Unverhältnismäßige Dokumentenanforderungen bei der Grundsicherung in Iserlohn
Es ist längst keine Seltenheit mehr, dass Leistungsberechtigte auf existenzsichernde Unterstützungen verzichten, weil sie mit Unmengen von Antragsformularen überfordert, mit Desinformationen überschüttet oder von Sachbearbeitern rechtswidrig abgewimmelt werden.
Nicht genug damit, dass bereits die Erstantragsformulare bis zu 16 Seiten lang sind, es muss auch noch eine Vielzahl weiterer Nachweise erbracht werden. Dabei wird der Anforderungskatalog stets begleitet von der Androhung bei unzureichender Mitwirkung die Leistungen vollständig zu versagen.
http://www.beispielklagen.de/Pool/2016_11_08_unsinnige_Unterlagen_angefordert.pdf
Die Grundsicherung der Stadt Iserlohn betreibt Abschreckung besonders wirkungsvoll. In deren Anforderungskatalog heißt es ausdrücklich:
„zur Prüfung und Feststellung Ihres Anspruches werden die nachfolgend aufgeführten Unterlagen von Ihnen benötigt. Dann folgt eine Aufzählung von 39 Dokumenten. Und der Einfachheit halber wurden gleich alle ausnahmslos angekreuzt.
Angesichts des umfassenden Anforderungskatalogs halte ich vorliegend eine Datenschutzverletzung für wahrscheinlich.
Ich möchte um eine rechtliche Einschätzung bitten und um die Übersendung von Informationsmaterial zum Umfang der Mitwirkungspflicht gegen Sozialbehörden.
Anfrage eingeschlafen
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Datum17. Januar 2017
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18. Februar 2017
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