Urteil des VG Dresden vom 26.08.2022 Az: 3 L 547/22

In einem Antrag auf Anordnung der Freiheitsentziehung zur Sicherung der Abschiebung gab die Bundespolizeidirektion Pirna an, dass ihr Dienstgruppenleiter ein Asylgesuch prüfen und ggf. ablehnen dürfe mit Verweis auf o.g. Urteil. Dieses konnte ich im Internet nicht recherchieren.
Meines Wissens nach haben Behörden Asylgesuche an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiterzuleiten, dieses hat die alleinige Befugnis über Asylanträge zu entscheiden.
Die Ablehnung eines Asylgesuchs war in diesem Fall notwendig, um die betroffene Person ist Abschiebehaft nehmen zu können.
Für eine Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung im speziellen Fall und der Ablehnung des Asylgesuchs durch die BPol im Allgemeinen benötige ich zeitnah das o.g. Urteil

Ergebnis der Anfrage

Ich frage nun nach der postalischen Zusendung des anonymisierten anegfragtn Urteils und übernehme die Kosten

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. April 2023
  • Frist
    31. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
Christina Riebesecker
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einem Antrag auf An…
An Verwaltungsgericht Dresden Details
Von
Christina Riebesecker
Betreff
Urteil des VG Dresden vom 26.08.2022 Az: 3 L 547/22 [#277410]
Datum
26. April 2023 21:52
An
Verwaltungsgericht Dresden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einem Antrag auf Anordnung der Freiheitsentziehung zur Sicherung der Abschiebung gab die Bundespolizeidirektion Pirna an, dass ihr Dienstgruppenleiter ein Asylgesuch prüfen und ggf. ablehnen dürfe mit Verweis auf o.g. Urteil. Dieses konnte ich im Internet nicht recherchieren. Meines Wissens nach haben Behörden Asylgesuche an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiterzuleiten, dieses hat die alleinige Befugnis über Asylanträge zu entscheiden. Die Ablehnung eines Asylgesuchs war in diesem Fall notwendig, um die betroffene Person ist Abschiebehaft nehmen zu können. Für eine Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung im speziellen Fall und der Ablehnung des Asylgesuchs durch die BPol im Allgemeinen benötige ich zeitnah das o.g. Urteil
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christina Riebesecker Anfragenr: 277410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277410/ Postanschrift Christina Riebesecker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christina Riebesecker
Verwaltungsgericht Dresden
---E 103-1/22(028) Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG, Christina Riebesecker [#277410] <<E-Mail-Adres…
Von
Verwaltungsgericht Dresden
Betreff
---E 103-1/22(028)
Datum
2. Mai 2023 11:26
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG, Christina Riebesecker [#277410] <<E-Mail-Adresse>>> Empfänger: Christina Riebesecker

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Verwaltungsgericht Dresden
VG Leipzig Eilrechtsbeschluss Zurückschiebung BPol Verwaltungsgericht Leipzig, 3 L 547/22, B.v. 22.8.2022 wg § 80 …
Von
Verwaltungsgericht Dresden
Via
Briefpost
Betreff
VG Leipzig Eilrechtsbeschluss Zurückschiebung BPol
Datum
22. Mai 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Verwaltungsgericht Leipzig, 3 L 547/22, B.v. 22.8.2022 wg § 80 V VwGO Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen seine Zurückschiebung in die Tschechische Republik sowie die infolgedessen angeordnete Einreise- und Aufenthaltssperre. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 16. Juli 2022 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 4. Juli 2022 hinsichtlich des Einreiseund Aufenthaltsverbotes wird bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens angeordnet. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

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