unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Kreisleitstelle Kreis Soest

Anfrage an: Kreisverwaltung Soest

Die Fachzeitschrift c't berichtete am 23.10.20 unter
https://www.heise.de/select/ct/2020/23/2024809442273661482
über eine Sicherheitslücke im Programm "BosMon".

"BosMon" ist ein kostenloses Programm zum Dekodieren von ZVEI-,FMS-und POCSAG-Telegrammen, wie sie bei bei der Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im BOS-Funk zum Einsatz kommen.
Damit können Alarmierungen und Statusmeldungen von Feuerwehr und Rettungsdienst an einem PC angezeigt und verarbeitet werden.
Über die integrierte Anbindung an Dienste wie SMS, Prowl, NMA sowie durch die App BosMon Mobile können Einheiten automatisch oder manuell alarmiert werden.

Die Sicherheitslücke bestand - wie oben berichtet - darin, dass der jeweilige "BosMon"-webserver über das Internet ohne Passwort oder Zugangsdaten erreichbar war.
Die webserver waren über Suchmaschinen wie z.B. censys.io leicht auffindbar.

Über den ungeschützen webserver-Zugang war es möglich, Einblick in die Alarmierung des jeweiligen Landkreises im Klartext zu erhalten.
Die Sicherheitslücke der verschiedenen webserver wurde bis Anfang 2022 nach und nach weitgehend geschlossen.

Beim Einblick in die webserver in den verschiedenen Landkreisen fiel auf, dass oftmals unverschlüsselte digitale Alarmierung nach dem POCSAG-Standard verwendet wurde (Eintrag "POCSAG" in der Spalte "Kanal" in der webserver-Darstellung.)
Dargestellt wurden dabei die personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und teilweise auch deren Gesundheitsdaten (z.B. das Symptom) in Klartext.

Das Problem der unverschlüsselten Übertragung von Patientendaten und Gesundheitsdaten im BOS-Funk wurde bereits mehrfach medial thematisiert, siehe z.B.:
https://northeim-jetzt.de/northeimer-kreisverwaltung-hat-aerger-mit-der-landesbehoerde-fuer-datenschutz/
und
https://www.golem.de/news/behoerdenfunk-patientendaten-von-rettungsdiensten-ungeschuetzt-im-internet-1807-135622.html

Meine Fragen bezogen auf den Bereich der Kreisleitstelle Kreis Soest:

1) In welchem Umfang kommt unverschlüsselte digitale Alarmierung zum Einsatz ?

2) Werden hier ggf. auch personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und deren Gesundheitsdaten unverschlüsselt in Klartext übermittelt ?

3) Wie ist der Zeitplan für die Umstellung auf verschlüsselte digitale Alarmierung (z.B. mittels Verwendung von IDEA-Verschlüsselung im bestehenden POCSAG-Netz oder Alarmierung über TETRA-Digitalfunk) ?

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. April 2022
  • Frist
    17. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreisverwaltung Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Kreisleitstelle Kreis Soest [#246251]
Datum
13. April 2022 09:30
An
Kreisverwaltung Soest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Fachzeitschrift c't berichtete am 23.10.20 unter https://www.heise.de/select/ct/2020/23/2024809442273661482 über eine Sicherheitslücke im Programm "BosMon". "BosMon" ist ein kostenloses Programm zum Dekodieren von ZVEI-,FMS-und POCSAG-Telegrammen, wie sie bei bei der Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im BOS-Funk zum Einsatz kommen. Damit können Alarmierungen und Statusmeldungen von Feuerwehr und Rettungsdienst an einem PC angezeigt und verarbeitet werden. Über die integrierte Anbindung an Dienste wie SMS, Prowl, NMA sowie durch die App BosMon Mobile können Einheiten automatisch oder manuell alarmiert werden. Die Sicherheitslücke bestand - wie oben berichtet - darin, dass der jeweilige "BosMon"-webserver über das Internet ohne Passwort oder Zugangsdaten erreichbar war. Die webserver waren über Suchmaschinen wie z.B. censys.io leicht auffindbar. Über den ungeschützen webserver-Zugang war es möglich, Einblick in die Alarmierung des jeweiligen Landkreises im Klartext zu erhalten. Die Sicherheitslücke der verschiedenen webserver wurde bis Anfang 2022 nach und nach weitgehend geschlossen. Beim Einblick in die webserver in den verschiedenen Landkreisen fiel auf, dass oftmals unverschlüsselte digitale Alarmierung nach dem POCSAG-Standard verwendet wurde (Eintrag "POCSAG" in der Spalte "Kanal" in der webserver-Darstellung.) Dargestellt wurden dabei die personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und teilweise auch deren Gesundheitsdaten (z.B. das Symptom) in Klartext. Das Problem der unverschlüsselten Übertragung von Patientendaten und Gesundheitsdaten im BOS-Funk wurde bereits mehrfach medial thematisiert, siehe z.B.: https://northeim-jetzt.de/northeimer-kreisverwaltung-hat-aerger-mit-der-landesbehoerde-fuer-datenschutz/ und https://www.golem.de/news/behoerdenfunk-patientendaten-von-rettungsdiensten-ungeschuetzt-im-internet-1807-135622.html Meine Fragen bezogen auf den Bereich der Kreisleitstelle Kreis Soest: 1) In welchem Umfang kommt unverschlüsselte digitale Alarmierung zum Einsatz ? 2) Werden hier ggf. auch personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und deren Gesundheitsdaten unverschlüsselt in Klartext übermittelt ? 3) Wie ist der Zeitplan für die Umstellung auf verschlüsselte digitale Alarmierung (z.B. mittels Verwendung von IDEA-Verschlüsselung im bestehenden POCSAG-Netz oder Alarmierung über TETRA-Digitalfunk) ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246251/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und…
An Kreisverwaltung Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Kreisleitstelle Kreis Soest [#246251]
Datum
16. Juni 2022 08:20
An
Kreisverwaltung Soest
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Kreisleitstelle Kreis Soest“ vom 13.04.2022 (#246251) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und…
An Kreisverwaltung Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Kreisleitstelle Kreis Soest [#246251]
Datum
19. Juli 2022 20:54
An
Kreisverwaltung Soest
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Kreisleitstelle Kreis Soest“ vom 13.04.2022 (#246251) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 64 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kreisverwaltung Soest
Kein Nachrichtentext
Von
Kreisverwaltung Soest
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. August 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
422,8 KB

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (Geschäftszeichen 38.03.0303-38.94.06…
An Kreisverwaltung Soest Details
Von
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Betreff
unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Kreisleitstelle Kreis Soest [#246251]
Datum
20. August 2022 21:59
An
Kreisverwaltung Soest
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (Geschäftszeichen 38.03.0303-38.94.06) und Ihre sehr ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>