UPD: Keine Gewährleistung von patientenorientierter Kommunikation, Mitteilung von Beratungsergebnissen und Offenlegung der Geschäftsführungskontaktdaten?

Anfrage an: GKV-Spitzenverband

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Frau Dr. Pfeifer,

bitte senden Sie mir Folgendes zu, oder gewähren Sie Akteneinsicht bzw. Auskunft.

Der GKV finanziert gemäß § 65 b SGB V die Unabhängige Patientenberatung Deutschland.

1. Nach welchen internen Verwaltungsentscheidungen werden Beratungssuchenden die Kontaktdaten der Geschäftsführung vorenthalten?

2. Welche Tools oder Kommunikations- und Verhaltensrichtlinien sind für die Gewährleistung des sachlichen, respektvollen, patientenorientierten Umgangs in Telefonaten Grundlage? (Inadäquate Kommunikation, z.B. Auflegen, Auslachen, Anhusten, herablassender, teils polemisch-zynischer Komunikationsstil)
Gibt es ein Verhaltenskodex zum Umgang mit Long-/Post-Covid-PatientInnen?

3. Wie sichert die UPD eine zeitadäquate Beantwortung von Fragen (Wartezeiten von einem Monat)?

4. Die UPD sichert Anonymität zu: Wie gewährleistet die UPD den Zugang zu Beratung (nach Vergabe einer Fallnummer), wenn die Telefonnummer (persönliches Datum) nicht offenbart wird? Es gibt kein Zeitfenster für Anrufzeiten für solche Beratungssuchende, noch wird ein Ergebnis in der Dokumentation zur Abfrage hinterlegt.

5. Mit der Fallnummer ist gemäß DSGVO, Art. 15 Abs.3. ein Ausdruck/eine Kopie der Dokumentation erhältlich? Wenn ja, wie wird dabei die Anonymität sichergestellt?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    11. September 2023
  • Frist
    13. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
Ulrike Kopetzky
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Frau Dr. Pfeifer, bitte senden Sie mir Folgendes zu, oder gewähren Sie Aktenein…
An GKV-Spitzenverband Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
UPD: Keine Gewährleistung von patientenorientierter Kommunikation, Mitteilung von Beratungsergebnissen und Offenlegung der Geschäftsführungskontaktdaten? [#288071]
Datum
11. September 2023 14:18
An
GKV-Spitzenverband
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Frau Dr. Pfeifer, bitte senden Sie mir Folgendes zu, oder gewähren Sie Akteneinsicht bzw. Auskunft. Der GKV finanziert gemäß § 65 b SGB V die Unabhängige Patientenberatung Deutschland. 1. Nach welchen internen Verwaltungsentscheidungen werden Beratungssuchenden die Kontaktdaten der Geschäftsführung vorenthalten? 2. Welche Tools oder Kommunikations- und Verhaltensrichtlinien sind für die Gewährleistung des sachlichen, respektvollen, patientenorientierten Umgangs in Telefonaten Grundlage? (Inadäquate Kommunikation, z.B. Auflegen, Auslachen, Anhusten, herablassender, teils polemisch-zynischer Komunikationsstil) Gibt es ein Verhaltenskodex zum Umgang mit Long-/Post-Covid-PatientInnen? 3. Wie sichert die UPD eine zeitadäquate Beantwortung von Fragen (Wartezeiten von einem Monat)? 4. Die UPD sichert Anonymität zu: Wie gewährleistet die UPD den Zugang zu Beratung (nach Vergabe einer Fallnummer), wenn die Telefonnummer (persönliches Datum) nicht offenbart wird? Es gibt kein Zeitfenster für Anrufzeiten für solche Beratungssuchende, noch wird ein Ergebnis in der Dokumentation zur Abfrage hinterlegt. 5. Mit der Fallnummer ist gemäß DSGVO, Art. 15 Abs.3. ein Ausdruck/eine Kopie der Dokumentation erhältlich? Wenn ja, wie wird dabei die Anonymität sichergestellt? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky Anfragenr: 288071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288071/ Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
GKV-Spitzenverband
AW: Keine Gewährleistung von patientenorientierter Kommunikation, Mitteilung von Beratungsergebnissen und Offenleg…
Von
GKV-Spitzenverband
Betreff
AW: Keine Gewährleistung von patientenorientierter Kommunikation, Mitteilung von Beratungsergebnissen und Offenlegung der Geschäftsführungskontaktdaten? [#288071]
Datum
10. Oktober 2023 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen
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7,3 KB


