unverschlüsselter TETRA DMO-Betrieb

In Ihrem Dokument
"Nutzungskonzept von DMO-Rufgruppen" in der Version 2.1 vom 20.05.15
(siehe https://www.digitalfunk.niedersachsen.de/images/Dokumente/Nutzer/Betriebsunterlagen/Nutzungskonzept_DMO_V2.1.pdf )
schreiben Sie:

"Den Nutzern des BOS Digitalfunk ist der Frequenzbereich 406,10 – 410,00 MHz unter Beachtung nachfolgender Vorgaben zur ausschließlichen Nutzung im DMO [Direct Mode Operation] gestattet.
...
Sowohl für die internationale als auch für die grenzüberschreitende Kommunikation der BOS stehen insgesamt 10 EURO DMO-Rufgruppen zur Verfügung.
Diese Rufgruppen sind ohne Luftschnittstellenverschlüsselung (SCK) und ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu nutzen.
Die Ende-zu-Ende (BSI) Verschlüsselung ist dabei nutzerseitig zu deaktivieren. "

Angesichts frei verfügbarer Software (z.B. TETRA live monitor https://github.com/sq5bpf/telive ) und günstiger Breitbandempfänger ("RTL-SDR", < 20 EUR) ist es technisch sehr leicht möglich, unverschlüsselte TETRA-Aussendungen (Sprache und Daten) zu empfangen.

Meine Fragen:

1) Gilt obige Vorgabe zur Abschaltung von Luftschnittstellenverschlüsselung (SCK) und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (BSI) für DMO aktuell immer noch ?

2) Kann die aktuelle Version des Dokuments "Nutzungskonzept von DMO-Rufgruppen" im Rahmen dieser Anfrage bereitgestellt werden ?

3) Gibt es eine Risiko-Analyse zu dem unverschlüsselten Betrieb in DMO ?

4) Kann diese Risiko-Analyse im Rahmen dieser Anfrage bereitgestellt werden ?

5) Ferner heißt es im obigen Dokument:
"Den Spezialeinheiten im Sinne der PDV100 und des Zoll stehen zusätzlich zwei exklusive EURO DMO-Rufgruppen zur Verfügung (Anlage 2).
Für Sonderanwendungen in der Objektversorgung stehen unter dem Vorbehalt der BDBOS in diesem Frequenzbereich ein weiteres Duplex Frequenzpaar zur Verfügung (Anlage 2)"
Die zitierte Anlage 2 ist im PDF-Dokument nicht enthalten.
Um welche exklusive EURO DMO-Rufgruppen und um welche weitere Duplex-Frequenzpaare handelt es sich ?
Kann diese "Anlage 2" im Rahmen dieser Anfrage bereitgestellt werden ?

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. September 2019
  • Frist
    22. Oktober 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Ihrem Dokument &…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
unverschlüsselter TETRA DMO-Betrieb [#166968]
Datum
20. September 2019 09:32
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Ihrem Dokument "Nutzungskonzept von DMO-Rufgruppen" in der Version 2.1 vom 20.05.15 (siehe https://www.digitalfunk.niedersachsen.de/images/Dokumente/Nutzer/Betriebsunterlagen/Nutzungskonzept_DMO_V2.1.pdf ) schreiben Sie: "Den Nutzern des BOS Digitalfunk ist der Frequenzbereich 406,10 – 410,00 MHz unter Beachtung nachfolgender Vorgaben zur ausschließlichen Nutzung im DMO [Direct Mode Operation] gestattet. ... Sowohl für die internationale als auch für die grenzüberschreitende Kommunikation der BOS stehen insgesamt 10 EURO DMO-Rufgruppen zur Verfügung. Diese Rufgruppen sind ohne Luftschnittstellenverschlüsselung (SCK) und ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu nutzen. Die Ende-zu-Ende (BSI) Verschlüsselung ist dabei nutzerseitig zu deaktivieren. " Angesichts frei verfügbarer Software (z.B. TETRA live monitor https://github.com/sq5bpf/telive ) und günstiger Breitbandempfänger ("RTL-SDR", < 20 EUR) ist es technisch sehr leicht möglich, unverschlüsselte TETRA-Aussendungen (Sprache und Daten) zu empfangen. Meine Fragen: 1) Gilt obige Vorgabe zur Abschaltung von Luftschnittstellenverschlüsselung (SCK) und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (BSI) für DMO aktuell immer noch ? 2) Kann die aktuelle Version des Dokuments "Nutzungskonzept von DMO-Rufgruppen" im Rahmen dieser Anfrage bereitgestellt werden ? 3) Gibt es eine Risiko-Analyse zu dem unverschlüsselten Betrieb in DMO ? 4) Kann diese Risiko-Analyse im Rahmen dieser Anfrage bereitgestellt werden ? 5) Ferner heißt es im obigen Dokument: "Den Spezialeinheiten im Sinne der PDV100 und des Zoll stehen zusätzlich zwei exklusive EURO DMO-Rufgruppen zur Verfügung (Anlage 2). Für Sonderanwendungen in der Objektversorgung stehen unter dem Vorbehalt der BDBOS in diesem Frequenzbereich ein weiteres Duplex Frequenzpaar zur Verfügung (Anlage 2)" Die zitierte Anlage 2 ist im PDF-Dokument nicht enthalten. Um welche exklusive EURO DMO-Rufgruppen und um welche weitere Duplex-Frequenzpaare handelt es sich ? Kann diese "Anlage 2" im Rahmen dieser Anfrage bereitgestellt werden ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihr Auskunftsersuchen nach IFG und UIG vom 20.09.2019, mit welc…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
AW: unverschlüsselter TETRA DMO-Betrieb [#166968]
Datum
2. Oktober 2019 13:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihr Auskunftsersuchen nach IFG und UIG vom 20.09.2019, mit welchem Sie ausdrücklich um Mitteilung evtl. anfallender Gebühren bitten. Nach bisherigem Kenntnisstand handelt es sich voraussichtlich um eine einfache Auskunft, welche gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei ergehen wird. Sollten neue Erkenntnisse ergeben, dass aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwandes doch Gebühren erhoben werden müssen, werde ich Sie vorab in Kenntnis setzen. Für die inhaltliche Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um etwas Geduld. Ich werde Ihnen die Antwort fristgemäß per Mail übersenden. Mit freundlichem Gruß
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
IFG-Antrag "Unverschlüsselter TETRA DMO-Betrieb [#166968]" vom 20.09.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
IFG-Antrag "Unverschlüsselter TETRA DMO-Betrieb [#166968]" vom 20.09.2019
Datum
16. Oktober 2019 19:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre Auskunftsersuchen nach IFG und UIG vom 20.09.2019 übersende ich Ihnen vorab den Bescheid BDBOS, Az.: St3-100 102/9#30 vom heutigen Tage. Der Bescheid geht Ihnen in den nächsten Tagen noch auf dem Postweg zu. Mit freundlichem Gruß

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AW: IFG-Antrag "Unverschlüsselter TETRA DMO-Betrieb [#166968]" vom 20.09.2019 [#166968] Sehr geehrteAntr…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag "Unverschlüsselter TETRA DMO-Betrieb [#166968]" vom 20.09.2019 [#166968]
Datum
19. Oktober 2019 22:20
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die bereitgestellten Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>