UPD: Keine Gewährleistung von patientenorientierter Kommunikation, Mitteilung von Beratungsergebnissen und Offenlegung der Geschäftsführungskontaktdaten?
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Frau Dr. Pfeifer,
bitte senden Sie mir Folgendes zu, oder gewähren Sie Akteneinsicht bzw. Auskunft.
Der GKV finanziert gemäß § 65 b SGB V die Unabhängige Patientenberatung Deutschland.
1. Nach welchen internen Verwaltungsentscheidungen werden Beratungssuchenden die Kontaktdaten der Geschäftsführung vorenthalten?
2. Welche Tools oder Kommunikations- und Verhaltensrichtlinien sind für die Gewährleistung des sachlichen, respektvollen, patientenorientierten Umgangs in Telefonaten Grundlage? (Inadäquate Kommunikation, z.B. Auflegen, Auslachen, Anhusten, herablassender, teils polemisch-zynischer Komunikationsstil)
Gibt es ein Verhaltenskodex zum Umgang mit Long-/Post-Covid-PatientInnen?
3. Wie sichert die UPD eine zeitadäquate Beantwortung von Fragen (Wartezeiten von einem Monat)?
4. Die UPD sichert Anonymität zu: Wie gewährleistet die UPD den Zugang zu Beratung (nach Vergabe einer Fallnummer), wenn die Telefonnummer (persönliches Datum) nicht offenbart wird? Es gibt kein Zeitfenster für Anrufzeiten für solche Beratungssuchende, noch wird ein Ergebnis in der Dokumentation zur Abfrage hinterlegt.
5. Mit der Fallnummer ist gemäß DSGVO, Art. 15 Abs.3. ein Ausdruck/eine Kopie der Dokumentation erhältlich? Wenn ja, wie wird dabei die Anonymität sichergestellt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum11. September 2023
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13. Oktober 2023
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