Untersuchungsbericht zu Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag!

Das Bundesministerium meldete im Februar [1], dass "Dank erfolgreicher Corona-Politik" die Test-und Maskenpflicht zum 1. März fallen konnte. Ich nehme an, dass der Zusammenhang zwischen Corona-Politik und Pandemiebewältigung in einem Untersuchungsbericht nachgewiesen wurde. Bitte senden Sie mir diesen Untersuchungsbericht zu.

[1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/test-und-maskenpflicht-fallen-bereits-zum-1-maerz-14-02-2023.html

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag! Das Bundesministerium meldete im Februar [1], dass "Dank erfolgreich…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untersuchungsbericht zu Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen [#278876]
Datum
14. Mai 2023 20:15
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag! Das Bundesministerium meldete im Februar [1], dass "Dank erfolgreicher Corona-Politik" die Test-und Maskenpflicht zum 1. März fallen konnte. Ich nehme an, dass der Zusammenhang zwischen Corona-Politik und Pandemiebewältigung in einem Untersuchungsbericht nachgewiesen wurde. Bitte senden Sie mir diesen Untersuchungsbericht zu. [1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/test-und-maskenpflicht-fallen-bereits-zum-1-maerz-14-02-2023.html Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278876/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Untersuchungsbericht zu Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen [#278876]
Datum
17. Mai 2023 09:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Untersuchungsbericht zu Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen [#278876]
Datum
12. Juni 2023 11:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte und muss Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Das Bundesministerium…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Untersuchungsbericht zu Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen [#278876]
Datum
30. Juni 2023 08:36
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie stets an das sich verändernde Infektionsgeschehen sowie den Immunitätsstatus der Bevölkerung angepasst. Grundlage dafür waren die zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und die zur Verfügung stehenden Daten, die z.B. durch das Robert-Koch Institut (RKI) bereitgestellt wurden. Zu Beginn der COVID-19-Pandemie wurden Schutzmaßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verhindern bzw. zu verlangsamen mit dem Ziel des Schutzes von Leben und Gesundheit der Bevölkerung sowie der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems. Im späteren Verlauf der Pandemie mit einem gestiegenen Immunitätsgrad durch Impfungen und Infektionen in der Bevölkerung richtete sich der Fokus auf den Schutz vulnerable Gruppen, die Abmilderung schwerer Erkrankung und Vermeidung von Todesfällen sowie die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems und sonstiger kritischer Infrastrukturen. Der Nutzen der verschiedenen pharmazeutischen und nicht-pharmazeutischen Maßnahmen (z.B. Isolation, Quarantäne, Kontaktpersonenmanagement, Masken) konnte anhand verschiedener nationaler und internationaler Studien wissenschaftlich gut belegt werden (vgl.: Iezadi S et al., 2021; Mendez-Brito A, El Bcheraoui C, & Pozo-Martin F, 2021). Die getroffenen Maßnahmen wurden zudem u.a. im Rahmen einer externen Evaluationen durch den Sachverständigenausschuss (vgl. „Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik“, Bericht des Sachverständigenausschusses, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Sachverstaendigenausschuss/220630_Evaluationsbericht_IFSG_NEU.pdf) evaluiert. Die Evaluation bietet wichtige Hinweise im Hinblick auf die Vorbereitung auf zukünftige Pandemien. Mit freundlichen Grüßen