Unterstützung der HateAid gGmbH

Unterlagen aus denen der genaue Zweck für die Förderung der HateAid gGmbH hervorgeht (https://www.bmj.de/DE/ministerium/forschung_foerderung/uebersicht/HateAid/hateaid.html),
sowie Informationen ob weiterhin eine Förderung stattfindet und wenn ja, Unterlagen aus denen Zweck und Umfang einer eventuell aktuellen Förderung hervorgeht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2023
  • Frist
    13. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen aus denen der genaue Zweck…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterstützung der HateAid gGmbH [#294546]
Datum
10. Dezember 2023 15:21
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen aus denen der genaue Zweck für die Förderung der HateAid gGmbH hervorgeht (https://www.bmj.de/DE/ministerium/forschung_foerderung/uebersicht/HateAid/hateaid.html), sowie Informationen ob weiterhin eine Förderung stattfindet und wenn ja, Unterlagen aus denen Zweck und Umfang einer eventuell aktuellen Förderung hervorgeht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294546/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 zu : 145101#00002#0395 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem A…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 10. Dezember 2023 - Unterstützung der HateAid gGmbH [#294546]
Datum
5. Januar 2024 16:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 zu : 145101#00002#0395 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10. Dezember 2023 teile ich Ihnen Folgendes mit: Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 2 Nummer 1 Satz 1 IFG ist amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. In der beigefügten Anlage finden Sie den Zuwendungsbescheid für die Förderung der HateAid gGmbH. Dieser enthält den Projekttitel des geförderten Projekts sowie die Laufzeit des Vorhabens. Die wenigen Schwärzung betreffen personenbezogene Daten gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 IFG. Danach darf Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. Von der Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren habe ich in Ihrem Kosteninteresse abgesehen. Der Informationszugang erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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