Untersuchungsbericht Zugkollision 18.02.1999 bei Immenstadt

Untersuchungsbericht der Zugkollision (Intercity 714 & InterRegio 2166) am 18.02.1999 in Immenstadt.

Vielen Dank!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. November 2020
  • Frist
    15. Dezember 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Untersuchungsberich…
An Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untersuchungsbericht Zugkollision 18.02.1999 bei Immenstadt [#203461]
Datum
12. November 2020 12:16
An
Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Untersuchungsbericht der Zugkollision (Intercity 714 & InterRegio 2166) am 18.02.1999 in Immenstadt. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203461 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203461/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.11.2020 mit der Sie um Übersendung des Untersuch…
Von
Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes
Betreff
AW: Untersuchungsbericht Zugkollision 18.02.1999 bei Immenstadt [#203461]
Datum
7. Dezember 2020 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.11.2020 mit der Sie um Übersendung des Untersuchungsberichts zum Ereignis „Zugkollision (Intercity 714 & InterRegio 2166) am 18.02.1999 in Immenstadt“ bitten. Der Vorgang liegt bei uns nicht mehr vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Bei welcher Stelle lie…
An Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Untersuchungsbericht Zugkollision 18.02.1999 bei Immenstadt [#203461]
Datum
7. Dezember 2020 12:13
An
Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Bei welcher Stelle liegt dieser Bericht vor? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203461 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203461/

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Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes
Sehr geehrteAntragsteller/in besten Dank für Ihre Nachfrage. Die Vorgängerorganisation der Bundesstelle für Eisen…
Von
Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes
Betreff
AW: Untersuchungsbericht Zugkollision 18.02.1999 bei Immenstadt [#203461]
Datum
7. Dezember 2020 15:33
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in besten Dank für Ihre Nachfrage. Die Vorgängerorganisation der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU), die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle (EUB), hatte das Ereignis aufgegriffen und untersucht. Soweit ein Bericht der EUB noch vorhanden wäre, läge er der BEU vor. Allerdings wurden die Berichte, als noch keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen galten, nach 10 Jahren vernichtet. Deshalb ist bei der BEU ein Bericht nicht mehr vorhanden. Gegebenenfalls hat die DB Netz AG als Betreiberin der Schienenwege noch Aufzeichnungen über das Ereignis, so dass sich eine Nachfrage dort lohnen könnte. Freundliche Grüße