unveröffentlichte Stellungnahmen zu Referentenentwürfen

die Stellungnahme der "Bundesanstalt für Arbeit" zum Entwurf "Sechstes Gesetz zur Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes"

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. März 2018
  • Frist
    17. April 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Stellungnahm…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
unveröffentlichte Stellungnahmen zu Referentenentwürfen [#27060]
Datum
15. März 2018 09:34
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Stellungnahme der "Bundesanstalt für Arbeit" zum Entwurf "Sechstes Gesetz zur Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#1530 Sehr geehrtAntragsteller/in die Bundesanstalt für Arbeit (BA) hat seinerzeit der Veröffentlichu…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - unveröffentlichte Stellungnahmen zu Referentenentwürfen [#27060] - (# 1530)
Datum
21. März 2018 14:08
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#1530 Sehr geehrtAntragsteller/in die Bundesanstalt für Arbeit (BA) hat seinerzeit der Veröffentlichung der erbetenen Stellungnahme zum Entwurf "Sechstes Gesetz zur Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes" nicht zugestimmt. Da Belange der BA nach § 6 IFG durch Ihren Antrag auf Informationszugang berührt sein können, muss ihr grundsätzlich nach § 8 Abs. 1 IFG Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Darüber hinaus ist der Antrag nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG durch den Antragsteller zu begründen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens mit einem deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden und damit gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 IFG gebührenpflichtig ist. Die Gebühren und Auslagen richten sich im Einzelnen nach Nr. 2.2 Teil A des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) vom 02. Januar 2006. Danach ist für die Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere, wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen ein Gebührenrahmen von 30 bis 500 € vorgesehen. Ich bitte bis zum 04.04.2018 um Mitteilung, ob Sie angesichts der Gebührenfolge an Ihrem Antrag festhalten und gebe Ihnen für diesen Fall Gelegenheit, Ihren Antrag im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG zu begründen. Darüber hinaus bitte ich im Fall der Aufrechterhaltung Ihres Antrages um Mitteilung einer postalischen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort. Unter diesen Umständen ziehe ich meine Anfrage zurüc…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - unveröffentlichte Stellungnahmen zu Referentenentwürfen [#27060] - (# 1530) [#27060]
Datum
28. März 2018 16:22
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort. Unter diesen Umständen ziehe ich meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in