Sehr geehrte Frau Kopetzki, vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Fördermittelgeber der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) ist unser Haus gesetzlich verpflichtet, keinerlei Einfluss auf Inhalt und Umfang der Beratungstätigkeit zu nehmen, so dass uns keine Erkenntnisse zu internen Arbeitsprozessen oder auch Dienstanweisungen der UPD vorliegen. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass die Qualität und Unabhängigkeit des Informations-und Beratungsangebots regelmäßig durch die wissenschaftliche Begleitforschung evaluiert und durch einen beratenden Beirat bewertet werden. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung zur Förderlaufzeit 2016-2022 wurden in einem Endbericht veröffentlicht. Dieser greift u.a. auch die von Ihnen angesprochenen Themen der "Qualitätssicherung" und "Erreichbarkeit" auf. Der Bericht ist auf den Internetseiten unseres Hauses veröffentlicht: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/patienten_und_verbraucherberatung/patienten_und_verbraucherberatung.jsp Im Übrigen liegen uns keine Informationen im Sinne des IFG zu den von Ihnen gestellten Fragen vor. Der GKV-Spitzenverband ist nach dem IFG auch nicht verpflichtet, sich diese Informationen zu beschaffen. Unabhängig davon wäre die UPD gGmbH auch nicht verpflichtet, uns die von Ihnen gestellten Fragen zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky
AW: Keine Gewährleistung von patientenorientierter Kommunikation, Mitteilung von Beratungsergebnissen und Offenleg…
An GKV-Spitzenverband Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Keine Gewährleistung von patientenorientierter Kommunikation, Mitteilung von Beratungsergebnissen und Offenlegung der Geschäftsführungskontaktdaten? [#288071]
Datum
24. Januar 2024 08:45
An
GKV-Spitzenverband
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich komme erst jetzt dazu, auf Ihre Antwort vom 10.10.23 zu reagieren. Ich kann in Ihrer Antwort nicht im Ansatz erkennen, dass Sie gewillt sind, meine Fragen als UPD-Nutzerin und Patientin i.S. § 65 b Abs.1 Satz 3, Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Nr. 5, Nr. 6 SGB V zu beantworten. Verstehe ich Sie richtig, die UPD gGmbH ist auch mir gegenüber weder auskunfts- noch aufklärungspflichtig (§§ 13 ff. SGB V)? IFG-Nachfragen, unter Vorbehalt der vorherigen Benennung der möglichen Kosten des Verwaltungsaufwandes für jede einzelne Frage: 1. Wer führt Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht über die UPD? Wer stellt die Qualitätssicherung des Beratungsangebots sicher? 2. Wer sichert die Einhaltung von gesetzlichen Verpflichtungen, z.B. DSGVO? 3. Wer sind die aktuellen Leistungserbringer/Firmen für das Beratungsangebot, welche Dienstleistungen sind an wen delegiert? Nach welchen Kriterien werden die Firmen ausgewählt? 4. Wie viel Geld insgesamt erhalten die Leistungerbringer jährlich? Wie wurde die UPD vor dem 1.1.2024 finanziert? 5. Wie kommt das Stiftungsvermögen zustande, wer sind die Geldgeber des Stifungsvermögens? 6. Wer ist der aktuelle Stiftungsvorstand, Stiftungsrat und wissenschaftliche Beirat? 7. Über welche beruflichen Qualifikationen verfügen die UPD-Mitarbeitenden der verschiedenen Beratungsbereiche? 8. Ist die UPD gGmbH seit 2011 der ausschließliche Anbieter? Wer hat die Geschäftsführung und den Vorstand inne, auf der Website befinden sich keine Angaben: https://www.patientenberatung.de/impressum.html Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky Anfragenr: 288071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288071/ Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
GKV-Spitzenverband
AW: Keine Gewährleistung von patientenorientierter Kommunikation, Mitteilung von Beratungsergebnissen und Offenleg…
Von
GKV-Spitzenverband
Betreff
AW: Keine Gewährleistung von patientenorientierter Kommunikation, Mitteilung von Beratungsergebnissen und Offenlegung der Geschäftsführungskontaktdaten? [#288071]
Datum
20. Februar 2024 09:40
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
65bsgbv-fassungen.pdf
197,0 KB
smime.p7s
7,3 KB


