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Urteil 5 S 745/84

Bitte senden Sie mir das Urteil 5 S 745/84 vom 3.5.1985 "Außenlandeerlaubnis für Hängeleiter" zu.
Mit Schwärzungen von personenbeziehbaren Daten bin ich einverstanden.

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Rein vorsorglich weise ich Sie auf den Beschluss des BGH vom 5.4.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16 hin.

Ergebnis der Anfrage

Urteil 5 S 745/84 vom 3.5.1985 erhalten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden…
An Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urteil 5 S 745/84 [#208879]
Datum
16. Januar 2021 22:42
An
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir das Urteil 5 S 745/84 vom 3.5.1985 "Außenlandeerlaubnis für Hängeleiter" zu. Mit Schwärzungen von personenbeziehbaren Daten bin ich einverstanden. ---------------- Rein vorsorglich weise ich Sie auf den Beschluss des BGH vom 5.4.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16 hin.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
5 S 745/84 Frag den Staat Sehr geehrteAntragsteller/in anbei wird die gewünschte Entscheidung übersandt. Mit f…
Von
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Betreff
5 S 745/84 Frag den Staat
Datum
19. Januar 2021 08:31
Status
Anfrage abgeschlossen
720,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei wird die gewünschte Entscheidung übersandt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: 5 S 745/84 Frag den Staat [#208879] Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für die schnelle Auskunft …
An Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 5 S 745/84 Frag den Staat [#208879]
Datum
19. Januar 2021 12:27
An
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für die schnelle Auskunft Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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