Unverständnis und Entsetzen über den gewaltsamen Bruch des Kirchenasyls

1. Rechtsgrundlage sowie alle internen Dokumente, die mit folgendem Vorfall in Verbindung stehen.

Ich wende mich heute mit großer Bestürzung an Sie, nachdem ich von den schockierenden Ereignissen erfahren habe, die sich am 20.12.2023 in Schwerin abgespielt haben. Die gewaltsame Durchsetzung der Abschiebung einer Familie aus einem Kirchenasyl ist für mich zutiefst verstörend und ruft ein tiefes Unverständnis hervor.

Es fällt mir schwer, die Worte zu finden, um mein Entsetzen über die Vorfälle auszudrücken, bei denen ein Polizeieinsatz in einem Kirchenasyl durchgeführt wurde. Die Bilder und Berichte von einem weinenden, schmalen Jungen, der aus einem Haus geschoben und von einem Polizisten getragen wird, sind inakzeptabel und zutiefst beunruhigend.

Die Tatsache, dass die Familie sich im Kirchenasyl befand, sollte eine Schutzzone darstellen, die nicht gewaltsam durchbrochen werden darf. Kirchengemeinden haben sich über viele Jahre hinweg dieser humanitären Aufgabe verschrieben, Schutz vor Abschiebung zu bieten, und es ist schockierend zu sehen, dass dieses Prinzip auf derart brutale Weise gebrochen wurde.

Ich bin nicht nur entsetzt über die Gewaltanwendung in dieser Situation, sondern auch über die Entscheidung, die Abschiebung gegen den Willen der Familie und trotz moralischer Zusagen der Bundesregierung durchzuführen. Die traumatischen Auswirkungen auf die betroffene Familie und insbesondere auf die Kinder sind kaum in Worte zu fassen.

Es bleibt mir unklar, wie eine derartige Eskalation zugelassen werden konnte, insbesondere wenn bedacht wird, dass die Familie bereits vor der Gewalt der Taliban geflohen ist und Schutz in Deutschland gesucht hat. Der Bruch des Kirchenasyls sendet nicht nur ein beunruhigendes Signal an Geflüchtete, sondern auch an Kirchengemeinden, die nun verunsichert sind, ob sie weiterhin Zuflucht und Hoffnung bieten können.

Ich appelliere dringend an Sie, diesen Vorfall sorgfältig zu untersuchen und sicherzustellen, dass der Schutz von Menschen in Not und die Wahrung von humanitären Prinzipien in Zukunft oberste Priorität haben. Es ist unerlässlich, dass solche Vorfälle nicht wiederholt werden und dass Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass das Recht auf Kirchenasyl respektiert wird.

Mit besorgten Grüßen,

Antwort verspätet

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  • Datum
    4. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Polizeiinspektion Schwerin Details
Von
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Betreff
Unverständnis und Entsetzen über den gewaltsamen Bruch des Kirchenasyls [#296239]
Datum
4. Januar 2024 09:59
An
Polizeiinspektion Schwerin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Rechtsgrundlage sowie alle internen Dokumente, die mit folgendem Vorfall in Verbindung stehen. Ich wende mich heute mit großer Bestürzung an Sie, nachdem ich von den schockierenden Ereignissen erfahren habe, die sich am 20.12.2023 in Schwerin abgespielt haben. Die gewaltsame Durchsetzung der Abschiebung einer Familie aus einem Kirchenasyl ist für mich zutiefst verstörend und ruft ein tiefes Unverständnis hervor. Es fällt mir schwer, die Worte zu finden, um mein Entsetzen über die Vorfälle auszudrücken, bei denen ein Polizeieinsatz in einem Kirchenasyl durchgeführt wurde. Die Bilder und Berichte von einem weinenden, schmalen Jungen, der aus einem Haus geschoben und von einem Polizisten getragen wird, sind inakzeptabel und zutiefst beunruhigend. Die Tatsache, dass die Familie sich im Kirchenasyl befand, sollte eine Schutzzone darstellen, die nicht gewaltsam durchbrochen werden darf. Kirchengemeinden haben sich über viele Jahre hinweg dieser humanitären Aufgabe verschrieben, Schutz vor Abschiebung zu bieten, und es ist schockierend zu sehen, dass dieses Prinzip auf derart brutale Weise gebrochen wurde. Ich bin nicht nur entsetzt über die Gewaltanwendung in dieser Situation, sondern auch über die Entscheidung, die Abschiebung gegen den Willen der Familie und trotz moralischer Zusagen der Bundesregierung durchzuführen. Die traumatischen Auswirkungen auf die betroffene Familie und insbesondere auf die Kinder sind kaum in Worte zu fassen. Es bleibt mir unklar, wie eine derartige Eskalation zugelassen werden konnte, insbesondere wenn bedacht wird, dass die Familie bereits vor der Gewalt der Taliban geflohen ist und Schutz in Deutschland gesucht hat. Der Bruch des Kirchenasyls sendet nicht nur ein beunruhigendes Signal an Geflüchtete, sondern auch an Kirchengemeinden, die nun verunsichert sind, ob sie weiterhin Zuflucht und Hoffnung bieten können. Ich appelliere dringend an Sie, diesen Vorfall sorgfältig zu untersuchen und sicherzustellen, dass der Schutz von Menschen in Not und die Wahrung von humanitären Prinzipien in Zukunft oberste Priorität haben. Es ist unerlässlich, dass solche Vorfälle nicht wiederholt werden und dass Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass das Recht auf Kirchenasyl respektiert wird. Mit besorgten Grüßen,
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296239/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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