgeschädigten Anwohner noch eine Stinkefingeranzeige angehängt und mit mehr als 2000€ abgestraft. Bis heute bestreutet dieser die Tat. Zum Vergleich, die bayerische Landtagsabgeordnete Katharina Schulze hat erwiesenermassen eine Stinkefingebeleidigung durchgeführt und wurde zu sehr bescheidenen 500€ verurteilt wobei sich diese auch noch den Empfänger der Strafe aussuchen durfte. Wenigstens gab es - im Gegensatz zur Kommune Schussenried - eine Rückmeldung. Aber, die Bürger sollten sich fragen ob diese besser woanders wohnen und kaufen. Schussenried hat eine Umgehungsstrasse. Kleinwinnaden hat eine Umgehungsstrasse .. Ringschnait, Ochsenhausen, Edenbachen .. Um Missinterpretationen vorzubeugen sollte jeder das geschwärzte Schreiben selbst lesen. Die Studie vom Brenner aus 2007/2008 wurde übrigen komplett ignoriert. Der hier zuständige Bürgermeister Achim Deinet ist bei den Freien Wählern und sitzt im Kreistag wo er auch den Landrat wählen kann. Im Landratsamt ist auch die Kommunalaufsicht die den Bürgermeister beaufsichtigt. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 284045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284045/

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Landratsamt Biberach
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Von
Landratsamt Biberach
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. August 2023 20:18
Status
Anfrage abgeschlossen

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