Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Als begeisterter Radfahrer habe ich feststellen müssen, dass an der Sittermannstrasse in Vluyn ein schmaler Schotterstreifen bzw. Gehweg als Rad- und Gehweg in beide Fahrtrichtungen ausgewiesen ist. Und das entlang einer Strasse auf der Tempo 30 gilt.
Aufgrund der geringen Breite ist m.E. nicht einmal eine entsprechende Widmung für eine Fahrrichtung rechtens.
Bei der widmungsentsprechenden Nutzung sind Konflikte zwischen Radfahrer und Fußgängern vorprogrammiert, Schäden durch Unfälle sehr wahrscheinlich. Zumal der Weg oft zugeparkt bzw. An Abfuhrtagen durch Mülltonnen blockiert ist.
Ich frage:
1. wie ist diese offensichtlich rechtswidrige Widmung zustande gekommen?
2. Ist eine Umwidmung geplant, wenn nicht, aus welchen Gründen?
3. Wie kann eine fussgänger- und radfahrerfreundliche alternative Verkehrsregelung aussehen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ferdi Philippsen
Anfragenr: 239109
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Ferdi Philippsen
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