Urteil 223 C 120/23

Urteil 223 C 120/23

Die Veröffentlichung soll auf der Plattform fragdenstaat.de erfolgen. Alternativ kann das AG auch andernorts veröffentlichen.

https://www.bverwg.de/de/260297U6C3.96.0
Urteil vom 26.02.1997 -
BVerwG 6 C 3.96
ECLI:DE:BVerwG:1997:260297U6C3.96.0

"1. Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen ist eine öffentliche Aufgabe. Es handelt sich um eine verfassungsunmittelbare Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt und damit eines jeden Gerichts. Zu veröffentlichen sind alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann. Veröffentlichungswürdige Entscheidungen sind durch Anonymisierung bzw. Neutralisierung für die Herausgabe an die Öffentlichkeit vorzubereiten."

"2. Die anschließende Veröffentlichung als solche muß nicht durch die Gerichte selbst geschehen, sondern kann durch Organisationsakt auch der privaten Initiative Interessierter einschließlich der beteiligten Richter überlassen werden."

"Zutreffend sind die vorinstanzlichen Entscheidungen davon ausgegangen, daß allen Gerichten, somit auch den Instanzgerichten der Finanzgerichtsbarkeit, kraft Bundesverfassungsrechts die Aufgabe obliegt, die Entscheidungen ihrer Spruchkörper der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Insoweit handelt es sich bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen um eine öffentliche Aufgabe. Sie erfaßt alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann."

Ergebnis der Anfrage

https://gesetze.berlin.de/perma?d=JURE2…
Gericht: AG Charlottenburg
Entscheidungsdatum: 20.09.2023
Aktenzeichen: 237 C 220/23, 223 C 120/23 (alt)
ECLI: ECLI:DE:AGBECH:2023:0920.237C220.23.00
Dokumenttyp: Urteil

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Urteil…
An Amtsgericht Charlottenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urteil 223 C 120/23 [#294200]
Datum
5. Dezember 2023 10:29
An
Amtsgericht Charlottenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Urteil 223 C 120/23 Die Veröffentlichung soll auf der Plattform fragdenstaat.de erfolgen. Alternativ kann das AG auch andernorts veröffentlichen. https://www.bverwg.de/de/260297U6C3.96.0 Urteil vom 26.02.1997 - BVerwG 6 C 3.96 ECLI:DE:BVerwG:1997:260297U6C3.96.0 "1. Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen ist eine öffentliche Aufgabe. Es handelt sich um eine verfassungsunmittelbare Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt und damit eines jeden Gerichts. Zu veröffentlichen sind alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann. Veröffentlichungswürdige Entscheidungen sind durch Anonymisierung bzw. Neutralisierung für die Herausgabe an die Öffentlichkeit vorzubereiten." "2. Die anschließende Veröffentlichung als solche muß nicht durch die Gerichte selbst geschehen, sondern kann durch Organisationsakt auch der privaten Initiative Interessierter einschließlich der beteiligten Richter überlassen werden." "Zutreffend sind die vorinstanzlichen Entscheidungen davon ausgegangen, daß allen Gerichten, somit auch den Instanzgerichten der Finanzgerichtsbarkeit, kraft Bundesverfassungsrechts die Aufgabe obliegt, die Entscheidungen ihrer Spruchkörper der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Insoweit handelt es sich bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen um eine öffentliche Aufgabe. Sie erfaßt alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann."
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294200/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Charlottenburg
Urteilsanforderung zu 223 C 120/23 (altes Aktenzeichen) jetzt 237 C 220/23 Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichts…
Von
Amtsgericht Charlottenburg
Betreff
Urteilsanforderung zu 223 C 120/23 (altes Aktenzeichen) jetzt 237 C 220/23
Datum
18. Dezember 2023 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin Urteilsanforderung zu 223 C 120/23 (altes Aktenzeichen) jetzt 237 C 220/23 Sehr << Antragsteller:in >> es wird mitgeteilt, dass oben bezeichnetes Urteil nun bei bei Beck-online und Juris veröffentlicht wurde. Es wird weiter mitgeteilt, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wurde, über die noch nicht entschieden wurde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Urteilsanforderung zu 223 C 120/23 (altes Aktenzeichen) jetzt 237 C 220/23 [#294200] Guten Tag, könnten Sie e…
An Amtsgericht Charlottenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Urteilsanforderung zu 223 C 120/23 (altes Aktenzeichen) jetzt 237 C 220/23 [#294200]
Datum
23. Dezember 2023 19:08
An
Amtsgericht Charlottenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, könnten Sie es hierher emailen? Grund: Es scheint an den angegeben Orten Zugangsbeschränkungen zu geben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294200/

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Amtsgericht Charlottenburg
237 C 220/23 (altes Aktenzeichen 223 C 120/23) - Urteil vom 20.09.2023 Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplat…
Von
Amtsgericht Charlottenburg
Betreff
237 C 220/23 (altes Aktenzeichen 223 C 120/23) - Urteil vom 20.09.2023
Datum
4. Januar 2024 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin Sehr << Antragsteller:in >> anliegend erhalten Sie die von Ihnen angeforderte Urteilsabschrift. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass Berufung gegen dieses Urteil eingelegt wurde, über die noch nicht entschieden ist. Mit freundlichen Grüßen