Unterstützung freier Träger

im VIII Sozialgesetzbuch ist das Subsidiaritätsprinzip festgeschrieben. Demnach soll freien Trägern bei Jugendhilfemaßnahmen (wie z.B. dem Kitabetrieb) der Vorrang gegenüber einem kommunalen Betrieb solch einer Einrichtung gewährt werden.
Leider beachten meiner Einschätzung nach viele Kommunen dieses Subsidiaritätsprinzip nicht. Ich bitte um Auskunft, wie man in solch einem Fall vorgehen kann?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: im VIII Sozialge…
An Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterstützung freier Träger [#150547]
Datum
14. Juni 2019 08:58
An
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im VIII Sozialgesetzbuch ist das Subsidiaritätsprinzip festgeschrieben. Demnach soll freien Trägern bei Jugendhilfemaßnahmen (wie z.B. dem Kitabetrieb) der Vorrang gegenüber einem kommunalen Betrieb solch einer Einrichtung gewährt werden. Leider beachten meiner Einschätzung nach viele Kommunen dieses Subsidiaritätsprinzip nicht. Ich bitte um Auskunft, wie man in solch einem Fall vorgehen kann?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Behörde ist für die Durchführung des SGB VIII nicht zuständig. Evtl. kann Ihn…
Von
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Betreff
WG: Unterstützung freier Träger [#150547]
Datum
14. Juni 2019 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in meine Behörde ist für die Durchführung des SGB VIII nicht zuständig. Evtl. kann Ihnen der folgende Link weiter helfen. https://soziales.hessen.de/familie-soziales/kinder-und-jugendliche/jugendhilfe/betriebserlaubnis-fuer-traeger Mit freundlichen Grüßen