Untersuchungsreihe SarsCov2

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Welche der beim RKI und/oder BMG durchgeführten Untersuchungen hatte den Coronavirus SarsCov2 selbst zum Gegenstand der Untersuchung, um diesen zweifelsfrei zu bestimmen und nachzuweisen als auch seine nachprüfbaren Eigenschaften zu gewinnen? Wo kann man diese grundlegende Versuchsreihe finden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
  • 4 Follower:innen
Mirco Madrigal
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche der beim RKI und/oder BMG durc…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Mirco Madrigal
Betreff
Untersuchungsreihe SarsCov2 [#279932]
Datum
27. Mai 2023 19:08
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche der beim RKI und/oder BMG durchgeführten Untersuchungen hatte den Coronavirus SarsCov2 selbst zum Gegenstand der Untersuchung, um diesen zweifelsfrei zu bestimmen und nachzuweisen als auch seine nachprüfbaren Eigenschaften zu gewinnen? Wo kann man diese grundlegende Versuchsreihe finden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mirco Madrigal Anfragenr: 279932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279932/
Mit freundlichen Grüßen Mirco Madrigal
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 27.05.2023 Sehr geehrter Herr Madrigal, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage v…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.05.2023
Datum
8. Juni 2023 15:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Madrigal, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 27.05.2023, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0005#0063 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> vom 27.05.2023 / Aktenzeichen 2.13.04/0005#0063 [#2799…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> vom 27.05.2023 / Aktenzeichen 2.13.04/0005#0063 [#279932]
Datum
12. Juli 2023 12:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Madrigal, gerne kommen wir auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27.05.2023 zurück. Zunächst wird darauf hingewiesen, dass weltweiter wissenschaftlicher Konsens darüber besteht, dass COVID-19 durch SARS-CoV-2 verursacht wird und im Rahmen anerkannter wissenschaftlicher Diagnostik nachweisbar ist. Darüber hinaus teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen angeforderte Information ist bereits öffentlich zugänglich. Sie können diese über folgende Seite abrufen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html Einen ausführlichen Epidemiologischen Steckbrief zu SARS-CoV-2 und COVID-19 ist veröffentlicht unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html Zu den Aufgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) gehört die kontinuierliche Erhebung von Daten zur gesundheitlichen Lage der in Deutschland lebenden Bevölkerung. Hinsichtlich Ihrer Anfrage zu Untersuchungen, Versuchen und Studien, welche vom RKI zu SARS-CoV-2 durchgeführt wurden oder an welchem das RKI beteiligt war, möchten wir Sie daher gerne auf folgende Übersicht verweisen: https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/aktuelle_studien/aktuelle-studien.html https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Publikationen.html Für eine Auskunft über durchgeführte Untersuchungen beim Bundesministerium für Gesundheit, wenden Sie sich ggf. an das BMG. Mit freundlichen Grüßen
Mirco Madrigal
AW: Ihre Anfrage an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> vom 27.05.2023 / Aktenzeichen 2.13.04/0005#0063 [#…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Mirco Madrigal
Betreff
AW: Ihre Anfrage an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> vom 27.05.2023 / Aktenzeichen 2.13.04/0005#0063 [#279932]
Datum
8. August 2023 23:00
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Danke für Ihre Rückmeldung und Antwort. Meine Anfrage war nach den dokumentierten Untersuchungen, die das RKI hat oder hat durchführen lassen, die den Coronavirus SarsCov2 selbst zum Gegenstand der Untersuchung hatte. Sie haben mir dazu die Links von der RKI Seite übermittelt, die für mich frei zugänglich waren und die ich bereits gelesen habe. In diesen Publikationen wird lediglich über oder von Coronovirus etwas geschrieben und sie tragen diesen Namen deswegen in der Publikation. Diese Artikel und Steckbriefe schreiben lediglich etwas über Coronavirus, ohne auf durchgeführte relevante Untersuchungen einzugehen oder solche zu benennen. Ich konnte in diesen Publikationen (2020-2022) keinen Eintrag finden, der eine Untersuchung am oder mit dem Coronavirus SarsCov2 als Grundlage hatte oder eine solche Untersuchung aufzeigt und dokumentierte. Falls ich hierzu irgendeine Publikation übersehen habe, bitte nennen Sie mir konkret die Publikation dazu, in der etwas entsprechend meiner Anfrage untersucht wurde, anstatt nur den Namen in der Publikation zu tragen! Außerdem schrieben sie in der Einleitung ihrer Antwort: „Zunächst wird darauf hingewiesen, dass weltweiter wissenschaftlicher Konsens darüber besteht, dass COVID-19 durch SARS-CoV-2 verursacht wird und im Rahmen anerkannter wissenschaftlicher Diagnostik nachweisbar ist.