Sehr geehrte Frau Kopetzky, aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung vom 15.05.2024 ("Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland - und zur Änderung weiterer Gesetze") wurde das bis dahin für die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) geltende Ausschreibungsverfahren gem. § 65b SGB V gestrichen, um das künftige Informations- und Beratungsangebot als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts zu verstetigen. Der GKV-Spitzenverband wurde durch die gesetzliche Neuregelung verpflichtet, das notwendige Stiftungsvermögen bereitzustellen, das Stiftungsgeschäft zu tätigen und die Anerkennung der Stiftung zu beantragen (Ihre Frage 5). Wie Sie auch der Presse entnehmen konnten, ist die Stiftung zwischenzeitlich errichtet und befindet sich im Aufbau. Über den Fortschritt der Aufbauarbeiten und die künftige Erreichbarkeit wird die Stiftung nach unserem Kenntnisstand über die bisherige Internetpräsenz www.patientenberatung.de informieren. Informationen zur UPD, auch zu deren geschichtlicher Entwicklung (Frage 8) finden Sie auf den Internetseiten des GKV-Spitzenverbandes unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/patienten_und_verbraucherberatung/patienten_und_verbraucherberatung.jsp. Alle weiteren Fragen, die im Zusammenhang mit dem Neuaufbau des Informations- und Beratungsangebot stehen, wie u.a. Qualitätssicherung, Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften, Personalqualifikation etc., obliegen der Ausgestaltung des Stiftungsvorstands, soweit sie nicht dem Stiftungsrat vorbehalten sind. Sie müssten sich mit Ihren Fragen daher an den Stiftungsvorstand wenden, da nur dieser Ihre Fragen wird beantworten können. Das gilt insbesondere auch für eventuelle Auskunftspflichten der UPD gGmbH oder der Stiftung. Für das Vorliegen von Informationen im Sinne des IFG wird im Übrigen eine „Aufzeichnung“ vorausgesetzt. Aufzeichnungen lassen sich nach den gängigen Definitionen schon nach dem Wortsinn in die Teile „Zeichen“ in Gestalt einer geordneten Datenmenge und „auf“ einem (sächlichen) Träger verkörpert zerlegen. Dazu gehören regelmäßig weder Rechtsauskünfte noch Wissensabfragen. Der GKV-Spitzenverband ist außerdem nicht Aufsichtsbehörde der Stiftung und hat – vom Gesetzgeber gewollt – keine Weisungsrechte. Gleichwohl haben wir ihre Fragen beantwortet, soweit die Beantwortung (noch) im Kompetenzbereich des GKV-Spitzenverbands liegt. Hierfür bitten wir um Verständnis. Die einschlägigen, auch von Ihnen zitierten gesetzlichen Regelungen sind Ihnen bekannt. Ich habe sie (in alter und neuer Fassung) trotzdem noch einmal beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky
AW: Keine Gewährleistung von patientenorientierter Kommunikation, Mitteilung von Beratungsergebnissen und Offenleg…
An GKV-Spitzenverband Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Keine Gewährleistung von patientenorientierter Kommunikation, Mitteilung von Beratungsergebnissen und Offenlegung der Geschäftsführungskontaktdaten? [#288071]
Datum
13. März 2024 17:17
An
GKV-Spitzenverband
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine IFG-Nachfragen stammen vom 24.1.2024, ich wiederhole sie gerne erneut für Sie: IFG-Nachfragen, unter Vorbehalt der vorherigen Benennung der möglichen Kosten des Verwaltungsaufwandes für jede einzelne Frage: 1. Wer führte Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht über die UPD? Wer stellte die Qualitätssicherung des Beratungsangebots sicher? 2. Wer sicherte die Einhaltung von gesetzlichen Verpflichtungen, z.B. DSGVO? 3. Wer sind die aktuellen Leistungserbringer/Firmen für das Beratungsangebot, welche Dienstleistungen sind an wen delegiert? Nach welchen Kriterien werden die Firmen ausgewählt? 4. Wie viel Geld insgesamt erhalten die Leistungerbringer jährlich? Wie wurde die UPD vor dem 1.1.2024 finanziert? 5. Wie kommt das Stiftungsvermögen zustande, wer sind die Geldgeber des Stifungsvermögens? 6. Wer ist der aktuelle Stiftungsvorstand, Stiftungsrat und wissenschaftliche Beirat? 7. Über welche beruflichen Qualifikationen verfügen die UPD-Mitarbeitenden der verschiedenen Beratungsbereiche? 8. Ist die UPD gGmbH seit 2011 der ausschließliche Anbieter? Wer hat die Geschäftsführung und den Vorstand inne, auf der Website befinden sich keine Angaben: https://www.patientenberatung.de/impressum.html IFG-Bund: 1 Grundsatz (1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. (2) Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand. (3) Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen gehen mit Ausnahme des § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des § 25 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch vor. § 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. amtliche Information: jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu; 2. Dritter: jeder, über den personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky

