Ursächlich an Covid-19 verstorbene Personen in Dortmund

Auf der Internetseite der Stadt Dortmund wird die Anzahl der ursächlich an Covid-19 verstorbenen Personen in Dortmund fortlaufend angegeben.

Werden alle Verstorbenen pathologisch untersucht? Wenn nicht, auf welche Weise wird sonst auf Covid-19 als Todesursache geschlossen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Gesundheitsamt Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ursächlich an Covid-19 verstorbene Personen in Dortmund [#223211]
Datum
12. Juni 2021 09:09
An
Gesundheitsamt Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Internetseite der Stadt Dortmund wird die Anzahl der ursächlich an Covid-19 verstorbenen Personen in Dortmund fortlaufend angegeben. Werden alle Verstorbenen pathologisch untersucht? Wenn nicht, auf welche Weise wird sonst auf Covid-19 als Todesursache geschlossen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223211/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Gesundheitsamt Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem …
Von
Gesundheitsamt Dortmund
Betreff
Ihr Antrag vom 12.06.2021: Ursächlich an Covid-19 verstorbene Personen in Dortmund
Datum
16. Juni 2021 09:53
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Gesundheitsamt Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang am 12.06.2021 wir hiermit bestätigen. Das Gesundheitsamt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/ind… einsehbar) erhoben. Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Bis dahin bitten wir Sie um Geduld und vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Gesundheitsamt Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Gesundheitsamt Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag auf …
Von
Gesundheitsamt Dortmund
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.06.2021: Ursächlich an Covid-19 verstorbene Personen in Dortmund [#223211]
Datum
9. Juli 2021 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Gesundheitsamt Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag auf Informationszugang vom 12.06.2021 und nehme hierzu wie folgt Stellung: Gem. § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Da Sie eine natürliche Person sind, die Stadt Dortmund als Gemeinde eine öffentliche Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 IFG NRW darstellt und es sich bei den in dem o.g. Antrag genannten Daten um amtliche Informationen handelt besteht Ihrerseits dem Grunde nach ein Anspruch auf Zugang zu diesen Informationen. Es sind allerdings nur die Informationen zu beauskunften, die bei der Stadt Dortmund vorhanden sind (§ 5 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW). Ihre Frage an uns lautet: „Auf der Internetseite der Stadt Dortmund wird die Anzahl der ursächlich an Covid-19 verstorbenen Personen in Dortmund fortlaufend angegeben. Werden alle Verstorbenen pathologisch untersucht? Wenn nicht, auf welche Weise wird sonst auf Covid-19 als Todesursache geschlossen?“. Das Gesundheitsamt Dortmund bekommt die Informationen durch die behandelnden Ärzte auf Grund der Aktenlage. Die Meldung muss nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) insbesondere gemäß §§ 6-7 IfSG erfolgen (siehe dazu: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__7.html). Gem. § 11 Abs. 1 IFG NRW in Verbindung mit Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) fallen keine Kosten an. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführungen. Da behandelnde Ärzte in der Regel keine pathologi…
An Gesundheitsamt Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 12.06.2021: Ursächlich an Covid-19 verstorbene Personen in Dortmund [#223211]
Datum
15. Juli 2021 18:07
An
Gesundheitsamt Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführungen. Da behandelnde Ärzte in der Regel keine pathologischen Untersuchungen der Verstorbenen durchführen, wird also die Todesursache nicht von den dafür ausgebildeten und erfahrenen Kräften ermittelt. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223211/