unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle Anhalt-Bitterfeld

Die Fachzeitschrift c't berichtete am 23.10.20 unter
https://www.heise.de/select/ct/2020/23/2024809442273661482
über eine Sicherheitslücke im Programm "BosMon".

"BosMon" ist ein kostenloses Programm zum Dekodieren von ZVEI-,FMS-und POCSAG-Telegrammen, wie sie bei bei der Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im BOS-Funk zum Einsatz kommen.
Damit können Alarmierungen und Statusmeldungen von Feuerwehr und Rettungsdienst an einem PC angezeigt und verarbeitet werden.
Über die integrierte Anbindung an Dienste wie SMS, Prowl, NMA sowie durch die App BosMon Mobile können Einheiten automatisch oder manuell alarmiert werden.

Die Sicherheitslücke bestand - wie oben berichtet - darin, dass der jeweilige "BosMon"-webserver über das Internet ohne Passwort oder Zugangsdaten erreichbar war.
Die webserver waren über Suchmaschinen wie z.B. censys.io leicht auffindbar.

Über den ungeschützen webserver-Zugang war es möglich, Einblick in die Alarmierung des jeweiligen Landkreises im Klartext zu erhalten.
Die Sicherheitslücke der verschiedenen webserver wurde bis Anfang 2022 nach und nach weitgehend geschlossen.

Beim Einblick in die webserver in den verschiedenen Landkreisen fiel auf, dass oftmals unverschlüsselte digitale Alarmierung nach dem POCSAG-Standard verwendet wurde (Eintrag "POCSAG" in der Spalte "Kanal" in der webserver-Darstellung.)
Dargestellt wurden dabei die personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und teilweise auch deren Gesundheitsdaten (z.B. das Symptom) in Klartext.

Das Problem der unverschlüsselten Übertragung von Patientendaten und Gesundheitsdaten im BOS-Funk wurde bereits mehrfach medial thematisiert, siehe z.B.:
https://northeim-jetzt.de/northeimer-kreisverwaltung-hat-aerger-mit-der-landesbehoerde-fuer-datenschutz/
und
https://www.golem.de/news/behoerdenfunk-patientendaten-von-rettungsdiensten-ungeschuetzt-im-internet-1807-135622.html

Meine Fragen bezogen auf den Bereich der Leitstelle Anhalt-Bitterfeld :

1) In welchem Umfang kommt unverschlüsselte digitale Alarmierung zum Einsatz ?

2) Werden hier ggf. auch personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und deren Gesundheitsdaten unverschlüsselt in Klartext übermittelt ?

