Unterstützung der Ukraine

Es ist bekannt dass die Ukraine Menschen aus Entwicklungsländern, wie zum Beispiel Nepal als Soldaten für den Kampf gegen Russland rekrutiert. Das ist menschenverachtend. Frage: Werden diese Menschen aus Mitteln die die Bundesregierung zur Verfügung stellt bezahlt?.

Warte auf Antwort

  • Datum
    28. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
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Günther Wippenhohn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es ist bekannt dass die Ukraine Mensc…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Günther Wippenhohn
Betreff
Unterstützung der Ukraine [#304446]
Datum
28. März 2024 03:41
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es ist bekannt dass die Ukraine Menschen aus Entwicklungsländern, wie zum Beispiel Nepal als Soldaten für den Kampf gegen Russland rekrutiert. Das ist menschenverachtend. Frage: Werden diese Menschen aus Mitteln die die Bundesregierung zur Verfügung stellt bezahlt?.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 304446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304446/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Günther Wippenhohn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Günther Wippenhohn

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/9#1 Guten Tag, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer beiden als IFG-Anträge bezeichneten inhaltsgl…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Unterstützung der Ukraine [#304446] [304447]
Datum
28. März 2024 11:31
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

ZII4.13002/9#1 Guten Tag, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer beiden als IFG-Anträge bezeichneten inhaltsgleichen Anfragen beim Bundesministerium des Innern und für Heimat. Diese Anfragen sind jedoch nicht vom Anwendungsbereich des IFG erfasst, denn der Auskunftsanspruch nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG erstreckt sich ausschließlich auf solche amtlichen Informationen, die bei der informationspflichtigen Stelle bereits vorhanden und Bestandteil eines Verwaltungsvorgangs sind. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich kein Recht auf Beantwortung von allgemeinen Fragen und Zusammenstellungen von Auskünften, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen, oder die auf eine sachkritische Erörterung oder Erstellung von rechtlichen Einschätzungen gerichtet sind. Ich rege an, sich mit Ihrer Anfrage an das Bundespresseamt unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/kontakt zu wenden. Mit freundlichen Grüßen