Unwetter Rosenburgweg

Anfrage an: Tiefbauamt Bonn

- Eine einfache Auflistung der Maßnahmen, die ergriffen werden, um die extremen Überflutungsschäden des Unwetters am 12.08.2020, oberhalb des Rosenburgwegs (Vollständig zersörter Wald-Teerweg), zu beseitigen.

sowie

- Eine einfache Auflistung der präventiven Maßnahmen/ Ursachenbekämpfung im Bereich oberhalb des Rosenburgwegs/ der Wohnanlage Rosenburg.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. September 2020
  • Frist
    9. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Tiefbauamt Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unwetter Rosenburgweg [#196757]
Datum
7. September 2020 16:24
An
Tiefbauamt Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine einfache Auflistung der Maßnahmen, die ergriffen werden, um die extremen Überflutungsschäden des Unwetters am 12.08.2020, oberhalb des Rosenburgwegs (Vollständig zersörter Wald-Teerweg), zu beseitigen. sowie - Eine einfache Auflistung der präventiven Maßnahmen/ Ursachenbekämpfung im Bereich oberhalb des Rosenburgwegs/ der Wohnanlage Rosenburg.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196757/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Tiefbauamt Bonn
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.09.2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NR…
Von
Tiefbauamt Bonn
Betreff
AW: Unwetter Rosenburgweg [#196757]
Datum
8. September 2020 10:39
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.09.2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), mit der Sie um Übersendung von Informationen zu den Beseitigungsmaßnahmen bezüglich der Überflutungsschäden des Unwetters vom 12.08.2020, im Bereich des Rosenburgweg bitten, und deren Eingang ich hiermit bestätige. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle der positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i.V.m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand. Nach § 2 VerwGebO IFG NRW kann von einer Gebührenerhebung abgesehen werden, wenn dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, geboten erscheint. Da Sie mich gebeten haben, Sie ggf. vorab über die Erhebung von Gebühren zu informieren, werde ich zunächst mit dem zuständigen Fachamt Kontakt aufnehmen und den voraussichtlichen Aufwand erfragen. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass sich der Aufwand leider nicht immer im Vorhinein prognostizieren lässt. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren. Sobald ich eine Rückmeldung vom zuständigen Fachamt erhalten habe, komme ich wieder auf Sie zu. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Hiermit konkretisiere ich meine Anfrage. Ich bitte …
An Tiefbauamt Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unwetter Rosenburgweg [#196757]
Datum
8. September 2020 16:26
An
Tiefbauamt Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Hiermit konkretisiere ich meine Anfrage. Ich bitte Sie, bei der Anfrage an das zuständige Fachamt lediglich folgende Fragen zu stellen, um den Bearbeitungsumfang möglichst gering zu halten. 1.) Welche Beseitigungsmaßnahmen werden ab heute (08.09.2020) im Bereich oberhalb des Rosenburgweg 83 unternommen. 2.) Werden präventive Maßnahmen (gegen erneute Überflutungsschäden) oberhalb des Rosenburgweg 83 ergriffen, wenn ja welche. Ich danke für Ihre Kooperation. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196757/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unwetter Rosenburgweg“ vom 07.09.2020 (#196757) …
An Tiefbauamt Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unwetter Rosenburgweg [#196757]
Datum
9. Oktober 2020 10:03
An
Tiefbauamt Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unwetter Rosenburgweg“ vom 07.09.2020 (#196757) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196757/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Tiefbauamt Bonn