3) Wie ist der Zeitplan für die Umstellung auf verschlüsselte digitale Alarmierung (z.B. mittels Verwendung von IDEA-Verschlüsselung im bestehenden POCSAG-Netz oder Alarmierung über TETRA-Digitalfunk) ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: D…
An Landkreis Anhalt-Bitterfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle Anhalt-Bitterfeld [#251698]
Datum
18. Juni 2022 18:45
An
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Fachzeitschrift c't berichtete am 23.10.20 unter https://www.heise.de/select/ct/2020/23/2024809442273661482 über eine Sicherheitslücke im Programm "BosMon". "BosMon" ist ein kostenloses Programm zum Dekodieren von ZVEI-,FMS-und POCSAG-Telegrammen, wie sie bei bei der Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im BOS-Funk zum Einsatz kommen. Damit können Alarmierungen und Statusmeldungen von Feuerwehr und Rettungsdienst an einem PC angezeigt und verarbeitet werden. Über die integrierte Anbindung an Dienste wie SMS, Prowl, NMA sowie durch die App BosMon Mobile können Einheiten automatisch oder manuell alarmiert werden. Die Sicherheitslücke bestand - wie oben berichtet - darin, dass der jeweilige "BosMon"-webserver über das Internet ohne Passwort oder Zugangsdaten erreichbar war. Die webserver waren über Suchmaschinen wie z.B. censys.io leicht auffindbar. Über den ungeschützen webserver-Zugang war es möglich, Einblick in die Alarmierung des jeweiligen Landkreises im Klartext zu erhalten. Die Sicherheitslücke der verschiedenen webserver wurde bis Anfang 2022 nach und nach weitgehend geschlossen. Beim Einblick in die webserver in den verschiedenen Landkreisen fiel auf, dass oftmals unverschlüsselte digitale Alarmierung nach dem POCSAG-Standard verwendet wurde (Eintrag "POCSAG" in der Spalte "Kanal" in der webserver-Darstellung.) Dargestellt wurden dabei die personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und teilweise auch deren Gesundheitsdaten (z.B. das Symptom) in Klartext. Das Problem der unverschlüsselten Übertragung von Patientendaten und Gesundheitsdaten im BOS-Funk wurde bereits mehrfach medial thematisiert, siehe z.B.: https://northeim-jetzt.de/northeimer-kreisverwaltung-hat-aerger-mit-der-landesbehoerde-fuer-datenschutz/ und https://www.golem.de/news/behoerdenfunk-patientendaten-von-rettungsdiensten-ungeschuetzt-im-internet-1807-135622.html Meine Fragen bezogen auf den Bereich der Leitstelle Anhalt-Bitterfeld : 1) In welchem Umfang kommt unverschlüsselte digitale Alarmierung zum Einsatz ? 2) Werden hier ggf. auch personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und deren Gesundheitsdaten unverschlüsselt in Klartext übermittelt ? 3) Wie ist der Zeitplan für die Umstellung auf verschlüsselte digitale Alarmierung (z.B. mittels Verwendung von IDEA-Verschlüsselung im bestehenden POCSAG-Netz oder Alarmierung über TETRA-Digitalfunk) ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251698/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und…
An Landkreis Anhalt-Bitterfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IZG LSA-Anfrage: unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle Anhalt-Bitterfeld [#251698]
Datum
20. August 2022 23:01
An
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle Anhalt-Bitterfeld“ vom 18.06.2022 (#251698) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und…
An Landkreis Anhalt-Bitterfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IZG LSA-Anfrage: unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle Anhalt-Bitterfeld [#251698]
Datum
14. September 2022 21:57
An
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle Anhalt-Bitterfeld“ vom 18.06.2022 (#251698) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 55 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle Anhalt-Bitterfeld“ [#251698]
Datum
14. Oktober 2022 08:33
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/251698/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage trotz mehrfacher Nachfrage nicht beantwortet worden ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 251698.pdf Anfragenr: 251698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251698/
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Sehr [geschwärzt], ich bitte die verspätete Antwort unserseits zu entschuldigen. Hier gab es im Hause noch Absti…
Von
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Betreff
AW: IZG LSA-Anfrage: unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle Anhalt-Bitterfeld [#251698]
Datum
8. November 2022 07:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], ich bitte die verspätete Antwort unserseits zu entschuldigen. Hier gab es im Hause noch Abstimmungsbedarf. Die Antworten den Landkreises Anhalt-Bitterfeld finden Sie hinter Ihren gestellten Fragen in blauer Schrift. Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Fachdienstleiter Leitstelle und Rettungsdienst Landkreis Anhalt Bitterfeld Fachbereich Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst Richard-Schütze Straße 6 06749 Bitterfeld-Wolfen Tel: 03493 341 [geschwärzt] Fax: 03493 341 [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Internet: www.anhalt-bitterfeld.de Soziale Medien: Facebook - Instagram
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die ausführlichen Antworten. Mit…
An Landkreis Anhalt-Bitterfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IZG LSA-Anfrage: unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle Anhalt-Bitterfeld [#251698]
Datum
9. November 2022 21:22
An
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die ausführlichen Antworten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251698/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf meine Antworten zu Ihren Fragen hat sich bei der Bean…
Von
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Betreff
AW: IZG LSA-Anfrage: unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle Anhalt-Bitterfeld [#251698]
Datum
10. November 2022 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.jpg
63,6 KB
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf meine Antworten zu Ihren Fragen hat sich bei der Beantwortung der Frage 1 ein Fehler eingeschlichen. Richtig muss die Antwort heißen: „Eine unverschlüsselte Alarmierung erfolgt derzeit noch bei Einsätzen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes. Übermittelt werden dabei das Alarmstichwort, der Einsatzort (Ortslage und Straße ohne Hausnummer) sowie ggf. Zusatzinformationen wie „aktiver Rauchmelder“ oder „Wohnbereich“. Bei Meldereinläufen in Unternehmen wird zudem das Einsatzobjekt und die dazugehörige Objektnummer übertragen („M121 Firma xxx“).“ Ich bitte den Fehler zu entschuldigen. Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen