Sehr geehrter Herr Duchene,
wir danken Ihnen für Ihre E-Mail. Wir möchten Sie bitten, sich mit Ihrem
Anliegen zuständigkeitshalber an das ICRC zu wenden. Die Internet-Anschrift
lautet wie folgt:
www.icrc.org.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Herold
Teamassistenz
Deutsches Rotes Kreuz
-Generalsekretariat-
Team22/Suchdienst-Leitstelle
Carstennstraße 58
12205 Berlin
Tel.: 030 / 8 54 04 -138
Fax: 030 / 8 54 04 -458
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
https://www.drk-suchdienst.de
Anonymer Nutzer
<m.duchene.dquwzw
<<E-Mail-Adresse>> An
.de>
<<E-Mail-Adresse>>
Kopie
05.07.2013 12:13
Thema
Untersuchungsbericht des Roten
Bitte antworten Kreuzes über die Bombardierung
an der Tanklaster nahe Kunduz
Anonymer Nutzer
<m.duchene.dquwzw
<<E-Mail-Adresse>>
.de>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Untersuchungsbericht des Roten Kreuzes/ICRC über die von der Bundeswehr
angeordnete Bombardierung von Tanklastern in der Region Kundus
(Afghanistan).
Der Bericht diente dem Magazin Stern als Quelle für den Artikel
"Rot-Kreuz-Bericht erhöht Druck auf Guttenberg" vom 10.12.2009, abrufbar
unter:
http://www.stern.de/politik/deutschland/luftangriff-von-kundus-rot-kreuz-bericht-erhoeht-druck-auf-guttenberg-1528320-print.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung
des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3
Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2
Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der
gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im
Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach
§ 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich,
mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG
und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach
Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir
vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte
nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Anonymer Nutzer
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Anonymer Nutzer
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