“ Können Sir mir bitte erklären und aufzeigen, wie und durch welche Arbeiten dieser Konsens zu stande kam und wie dies dokumentiert wurde? Was meinen Sie mit Konsens, (eine Meinungsumfrage)? Falls dem so ist, hat das RKI eine solche Umfrage selbst durchgeführt? Auf welchen wissenschaftlichen Arbeiten, Untersuchungen und Kontrollexperimienten beruht dieser Konsens, welche unabhängigen Wissenschaftler wurden hier eingebunden und wie kam er zustande? Meine Anfrage auf Informationszugang richtet sich ganz konkret nach diesen zugrundelegenden wissenschaftlichen Untersuchungen und Experimenten, um eine Bestätigung durch die Expermiente und Kontrollversuche selsbt zu erreichen, ohne dass man Meinungen oder einen Konsens über bestimmte Theorien oder Ideen dafür bedienen muss. Können Sie mir bitte einen Wissenschaftler oder eine Forschungsgruppe nennen, die an diesem erarbeiteten Konsens beteilgt waren und mir bitte deren Arbeiten dazu benennen und aufzeigen? Ich konnte dazu nichts finden, außer das diese Aussage auch an anderer Stelle wiederholt wurde, ohne jegliche sachdienliche Informationen oder Hinweise dazu, welche Arbeiten bei welchen Wissenschaftlern darauf Einfluss nahmen. Mit freundlichen Grüßen Mirco Madrigal Anfragenr: 279932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279932/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Mirco Madrigal
AW: Ihre Anfrage an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> vom 27.05.2023 / Aktenzeichen 2.13.04/0005#0063 [#…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Mirco Madrigal
Betreff
AW: Ihre Anfrage an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> vom 27.05.2023 / Aktenzeichen 2.13.04/0005#0063 [#279932]
Datum
10. Oktober 2023 12:47
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Untersuchungsreihe SarsCov2“ vom 27.05.2023 (#279932) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 102 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich bitte Sie auf die Fragen einzugehen und die Dinge in der letzten Antwort, die dazu in den Raum gestellt wurden, bitte mit amtlich erfassten Informationen und Verweisen auf entsprechende Arbeiten und Dokumentationen zu belegen. Es wurde lediglich in der letzten Antwort geschrieben: "Zunächst wird darauf hingewiesen, dass weltweiter wissenschaftlicher Konsens darüber besteht, dass COVID-19 durch SARS-CoV-2 verursacht wird und im Rahmen anerkannter wissenschaftlicher Diagnostik nachweisbar ist." Das weltweiter Konsens darüber besteht ist soweit bekannt. Das war aber nicht meine Frage, welche Ansichten oder welcher Konsens besteht, zumal ich dann bitte wissen sollte, wie das RKI diesen Konsens erfasst und evaluiert hat - nach welchen Kriterien. Ich habe dazu keine Veröffentlichungen sehen können, die versucht haben zu evaluieren auf welchen Grundlagen dieser Konsens beruht und welche Wissenschaftler, die relevante wissenschaftliche Arbeiten dazu durchführten, eingebunden sind oder waren. Da das RKI hier selbst diesen Punkt eingebracht hat in der Antwort, ohne wissenschaftlich relevante Punkte und Arbeiten dazu zu benennen, möchte ich Sie bitten die genauen Hintergründe mit entsprechenden amtlich erfassten Informationen, Arbeiten und Verweisen zu Dokumenten zugänglich zu machen bzw. mitzuteilen. Dasselbe gilt bitte für den zweiten eingebrachten Punkt: "anerkannter wissenschaftlicher Diagnostik nachweisbar ist", da ich hier aus einer vorhergenden und abgeschlossenen Informationsanfrage vom BMG mitgeteilt bekommen habe, dass über die Durchführung einer solchen Untersuchung keine amtlichen Informationen beim BMG vorliegen. Meine Anfrage bezieht sich nicht auf was prinzipell oder theoretisch möglich ist, sondern was konkret getan wurde. Warum wurde dieser Nachweis nicht erbracht bzw. keine Diagnostik nach anerkannten wissenschaftlichen Untersuchungsmethoden durchgeführt? Oder hat das RKI hier unabhängig Untersuchungen durchgeführt ohne die Ergebnisse und die Dokumentation mit dem BMG zu teilen? Auszug aus der abschließenden Antwort zu dieser Anfrage an das BMG auf die ich Bezug nehme, vom 27. Februar 2023 (Anfrage #271650). (4.) Im letzten Absatz: (Weitere Diagnostik, wie die Erregerisolierung (kulturell) wird meist nur in Speziallaboren, etwa zur genauen Charakterisierung der Viren, durchgeführt) gehen sie konkret auf die grundsätzlich benötigte Untersuchung ein, um eine genaue „Charakterisierung“ einer Probe zu erbringen und beschreiben ein prinzipielles Verfahren dazu, ohne aber zu benennen, ob dies durchgeführt wurde. Meine ursprüngliche Frage war genau nach dieser Durchführung, ob dies je getan wurde und wo und wann. Welche Dokumentation und öffentlich zugänglichen Informationen gibt es bitte dazu? Wann wurde eine solche genaue Charakterisierung der Viren durchgeführt und können Sie mir bitte den Zugang zu diesen Arbeiten und Veröffentlichungen ermöglichen? Zu (4.): Die von Ihnen angefragten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Mirco Madrigal