Urlaubsanspruch wegen Krankheit

Ich bin seid Oktober 2018 krankgeschrieben und werde im April 2020 von der Krankenkasse ausgesteuert. Habe ich Anspruch auf bezahlten Urlaubsausgleich für 2019 obwohl ich da keinen Tag gearbeitet habe ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Februar 2020
  • Frist
    21. März 2020
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Robert Alfers
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin sei…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Robert Alfers
Betreff
Urlaubsanspruch wegen Krankheit [#180846]
Datum
19. Februar 2020 13:08
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin seid Oktober 2018 krankgeschrieben und werde im April 2020 von der Krankenkasse ausgesteuert. Habe ich Anspruch auf bezahlten Urlaubsausgleich für 2019 obwohl ich da keinen Tag gearbeitet habe ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Alfers Anfragenr: 180846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180846 Postanschrift Robert Alfers << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Alfers

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Alfers, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung we…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: BJS Urlaubsanspruch wegen Krankheit [#180846]
Datum
19. Februar 2020 13:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Alfers, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß