Unzulässiges Dauerparken im verkehrsberuhigten Bereich an der Hardt im Ortsteil Holzkirchen Wüstenzell
Anfrage an:
Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
Wurde nach §46 (VwV STVO) eine Ausnahmegenehmigung zum Dauerparken erteilt?
Wenn ja, was wurde dsbzgl. aktenkundig hinterlegt? Wurde ein Parkausweis ausgestellt?
Ergebnis der Anfrage
Die Einsicht in einen hinterlegten Verwaltungsakt wird verweigert. Ein "vor Ort" Umsetzen
z.B. durch Parkausweis ist nicht ersichtlich. Die damit verbundene dritte Frage wurde nicht
beantwortet.
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum20. September 2022
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22. Oktober 2022
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