Urteil 223 C 120/23
Urteil 223 C 120/23
Die Veröffentlichung soll auf der Plattform fragdenstaat.de erfolgen. Alternativ kann das AG auch andernorts veröffentlichen.
https://www.bverwg.de/de/260297U6C3.96.0
Urteil vom 26.02.1997 -
BVerwG 6 C 3.96
ECLI:DE:BVerwG:1997:260297U6C3.96.0
"1. Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen ist eine öffentliche Aufgabe. Es handelt sich um eine verfassungsunmittelbare Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt und damit eines jeden Gerichts. Zu veröffentlichen sind alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann. Veröffentlichungswürdige Entscheidungen sind durch Anonymisierung bzw. Neutralisierung für die Herausgabe an die Öffentlichkeit vorzubereiten."
"2. Die anschließende Veröffentlichung als solche muß nicht durch die Gerichte selbst geschehen, sondern kann durch Organisationsakt auch der privaten Initiative Interessierter einschließlich der beteiligten Richter überlassen werden."
"Zutreffend sind die vorinstanzlichen Entscheidungen davon ausgegangen, daß allen Gerichten, somit auch den Instanzgerichten der Finanzgerichtsbarkeit, kraft Bundesverfassungsrechts die Aufgabe obliegt, die Entscheidungen ihrer Spruchkörper der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Insoweit handelt es sich bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen um eine öffentliche Aufgabe. Sie erfaßt alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann."
Ergebnis der Anfrage
https://gesetze.berlin.de/perma?d=JURE2…
Gericht: AG Charlottenburg
Entscheidungsdatum: 20.09.2023
Aktenzeichen: 237 C 220/23, 223 C 120/23 (alt)
ECLI: ECLI:DE:AGBECH:2023:0920.237C220.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Anfrage erfolgreich
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Datum5. Dezember 2023
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9. Januar 2024
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