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GKV-Spitzenverband
AW: Keine Gewährleistung von patientenorientierter Kommunikation, Mitteilung von Beratungsergebnissen und Offenleg…
Von
GKV-Spitzenverband
Betreff
AW: Keine Gewährleistung von patientenorientierter Kommunikation, Mitteilung von Beratungsergebnissen und Offenlegung der Geschäftsführungskontaktdaten? [#288071]
Datum
12. April 2024 13:05
Status
smime.p7s
7,3 KB


Sehr geehrte Frau Kopetzky, vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage. Erlauben Sie uns nochmals den grundsätzlichen Hinweis: Gemäß § 65b SGB V (alt) hatte der GKV-Spitzenverband die Aufgabe, die UPD in der Förderphase 2016-2023 zu finanzieren, bei gleichzeitiger gesetzlicher Vorgabe, auf Inhalt und Umfang der Beratungstätigkeit keinen Einfluss zu nehmen. Die strategische und operative Steuerung des neutralen und unabhängigen Informations- und Beratungsangebots oblag allein der Geschäftsführung der UPD, wobei das Vorhaben umfassend evaluiert wurde. Die maßgeblichen Berichte, die auch Gegenstand der Beratungen in einem begleitenden Beirat waren, sind - wie bereits ausgeführt - auf den Internetseiten unseres Hauses veröffentlicht Link<https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/patienten_und_verbraucherberatung/patienten_und_verbraucherberatung.jsp> und geben einen umfassenden Einblick in die Beratungstätigkeit der UPD. Bei amtlichen Informationen handelt es sich , wie sich auch aus der von Ihnen beigefügten Definition ergibt, um jede den amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu (§ 2 Nr. 1 IFG). Vor diesem Hintergrund beantworten wir Ihre Fragen wie folgt: Zu 1: Aus unserer Sicht handelt es sich um keine Information im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG. Bezüglich Ihrer Frage zur Qualitätssicherung verweisen wir auf unsere Ausführung zur strategischen und operativen Steuerung der Geschäftsführung der UPD und die veröffentlichten Berichte der wissenschaftlichen Begleitforschung. Zu 2: Es handelt sich um keine Information im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG (siehe Antwort zu Frage 1). Zu 3: Die Informationen sind hier nicht vorhanden. Wenden Sie sich diesbezüglich ggf. an den Vorstand der neu gegründeten Stiftung. Zu 4: Die entsprechende gesetzliche Regelung wurde bereits mitgeteilt. Diese wurde eingehalten. Zu 5: Die entsprechende gesetzliche Regelung wurde bereits mitgeteilt. Auch diese wurde so umgesetzt. Zu 6: Bitte wenden Sie sich bezüglich dieser Frage an den Vorstand der neu gegründeten Stiftung oder das Büro des Patientenbeauftragten der Bundesregierung als Vorsitzenden des Stiftungsrates. Zu 7: Die Information ist hier nicht vorhanden. Zu 8: Auf welche vorhandenen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG bezieht sich die Anfrage? Aus dem Impressum (https://www.patientenberatung.de) ergibt sich die Vertretung der Stiftung durch den Gründungsvorstand Dr. Stefan Etgeton und Bettina Godschalk. Mit freundlichen Grüßen