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage habe ich unverzüglich an das Rechtsamt der Stadt Bonn wei…
Von
Tiefbauamt Bonn
Betreff
WG: Unwetter Rosenburgweg [#196757]
Datum
9. Oktober 2020 13:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage habe ich unverzüglich an das Rechtsamt der Stadt Bonn weitergeleitet, das für die Prüfung, ob ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht zuständig ist. Ich bin davon ausgegangen, dass Sie von dort eine Info erhalten. Da dies offensichtlich nicht der Fall ist, teile ich Ihnen unabhängig von einer evt. noch ausstehenden Mail des Rechtsamtes hiermit unsere, an das Rechtsamt abgegebene Stellungnahme mit: Zu Frage 1: Seit dem 2. September ist unsere Straßenunterhaltung (Tiefbauamt) im oberen Bereich des Rosenburgwegs im Wald damit beschäftigt, grobe Schäden zu beseitigen. Das bedeutet, dass dort Flurschäden beseitigt und die Fläche provisorisch mit Schotter befestigt wird. Die grundsätzliche Überarbeitung und Wiederherstellung dieses Teilbereichs erfolgt gemeinsam mit der unter Frage 2 beschriebenen Kanalsanierung bzw. -erneuerung und dem anschließenden Straßenbau, was in Kürze erfolgen soll. Zu Frage 2: Die Kanalisation im Bereich des Rosenburgwegs ist so ausgelegt, dass die zulässigen Überstauhäufigkeiten eingehalten werden. Gemäß den zu beachtenden Regelwerken ist bei bestehenden Netzen eine Überstauhäufigkeit seltener als einmal in 2 Jahren einzuhalten. Sowohl der Stauraumkanal im Hauweg als auch der unterhalb der Drossel liegende Kanal im Rosenburgweg weisen einen rechnerisch selteneren Überstau auf. Der Bemessung liegen die vom Deutschen Wetterdienst veröffentlichten Werte zugrunde. Starkregenereignisse wie im August 2020 überschreiten die Leistungsfähigkeit der Kanäle bei Weitem. Bei Überlastung tritt Wasser aus dem Kanal aus, in diesem Fall am Venusberg im Bereich des Drosselbauwerks, da sich hier innerhalb des Stauraumkanals der geländemäßig tiefste Punkt befindet. Auch wenn keine Maßnahmen aufgrund der geltenden Regelwerke am Kanal erforderlich sind, so hat sich am Venusberghang in Kessenich gerade bei den zunehmenden Unwettern in den letzten 10 Jahren gezeigt, dass die Entwässerungssituation dort weiter optimiert werden sollte. Daher hat das Tiefbauamt bereits Planungen für eine weiteres Regenrückhaltebecken im oberhalb gelegenen Hangbereich aufgenommen. Die Schäden im Rosenburgweg wurden am 12. August 2020 im Wesentlichen durch einen massiven Einstau des seitlich liegenden Regenrückhaltebeckens verursacht. Bei dem Starkregen hat der druckdichte Deckel an der Drossel des Beckens dem massiven Druck nicht mehr standgehalten und wurde aus seiner Verankerung gerissen. Im kommenden Jahr soll die fertige Planung für das oben erwähnte neue Regenrückhaltebecken vorliegen und die Ausschreibung für den Bau Ende 2021/Anfang 2022 erfolgen. Damit könnte sich die Situation weitestgehend entschärfen lassen. Als kurzfristige Maßnahme soll zunächst die Ableitekapazität im Rosenburgweg weiter vergrößert werden, indem hier ein größerer Kanal eingebaut wird. Weiterhin wird untersucht, wie bei Starkregen austretendes Wasser daran gehindert werden kann, in bebaute Bereiche zu fließen, z.B. über zusätzliches Speichervolumen, Notentlastungen in Gewässer etc. Hierbei müssen neben der technischen Umsetzbarkeit weitere Aspekte wie z.B. wasserrechtliche Genehmigungsfähigkeit geprüft werden, bevor eine Maßnahme gewählt werden kann. Außerdem wird die Straßenoberfläche wieder hergestellt. Mit dem Kanal- und Straßenbau soll noch im Herbst 2020 begonnen werden. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte. Mit freundlichen Grüßen

