Unzulässige Wahlplakatierung Kommunal- und Europawahlen 2019 (neuer Antrag, mündliche Auskunft)
Antrag nach dem LIFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ein/e vorige/r Antragssteller*in nicht die Gebühren einer schriftlichen Auskunft aufbringen wollte, stelle ich nun den selben Antrag, allerdings auf mündliche Auskunft.
Bitte teilen Sie mir Folgendes mit:
1. Anzahl der Wahlplakate, die im Zuge der Kommunal- und Europawahlen 2019 auf Grund unzulässiger Anbringung etc. vom Ordnungsamt entfernt wurden.
2. Aufschlüsselung dieser Plakate nach Parteien.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
Es handelt sich um eine mündliche Auskunft nach "Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen - ausgenommen Benutzungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)" gemäß Änderung durch den Gemeinderatsbeschluss vom 26.11.2019. Gebühren fallen somit nicht an.
Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir dies vor weiterer Bearbeitung mit.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in mündlicher Form. Bitte teilen Sie mir eine Durchwahlnummer mit, an die ich mich wenden kann, sobald die Information bereit liegt.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum18. Februar 2020
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19. März 2020
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