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Urkunden der EU-Vorabnotifizierung des 15. Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat mich mit meiner Anfrage an Sie verwiesen.

Bitte senden Sie mir die folgenden Unterlagen zu:

1. vorhandene Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien

2. vorhandene Urkunde der EU-Notifizierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages

3. vorhandene Urkunde der EU-Notifizierung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages, geändert durch den 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien

4. vorhandene Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages

5. vorhandene Stellungnahme der EU-Kommission, ob der 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien als "neue Beihilfe" eingestuft wird

6. vorhandene Stellungnahme der EU-Kommission, ob der mit 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien neu eingeführte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als "neue Beihilfe" eingestuft wird

7. vorhandene Stellungnahme der EU-Kommission, ob der mit 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien geänderte Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag als "neue Beihilfe" eingestuft wird

Da die Vorabnotifizierung der o. g. Gesetze aufgrund von EU-Richtlinien/EU-Verordnungen zum Europäischen Wettbewerbsrecht (unerlaubte staatliche Beihilfe) zwingende Voraussetzung für die Rechtskraft der o. g. Gesetze ist, bitte ich Sie, die o. g. Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Sollten einige der o. g. Unterlagen nicht existieren, bitte ich Sie um eine Mitteilung.

Ich bitte um eine Mitteilung, falls eine Vorabnotifizierung in der Freien und Hansestadt Hamburg nicht durchgeführt wurde.

Ich bitte um eine Mitteilung, falls eine Vorabnotifizierung in einem anderen Bundesland im Verantwortungsbereich des NDR (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern) nicht durchgeführt wurde.

Wurde die Vorabnotifizierung in einem anderen, oben nicht genannten, Bundesland der Bundesrepublik Deutschland nicht durchgeführt, bitte ich Sie ebenfalls um eine entsprechende Mitteilung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Dezember 2015
  • Frist
    16. Januar 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urkunden der EU-Vorabnotifizierung des 15. Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien [#12197]
Datum
15. Dezember 2015 21:32
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat mich mit meiner Anfrage an Sie verwiesen. Bitte senden Sie mir die folgenden Unterlagen zu: 1. vorhandene Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien 2. vorhandene Urkunde der EU-Notifizierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages 3. vorhandene Urkunde der EU-Notifizierung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages, geändert durch den 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien 4. vorhandene Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages 5. vorhandene Stellungnahme der EU-Kommission, ob der 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien als "neue Beihilfe" eingestuft wird 6. vorhandene Stellungnahme der EU-Kommission, ob der mit 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien neu eingeführte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als "neue Beihilfe" eingestuft wird 7. vorhandene Stellungnahme der EU-Kommission, ob der mit 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien geänderte Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag als "neue Beihilfe" eingestuft wird Da die Vorabnotifizierung der o. g. Gesetze aufgrund von EU-Richtlinien/EU-Verordnungen zum Europäischen Wettbewerbsrecht (unerlaubte staatliche Beihilfe) zwingende Voraussetzung für die Rechtskraft der o. g. Gesetze ist, bitte ich Sie, die o. g. Dokumente zur Verfügung zu stellen. Sollten einige der o. g. Unterlagen nicht existieren, bitte ich Sie um eine Mitteilung. Ich bitte um eine Mitteilung, falls eine Vorabnotifizierung in der Freien und Hansestadt Hamburg nicht durchgeführt wurde. Ich bitte um eine Mitteilung, falls eine Vorabnotifizierung in einem anderen Bundesland im Verantwortungsbereich des NDR (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern) nicht durchgeführt wurde. Wurde die Vorabnotifizierung in einem anderen, oben nicht genannten, Bundesland der Bundesrepublik Deutschland nicht durchgeführt, bitte ich Sie ebenfalls um eine entsprechende Mitteilung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Dezember 2015. Eine Durchsicht unserer Unterla…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Antwort: Urkunden der EU-Vorabnotifizierung des 15. Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien [#12197]
Datum
4. Januar 2016 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Dezember 2015. Eine Durchsicht unserer Unterlagen hat ergeben, dass die von Ihnen gewünschten Dokumente in der Senatskanzlei nicht vorliegen. Eine Notifizierung wurde weder von der Freien und Hansestadt Hamburg noch - soweit ersichtlich - von einem anderen Staatsvertragsland des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.