unveräußerliches Existenzminimum

Bitte teilen Sie mir das Bundesgesetz mit, in dem der unveräußerliche Rechtsanspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum - welcher verfassungsrechtlich gewährleistet sein muss - bestimmt wird.

Ferner, welchen Betrag das Bundesministerium als verfassungsrechtlich unantastbar in Bezug auf "Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden in Höhe der Bedarfe ... erbracht,.." gem. § 19 Abs. 3 SGB II bei Erwerbsfähigen für die Verwaltung (sofern nicht anderweitig gedeckt) bestimmt hat, also dem Zugriff der Verwaltung - auch bei einer Versagungsentscheidung gem § 66 SGB I - entzogen hat, um dem über Art. 79 GG geschützen Gewährleistungsanspruch aus Art. 1 GG i.V.m. Art. 20 GG hinreichend gerecht zu werden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Januar 2016
  • Frist
    20. Februar 2016
  • 3 Follower:innen
Michael Hohn-Bergerhoff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Michael Hohn-Bergerhoff
Betreff
unveräußerliches Existenzminimum [#12559]
Datum
19. Januar 2016 13:01
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir das Bundesgesetz mit, in dem der unveräußerliche Rechtsanspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum - welcher verfassungsrechtlich gewährleistet sein muss - bestimmt wird. Ferner, welchen Betrag das Bundesministerium als verfassungsrechtlich unantastbar in Bezug auf "Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden in Höhe der Bedarfe ... erbracht,.." gem. § 19 Abs. 3 SGB II bei Erwerbsfähigen für die Verwaltung (sofern nicht anderweitig gedeckt) bestimmt hat, also dem Zugriff der Verwaltung - auch bei einer Versagungsentscheidung gem § 66 SGB I - entzogen hat, um dem über Art. 79 GG geschützen Gewährleistungsanspruch aus Art. 1 GG i.V.m. Art. 20 GG hinreichend gerecht zu werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Michael Hohn-Bergerhoff <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Hohn-Bergerhoff << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Hohn-Bergerhoff
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Hohn-Bergerhoff, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantw…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO unveräußerliches Existenzminimum [#12559]
Datum
19. Januar 2016 13:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hohn-Bergerhoff, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Informationen zum Mindestlohn: 030 60 28 00 28 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
Michael Hohn-Bergerhoff
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "unveräußerliches Existenzminimum" vo…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Michael Hohn-Bergerhoff
Betreff
AW: AW: APO unveräußerliches Existenzminimum [#12559]
Datum
20. Februar 2016 07:40
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "unveräußerliches Existenzminimum" vom 19.01.2016 (#12559) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Michael Hohn-Bergerhoff Anfragenr: 12559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Hohn-Bergerhoff << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre unten stehende E-Mail vom 20.2.2016 Sehr geehrter Herr Hohn-Bergerhoff, der von Ihnen mit unten stehender E-…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre unten stehende E-Mail vom 20.2.2016
Datum
1. März 2016 14:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hohn-Bergerhoff, der von Ihnen mit unten stehender E-Mail angemahnte Vorgang ist in den im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Fragen des Existenzminimums befassten Referaten nicht bekannt. Bitte übersenden Sie uns den ursprünglichen Text Ihrer Anfrage, damit hier geprüft werden kann, ob es sich um ein Auskunftsersuchen im Sinne des IFG handelt, das im Zuständigkeitsbereich des BMAS zu beantworten ist. Mit freundlichen Grüßen
Michael Hohn-Bergerhoff
Erneut meine Anfrage vom 19.01.2016 im Volltext [#12559] Von Michael Hohn-Bergerhoff Betreff unveräußerliches Ex…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Michael Hohn-Bergerhoff
Betreff
Erneut meine Anfrage vom 19.01.2016 im Volltext [#12559]
Datum
2. März 2016 09:45
