Guten Tag,
meine Informationsfreiheitsanfrage „Untersuchungsreihe SarsCov2“ vom 27.05.2023 (#279932) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 102 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Ich bitte Sie auf die Fragen einzugehen und die Dinge in der letzten Antwort, die dazu in den Raum gestellt wurden, bitte mit amtlich erfassten Informationen und Verweisen auf entsprechende Arbeiten und Dokumentationen zu belegen.
Es wurde lediglich in der letzten Antwort geschrieben: "Zunächst wird darauf hingewiesen, dass weltweiter wissenschaftlicher Konsens darüber besteht, dass COVID-19 durch SARS-CoV-2 verursacht wird und im Rahmen anerkannter wissenschaftlicher Diagnostik nachweisbar ist." Das weltweiter Konsens darüber besteht ist soweit bekannt. Das war aber nicht meine Frage, welche Ansichten oder welcher Konsens besteht, zumal ich dann bitte wissen sollte, wie das RKI diesen Konsens erfasst und evaluiert hat - nach welchen Kriterien. Ich habe dazu keine Veröffentlichungen sehen können, die versucht haben zu evaluieren auf welchen Grundlagen dieser Konsens beruht und welche Wissenschaftler, die relevante wissenschaftliche Arbeiten dazu durchführten, eingebunden sind oder waren. Da das RKI hier selbst diesen Punkt eingebracht hat in der Antwort, ohne wissenschaftlich relevante Punkte und Arbeiten dazu zu benennen, möchte ich Sie bitten die genauen Hintergründe mit entsprechenden amtlich erfassten Informationen, Arbeiten und Verweisen zu Dokumenten zugänglich zu machen bzw. mitzuteilen.
Dasselbe gilt bitte für den zweiten eingebrachten Punkt: "anerkannter wissenschaftlicher Diagnostik nachweisbar ist", da ich hier aus einer vorhergenden und abgeschlossenen Informationsanfrage vom BMG mitgeteilt bekommen habe, dass über die Durchführung einer solchen Untersuchung keine amtlichen Informationen beim BMG vorliegen. Meine Anfrage bezieht sich nicht auf was prinzipell oder theoretisch möglich ist, sondern was konkret getan wurde. Warum wurde dieser Nachweis nicht erbracht bzw. keine Diagnostik nach anerkannten wissenschaftlichen Untersuchungsmethoden durchgeführt? Oder hat das RKI hier unabhängig Untersuchungen durchgeführt ohne die Ergebnisse und die Dokumentation mit dem BMG zu teilen?
Auszug aus der abschließenden Antwort zu dieser Anfrage an das BMG auf die ich Bezug nehme, vom 27. Februar 2023 (Anfrage #271650).
(4.) Im letzten Absatz: (Weitere Diagnostik, wie die Erregerisolierung (kulturell) wird meist nur in Speziallaboren, etwa zur genauen Charakterisierung der Viren, durchgeführt) gehen sie konkret auf die grundsätzlich benötigte Untersuchung ein, um eine genaue „Charakterisierung“ einer Probe zu erbringen und beschreiben ein prinzipielles Verfahren dazu, ohne aber zu benennen, ob dies durchgeführt wurde. Meine ursprüngliche Frage war genau nach
dieser Durchführung, ob dies je getan wurde und wo und wann. Welche Dokumentation und öffentlich zugänglichen Informationen gibt es bitte dazu? Wann wurde eine solche genaue Charakterisierung der Viren durchgeführt und können Sie mir bitte den Zugang
zu diesen Arbeiten und Veröffentlichungen ermöglichen?
Zu (4.):
Die von Ihnen angefragten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Mirco Madrigal
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