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Tiefbauamt Bonn
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre o.g. Anfrage, kann ich Ihnen nach Rücksprache mit dem Tie…
Von
Tiefbauamt Bonn
Betreff
AW: Unwetter Rosenburgweg [#196757]
Datum
12. Oktober 2020 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre o.g. Anfrage, kann ich Ihnen nach Rücksprache mit dem Tiefbauamt folgendes mitteilen: Zu Frage 1: Seit dem 2. September ist unsere Straßenunterhaltung (Tiefbauamt) im oberen Bereich des Rosenburgwegs im Wald damit beschäftigt, grobe Schäden zu beseitigen. Das bedeutet, dass dort Flurschäden beseitigt und die Fläche provisorisch mit Schotter befestigt wird. Die grundsätzliche Überarbeitung und Wiederherstellung dieses Teilbereichs erfolgt gemeinsam mit der unter Frage 2 beschriebenen Kanalsanierung bzw. -erneuerung und dem anschließenden Straßenbau, was in Kürze erfolgen soll. Zu Frage 2: Die Kanalisation im Bereich des Rosenburgwegs ist so ausgelegt, dass die zulässigen Überstauhäufigkeiten eingehalten werden. Gemäß den zu beachtenden Regelwerken ist bei bestehenden Netzen eine Überstauhäufigkeit seltener als einmal in 2 Jahren einzuhalten. Sowohl der Stauraumkanal im Hauweg als auch der unterhalb der Drossel liegende Kanal im Rosenburgweg weisen einen rechnerisch selteneren Überstau auf. Der Bemessung liegen die vom Deutschen Wetterdienst veröffentlichten Werte zugrunde. Starkregenereignisse wie im August 2020 überschreiten die Leistungsfähigkeit der Kanäle bei Weitem. Bei Überlastung tritt Wasser aus dem Kanal aus, in diesem Fall am Venusberg im Bereich des Drosselbauwerks, da sich hier innerhalb des Stauraumkanals der geländemäßig tiefste Punkt befindet. Auch wenn keine Maßnahmen aufgrund der geltenden Regelwerke am Kanal erforderlich sind, so hat sich am Venusberghang in Kessenich gerade bei den zunehmenden Unwettern in den letzten 10 Jahren gezeigt, dass die Entwässerungssituation dort weiter optimiert werden sollte. Daher hat das Tiefbauamt bereits Planungen für eine weiteres Regenrückhaltebecken im oberhalb gelegenen Hangbereich aufgenommen. Die Schäden im Rosenburgweg wurden am 12. August 2020 im Wesentlichen durch einen massiven Einstau des seitlich liegenden Regenrückhaltebeckens verursacht. Bei dem Starkregen hat der druckdichte Deckel an der Drossel des Beckens dem massiven Druck nicht mehr standgehalten und wurde aus seiner Verankerung gerissen. Im kommenden Jahr soll die fertige Planung für das oben erwähnte neue Regenrückhaltebecken vorliegen und die Ausschreibung für den Bau Ende 2021/Anfang 2022 erfolgen. Damit könnte sich die Situation weitestgehend entschärfen lassen. Als kurzfristige Maßnahme soll zunächst die Ableitekapazität im Rosenburgweg weiter vergrößert werden, indem hier ein größerer Kanal eingebaut wird. Weiterhin wird untersucht, wie bei Starkregen austretendes Wasser daran gehindert werden kann, in bebaute Bereiche zu fließen, z.B. über zusätzliches Speichervolumen, Notentlastungen in Gewässer etc. Hierbei müssen neben der technischen Umsetzbarkeit weitere Aspekte wie z.B. wasserrechtliche Genehmigungsfähigkeit geprüft werden, bevor eine Maßnahme gewählt werden kann. Außerdem wird die Straßenoberfläche wieder hergestellt. Mit dem Kanal- und Straßenbau soll noch im Herbst 2020 begonnen werden. Erlauben Sie mir noch einige weitere Ausführungen: Wie das jüngste Unwetter am 12. August gezeigt hat, verbleibt trotz aller baulichen Maßnahmen auch immer ein Restrisiko, das sich auch mit der kommunalen Infrastruktur nicht gänzlich ausräumen lässt. Würden wir die Kanäle auf Dimensionen auslegen, die Regenmengen aufnehmen könnten, die statistisch gesehen alle 100 Jahre auftreten, wäre dies nur mit Großprofilen (mehrere Meter Durchmesser) möglich. Dies steht aber in keinem wirtschaftlichen Verhältnis und würde von den Anliegern über Beiträge und von den Gebührenzahlern über Abwassergebühren zu finanzieren sein. Außerdem reicht der Platz in den meisten Bonner Straßen für solche großformatigen Rohre nicht aus und in den Sommermonaten käme es aufgrund der geringeren Fließgeschwindigkeit in den Großprofilen zu Ablagerungen und Geruchsbelästigungen. Es wäre abgesehen davon aber auch sinnlos. Denn bei Gewitterstürmen setzen oft Hagel oder abgerissenes Laub und Äste die Straßeneinläufe zu. Hinzu kommt, dass bei Starkregen, zumal in Hanglagen das Wasser mit solch einer Geschwindigkeit über die Straße läuft, dass es über die Gullys hinweg schießt und erst gar nicht in den Kanal gelangt. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Tiefbauamtes gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen