unzulässige Datenweitergabe bei Reisegewerbetreibenden an die Kammern
Wann und wie informierten die Landesverwaltungsämter in Sachsen-Anhalt in einer Rundverfügung an die Gemeinden über unzulässige Datenweitergaben von Reisegewerbetreibenden.
Im Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten stand:
"12.9 Reisegewerbe Nach einer erfolgten Anmeldung eines stehenden Gewerbes finden eine ganze Reihe von Datenübermittlungen statt. Übermittelnde Stellen sind in der überwiegenden Zahl der Fälle die für die Entgegennahme der Gewerbeanzeigen zuständigen Behörden. Das sind in Sachsen-Anhalt die Gemeinden, dort in der Regel die Gewerbeämter. Rechtsgrundlage der meisten Datenübermittlungen, z.B. an die Handwerkskammern oder die Industrie-undHandelskammern, ist §14 Abs.8 GewO.Der Landesbeauftragte beobachtet schon seit vielen Jahren, dass von den Gewerbeämtern ebenso wie von den Kammern übersehen wird, dass der genannte §14 GewO lediglich „Stehende Gewerbe“adressiert. Folglich gilt er nicht für solche Per-sonen, die außerhalb ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, die in §55 GewO aufgeführteTätigkeiten ausführen, also ein Reisegewerbe ausüben. Anders als Personen, die die Aufnahme eines stehenden Gewerbes lediglich anzuzeigen haben, bedürfen Reisegewerbetreibende der behördlichen Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Der Landesbeauftragte hat mehrfach festgestellt, dass dieGewerbeämter gelegentlich den Eingang von Anträgen auf Reisegewerbekarten nutzen, um die Antragsdaten aus den unterschiedlichsten Beweggründen heraus oder auf Basis des unzutreffenden §14 GewO an die Kammern zu übermitteln. Betroffene beschwerten sich darüber beim Landesbeauftragten. Zu konstatieren ist nicht nur die gewerberechtlich unzulässige Datenübermittlung von den Gewerbeämtern an die Kammern, sondern auch die unzulässige Datenerhebung durch die Entgegennahme der übermittelten Daten bei den Kammern. "
https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesaemter/LfD/PDF/binary/Informationen/Veroeffentlichungen/Taetigkeitsberichte/TB_13-14/13.-14._Taetigkeitsbericht_Datenschutz.pdf
Anfrage eingeschlafen
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Datum22. März 2021
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24. April 2021
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