Urlaubssperre für Bundeswehrsoldaten ab 01.09.2020 ?
1. Trifft es zu, dass die Bundeswehr für Teile der Streitkräfte oder die gesamte innerhalb Deutschlands stationierten Soldat/innen ab 01.09.2020 eine Urlaubssperre erlassen hat?
2. Falls ja: aus welchem Grund wurde diese Maßnahme getroffen?
3. Steht die Maßnahme ggf. in Verbindung mit einem von der Bundesregierung für August/September 2020 geplanten - mit einem behaupteten Covid-19-Infektionsrisiko begründeten - erneuten Lockdown mit Ausgangsbeschränkungen sowie Reise- und Kontaktverboten für die deutsche Bevölkerung und von faktischen Berufsverboten in Unternehmen, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen?
4. Wie positioniert sich das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu einem Einsatz der Soldat/innen im Inland nur auf Basis einer Ermächtigung durch die Corona-Verordnungen der Bundesländer?
Das Grundgesetz (GG) gibt für Bundeswehreinsätze im Inneren einen Rechtsrahmen vor, der sich von jenem in fast allen anderen Ländern unterscheidet: "Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt", bestimmt die Verfassung in Artikel 87a, Absatz 2.
Der Grund dafür liegt in der deutschen Geschichte – und dabei nicht nur in der Zeit des Nationalsozialismus. Schon in Preußen und im Deutschen Kaiserreich wurde das Militär immer wieder dazu genutzt, im Inland staatliche Gewalt durchzusetzen – auch und gerade gegen politische Demonstrationen. "Gegen Demokraten helfen nur Soldaten", schrieb der preußische König Friedrich Wilhelm IV. 1849.[1] In der Weimarer Republik ließ der SPD-Politiker Gustav Noske als Reichswehrminister den Einsatz der Truppe gegen lokale Aufstände und zur Niederschlagung des Spartakusaufstandes 1919 zu. Berühmt wurde der Satz, den er dazu in seinen Memoiren zitierte: "Einer muss den Bluthund machen."[2]
Fußnoten (Quelle: https://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verteidigungspolitik/254178/einsatz-im-innern):
1. Zit. nach Wolfram Siemann, Die deutsche Revolution von 1848/49, Frankfurt/M. 1985, S. 203.
2. Gustav Noske, Von Kiel bis Kapp. Zur Geschichte der deutschen Revolution, Berlin 1920, S. 68.
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Datum6. August 2020
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8. September 2020
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