Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien u. andere

- Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien
- Urkunde der EU-Notifizierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
- Urkunde der EU-Notifizierung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages, geändert durch den 15. Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien
- Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages

- Stellungnahme der EU-Kommission, ob der 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien eine "Neubeihilfe" darstellt oder durch die Kommission als "Altbeihilfe" eingestuft wird

- Stellungnahme der EU-Kommission, ob der neu eingeführte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine "Neubeihilfe" darstellt oder durch die Kommission als "Altbeihilfe" eingestuft wird

Da die Notifizierung der o. g. Gesetze aufgrund von EU-Richtlinien/EU-Verordnungen zum Europäischen Wettbewerbsrecht zwingende Voraussetzung für die Rechtskraft der o. g. Gesetze ist, bitte ich Sie, die o. g. Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Januar 2016
  • Frist
    1. März 2016
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Urkunde der…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien u. andere [#14712]
Datum
29. Januar 2016 20:58
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien - Urkunde der EU-Notifizierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - Urkunde der EU-Notifizierung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages, geändert durch den 15. Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien - Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages - Stellungnahme der EU-Kommission, ob der 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien eine "Neubeihilfe" darstellt oder durch die Kommission als "Altbeihilfe" eingestuft wird - Stellungnahme der EU-Kommission, ob der neu eingeführte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine "Neubeihilfe" darstellt oder durch die Kommission als "Altbeihilfe" eingestuft wird Da die Notifizierung der o. g. Gesetze aufgrund von EU-Richtlinien/EU-Verordnungen zum Europäischen Wettbewerbsrecht zwingende Voraussetzung für die Rechtskraft der o. g. Gesetze ist, bitte ich Sie, die o. g. Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jürgen Wolf <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien u. andere [#14712]
Datum
2. Februar 2016 12:13
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 02.02.2016 Gesch.Z.: 8.21:0001 Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien u. andere [#14712] Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrter Herr Wolf, leider kann ich Ihren Anliegen nicht entsprechen, da keines der von Ihnen genannten Dokumente meiner Behörde vorliegt. Federführend für die formalen Akte im Zusammenhang mit der Verabschiedung von Rundfunkstaatsverträgen sind die Landesregierungen. Die Ratifizierung erfolgt allerdings durch Landesgesetze, die von den Parlamenten erlassen werden. In Rheinland-Pfalz liegt die Zuständigkeit für die Rundfunkstaatsverträge - soweit es um exekutives Handeln geht - bei der Staatskanzlei. Welche Stelle für die Einleitung des Notifizierungsverfahrens bei der EU-Kommission zuständig ist, ist mir nicht bekannt. Ihrem Wunsch entsprechend leite ich Ihre Anfrage an die Staatskanzlei des Landes weiter. Falls die Unterlagen bezüglich der Notifizierung dort nicht vorliegen, wird man Sie sicherlich über die zuständige Stelle unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage #14712 LtranspG Sehr geehrter Herr Wolf, im Anhang beigefügt die Antwort auf Ihre Anfrage #14712 nac…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage #14712 LtranspG
Datum
21. März 2016 16:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, im Anhang beigefügt die Antwort auf Ihre Anfrage #14712 nach dem Landestransparenzgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage #14712 LtranspG [#14712] Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre (negative) Antwort. So…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage #14712 LtranspG [#14712]
Datum
29. März 2016 09:20
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre (negative) Antwort. So die erbetenen Dokumente der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz nicht vorliegen: bei wem sind sie dann vorliegend? Zur Erklärung: • Art. 88 Abs. 3 EGV (Notifizierungspflicht bezüglich der beabsichtigten Einführung und Umgestaltung von Beihilfen) "Werden die Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen beabsichtigt, so muss die Kommission gemäß Artikel 108 Absatz 3 AEUV so rechtzeitig unterrichtet werden, dass sie sich dazu äußern kann. Die Mitgliedstaaten dürfen die beabsichtigten Maßnahmen nicht durchführen, bevor die Kommission eine abschließende Entscheidung darüber erlassen hat, ob diese Maßnahmen mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sind." Quelle: http://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html Mit der Bitte diese Anfrage an die entsprechende Stelle weiterzuleiten verbleibe ich Mit freundlichen Grüßen Jürgen Wolf Anfragenr: 14712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage #14712 LTranspG Sehr geehrter Herr Wolf, beigefügt die Antwort der Staatskanzlei auf Ihre Anfrage #1…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage #14712 LTranspG
Datum
28. April 2016 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, beigefügt die Antwort der Staatskanzlei auf Ihre Anfrage #14712 LTranspG vom 29.03.2016. Mit freundlichen Grüßen