Unverhältnismäßige Dokumentenanforderungen bei der Grundsicherung in Iserlohn

Es ist längst keine Seltenheit mehr, dass Leistungsberechtigte auf existenzsichernde Unterstützungen verzichten, weil sie mit Unmengen von Antragsformularen überfordert, mit Desinformationen überschüttet oder von Sachbearbeitern rechtswidrig abgewimmelt werden.

Nicht genug damit, dass bereits die Erstantragsformulare bis zu 16 Seiten lang sind, es muss auch noch eine Vielzahl weiterer Nachweise erbracht werden. Dabei wird der Anforderungskatalog stets begleitet von der Androhung bei unzureichender Mitwirkung die Leistungen vollständig zu versagen.
http://www.beispielklagen.de/Pool/2016_11_08_unsinnige_Unterlagen_angefordert.pdf

Die Grundsicherung der Stadt Iserlohn betreibt Abschreckung besonders wirkungsvoll. In deren Anforderungskatalog heißt es ausdrücklich:
„zur Prüfung und Feststellung Ihres Anspruches werden die nachfolgend aufgeführten Unterlagen von Ihnen benötigt. Dann folgt eine Aufzählung von 39 Dokumenten. Und der Einfachheit halber wurden gleich alle ausnahmslos angekreuzt.

Angesichts des umfassenden Anforderungskatalogs halte ich vorliegend eine Datenschutzverletzung für wahrscheinlich.

Ich möchte um eine rechtliche Einschätzung bitten und um die Übersendung von Informationsmaterial zum Umfang der Mitwirkungspflicht gegen Sozialbehörden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Januar 2017
  • Frist
    18. Februar 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es ist längst ke…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Unverhältnismäßige Dokumentenanforderungen bei der Grundsicherung in Iserlohn [#19926]
Datum
17. Januar 2017 09:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es ist längst keine Seltenheit mehr, dass Leistungsberechtigte auf existenzsichernde Unterstützungen verzichten, weil sie mit Unmengen von Antragsformularen überfordert, mit Desinformationen überschüttet oder von Sachbearbeitern rechtswidrig abgewimmelt werden. Nicht genug damit, dass bereits die Erstantragsformulare bis zu 16 Seiten lang sind, es muss auch noch eine Vielzahl weiterer Nachweise erbracht werden. Dabei wird der Anforderungskatalog stets begleitet von der Androhung bei unzureichender Mitwirkung die Leistungen vollständig zu versagen. http://www.beispielklagen.de/Pool/2016_11_08_unsinnige_Unterlagen_angefordert.pdf Die Grundsicherung der Stadt Iserlohn betreibt Abschreckung besonders wirkungsvoll. In deren Anforderungskatalog heißt es ausdrücklich: „zur Prüfung und Feststellung Ihres Anspruches werden die nachfolgend aufgeführten Unterlagen von Ihnen benötigt. Dann folgt eine Aufzählung von 39 Dokumenten. Und der Einfachheit halber wurden gleich alle ausnahmslos angekreuzt. Angesichts des umfassenden Anforderungskatalogs halte ich vorliegend eine Datenschutzverletzung für wahrscheinlich. Ich möchte um eine rechtliche Einschätzung bitten und um die Übersendung von Informationsmaterial zum Umfang der Mitwirkungspflicht gegen Sozialbehörden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unverhältnismäßige Dokumentenanforderungen bei…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Unverhältnismäßige Dokumentenanforderungen bei der Grundsicherung in Iserlohn [#19926]
Datum
5. Mai 2017 17:57
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unverhältnismäßige Dokumentenanforderungen bei der Grundsicherung in Iserlohn“ vom 17.01.2017 (#19926) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 77 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>