Urteil des VG Dresden vom 26.08.2022 Az: 3 L 547/22
In einem Antrag auf Anordnung der Freiheitsentziehung zur Sicherung der Abschiebung gab die Bundespolizeidirektion Pirna an, dass ihr Dienstgruppenleiter ein Asylgesuch prüfen und ggf. ablehnen dürfe mit Verweis auf o.g. Urteil. Dieses konnte ich im Internet nicht recherchieren.
Meines Wissens nach haben Behörden Asylgesuche an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiterzuleiten, dieses hat die alleinige Befugnis über Asylanträge zu entscheiden.
Die Ablehnung eines Asylgesuchs war in diesem Fall notwendig, um die betroffene Person ist Abschiebehaft nehmen zu können.
Für eine Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung im speziellen Fall und der Ablehnung des Asylgesuchs durch die BPol im Allgemeinen benötige ich zeitnah das o.g. Urteil
Ergebnis der Anfrage
Ich frage nun nach der postalischen Zusendung des anonymisierten anegfragtn Urteils und übernehme die Kosten
Anfrage erfolgreich
-
Datum26. April 2023
-
31. Mai 2023
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
haben sie das bezeichnete Urteil vom VG Dresden erhalten?