Unwahre Äußerungen von Oberstaatsanwalt Ulrich Scherding
Mit dieser Anfrage geht es um die Glaubwürdigkeit/Ehrlichkeit von Oberstaatsanwalt Urlich Scherding.
Hintergrund ist der folgende:
Oberstaatsanwalt Ulrich Scherding soll laut der Tierrechtsorganisation PETA (Artikel/Mitteilung: Frankfurt (Oder) / Stuttgart, 17. Mai 2018) gegenüber Märkische Oderzeitung (Artikel v. 17. Mai 2018, 06:00 Uhr Günthersdorf?) unwahr geäußert haben:
-"PETA sei mit den Videos, die Missstände in der Schweinezucht zeigen, nicht zuerst an die Behörden herangetreten, sondern hätte sie gleich veröffentlicht."
-"Falsch ist die Aussage Scherdings, PETA wäre sofort an die Öffentlichkeit gegangen. Richtig ist dagegen, dass sich bereits Augenzeugen Monate vorher über die eklatanten Missstände bei der Betriebsleitung und beim Veterinäramt beschwerten, jedoch ohne gehört zu werden."
-"Erst im September 2017, also sieben Monate nach der ersten Strafanzeige, hat PETA den Vorgang öffentlich gemacht."
Welche weiteren Äußerungen/Aussagen/Tatsachenbehauptungen von Ulrich Scherding sollen (laut Quellen/Hinweisgebern) unwahr sein bzw. sind bestätigt/nachweislich unwahr?
Anfrage eingeschlafen
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Datum18. Mai 2022
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21. Juni 2022
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