Untersuchung und Verurteilung der (möglichen) Kriegsverbrechen seitens Israel im Israel-Hamas Konflikt

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Seit dem 07. Oktober 2023 herrscht im nahen Osten Krieg.

Vom Auswärtigen Amt und ihrer Ministerin sowie anderer Minister/innen der aktuellen Bundesregierung hören wir fast täglich das Israel ein Recht auf Selbstverteidigung zusteht. Das stimmt auch und ich unterstütze diese Haltung bis zu einem gewissen Punkt. Diese Worte werden jedoch immer weniger das Sinnbild des Konflikts. Immer mehr Länder und Organisationen verurteilen die Angriffe und benennen mögliche Kriegsverbrechen.

Darunter:
- Vereinte Nationen
- Diverse EU Politiker,
- Human Rights Watch
- Amnesty International
- Diverse EU Länder sowie Länder
- Klage beim Internationalen Gerichtshof

Angeprangert werden:
- Willkürliche Angriffe
- Kollektive Bestrafung
- Verstöße gegen die ärztliche Neutralität
- Zwangsräumung
- Einsatz von weißem Phosphor bei Zivilisten
- Hinrichtung von Hamas-Kämpfer die sich ergeben haben
- Nutzung ziviler Einrichtungen für militärische Zwecke
- Angriffe auf zivile Einrichtungen

Meine Frage lautet wie folgt:
Werden diese Ereignisse von der Bundesregierung und dem Auswärtigen Amt ignoriert oder werden diese Vorfälle überprüft und dementsprechend verurteilt. Laufen irgendwelche Verfahren zur Aufklärung der Ereignisse und wenn ja wann wird hierbei mit einem Ergebnis gerechnet.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. November 2023
  • Frist
    22. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
Anja Rösen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit dem 07. Oktober 2023 herrscht im…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Anja Rösen
Betreff
Untersuchung und Verurteilung der (möglichen) Kriegsverbrechen seitens Israel im Israel-Hamas Konflikt [#292700]
Datum
18. November 2023 20:00
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit dem 07. Oktober 2023 herrscht im nahen Osten Krieg. Vom Auswärtigen Amt und ihrer Ministerin sowie anderer Minister/innen der aktuellen Bundesregierung hören wir fast täglich das Israel ein Recht auf Selbstverteidigung zusteht. Das stimmt auch und ich unterstütze diese Haltung bis zu einem gewissen Punkt. Diese Worte werden jedoch immer weniger das Sinnbild des Konflikts. Immer mehr Länder und Organisationen verurteilen die Angriffe und benennen mögliche Kriegsverbrechen. Darunter: - Vereinte Nationen - Diverse EU Politiker, - Human Rights Watch - Amnesty International - Diverse EU Länder sowie Länder - Klage beim Internationalen Gerichtshof Angeprangert werden: - Willkürliche Angriffe - Kollektive Bestrafung - Verstöße gegen die ärztliche Neutralität - Zwangsräumung - Einsatz von weißem Phosphor bei Zivilisten - Hinrichtung von Hamas-Kämpfer die sich ergeben haben - Nutzung ziviler Einrichtungen für militärische Zwecke - Angriffe auf zivile Einrichtungen Meine Frage lautet wie folgt: Werden diese Ereignisse von der Bundesregierung und dem Auswärtigen Amt ignoriert oder werden diese Vorfälle überprüft und dementsprechend verurteilt. Laufen irgendwelche Verfahren zur Aufklärung der Ereignisse und wenn ja wann wird hierbei mit einem Ergebnis gerechnet. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anja Rösen Anfragenr: 292700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292700/
Mit freundlichen Grüßen Anja Rösen

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrte Frau Rösen, vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt auf den Zugang…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Untersuchung und Verurteilung der (möglichen) Kriegsverbrechen seitens Israel im Israel-Hamas Konflikt [#292700]
Datum
20. November 2023 07:34
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

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Sehr geehrte Frau Rösen, vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt auf den Zugang von Informationen gemäß § 2 Nr. 1 IFG ab. Hierbei handelt es sich regelmäßig um bereits vorhandene Dokumente wie z. B. Schreiben und E-Mails. Sie stellen jedoch konkrete Fragen, die nicht durch eine Herausgabe bereits vorhandener Informationen beantwortet werden können. Bitte wenden Sie sich direkt an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts unter <<E-Mail-Adresse>>. Sie erhalten von dort eine Eingangsbestätigung mit einer Ticketnummer, anhand derer Sie Ihre Anfrage weiterverfolgen können. Mit freundlichen Grüßen