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Von Michael Hohn-Bergerhoff Betreff unveräußerliches Existenzminimum [#12559] Datum 19. Januar 2016 13:01 An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Status Warte auf Antwort Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mir das Bundesgesetz mit, in dem der unveräußerliche Rechtsanspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum - welcher verfassungsrechtlich gewährleistet sein muss - bestimmt wird. Ferner, welchen Betrag das Bundesministerium als verfassungsrechtlich unantastbar in Bezug auf "Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden in Höhe der Bedarfe ... erbracht,.." gem. § 19 Abs. 3 SGB II bei Erwerbsfähigen für die Verwaltung (sofern nicht anderweitig gedeckt) bestimmt hat, also dem Zugriff der Verwaltung - auch bei einer Versagungsentscheidung gem § 66 SGB I - entzogen hat, um dem über Art. 79 GG geschützen Gewährleistungsanspruch aus Art. 1 GG i.V.m. Art. 20 GG hinreichend gerecht zu werden? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Michael Hohn-Bergerhoff <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Hohn-Bergerhoff Wallbaumweg 22 44894 Bochum Anfragenr: 12559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Hohn-Bergerhoff << Adresse entfernt >>
Michael Hohn-Bergerhoff
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Michael Hohn-Bergerhoff
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "unveräußerliches Existenzminimum" [#12559]
Datum
27. April 2016 10:10
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/12559 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht von dem zuständigen Ministerium nicht als IFG Anfrage bearbeitet und absichtlich durch die Umdeutung auf die Antwortstufe niedrigster Priorität gesetzt. Eine verfassungskonforme Anwort würde die SPD Ministerin, die dem Auftrag des verfassungstreuen Wählers unterliegt nämlich zwingen, die Agenda 2010 an den Schranken des Grundgesetzes auszurichten und damit dem wirtschaftlich so gewollten sozialpolitischen Terror und der Verfolgung von erwerbsfähigen Deutschen einen erheblichen Dämpfer verpassen. Der UN Sozialpackt ist bereits seit dem 5. Mai 2013 in Kraft und die BRD tut so, als ob Sie völlig losgelöst davon weiterregieren könnte. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen und sollten Sie Fragen haben, auch gerne zurückrufen. 0152 292 47653 Mit freundlichen Grüßen Michael Hohn-Bergerhoff Anfragenr: 12559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-720/002 II#0184 Sehr geehrter Herr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; hier: Vermittlung bei Anfrage "unveräußerliches Existenzminimum" [#12559]
Datum
27. April 2016 13:32
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-720/002 II#0184 Sehr geehrter Herr Hohn-Bergerhoff, für Ihre heutige E-Mail danke ich Ihnen. Ich habe sie zum Anlass genommen, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. Juni 2016 13:44
Status
Warte auf Antwort
200,4 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Michael Hohn-Bergerhoff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Michael Hohn-Bergerhoff
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales [#12559]
Datum
13. Juni 2016 14:17
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> Die Antwort hat sich keinesfalls erledigt und ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Entscheidung diesbezüglich noch einmal überdenken. Diese Anfrage hat keine lokalen sondern einen bundesweiten Bezug und zwar für mehr als 5 Millionen Menschen in diesem Lande, die auf diesem Niveau des Existenzminimums tagtäglich überleben müssen. Mit freundlichen Grüßen Michael Hohn-Bergerhoff Anfragenr: 12559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Hohn-Bergerhoff << Adresse entfernt >>
Michael Hohn-Bergerhoff
AW: AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministe…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Michael Hohn-Bergerhoff
Betreff
AW: AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales [#12559]
Datum
13. Juni 2016 14:18
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „unveräußerliches Existenzminimum“ vom 19.01.2016 (#12559) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 115 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Hohn-Bergerhoff Anfragenr: 12559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Hohn-Bergerhoff << Adresse entfernt >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium für…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
28. Juni 2016 13:35
Status
Warte auf Antwort
139,5 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-720/002 II#0184 Mit freundlichen Grüßen