Urteil Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 23.11.2022 (3 K 75/22)

das Urteil Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 23.11.2022 (3 K 75/22) in der anonymisierten Fassung zur Verfügung.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. Oktober 2023
  • Frist
    28. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urteil Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 23.11.2022 (3 K 75/22) [#290868]
Datum
24. Oktober 2023 08:35
An
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Urteil Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 23.11.2022 (3 K 75/22) in der anonymisierten Fassung zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290868/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern
Anfrage vom 24.10.2023 Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre o.a. Anfrage teile ich Ihnen…
Von
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Anfrage vom 24.10.2023
Datum
6. November 2023 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre o.a. Anfrage teile ich Ihnen mit das die Übersendung der anonymisierten Urteilskopie Kosten i.H.v. 12,50 € verursacht. Die gemäß § 13 IFG M-V zu erheben sind. Ich bitte um Mitteilung ob die Versendung trotzdem erfolgen soll. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage vom 24.10.2023 [#290868] Sehr << Anrede >> ich danke für die schnelle Antwort. es ist ein…
An Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage vom 24.10.2023 [#290868]
Datum
6. November 2023 10:55
An
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke für die schnelle Antwort. es ist eine öffentliche Aufgabe die Rechtsprechung zu veröffentlichen. Ich halte die Erhebung von Gebühren für die Veröffentlichung von Urteilen für prohibitiv. Zugleich verweise ich auf die Rechtsprechung des BVerwG zur Veröffentlichung von Urteilen. Ich verweise auf die vorzügliche Rechtseinschätzung des Präsidenten des FG Gotha unter https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-anfrage-nach-urteil-4-k-660-20-vom-22-02-2022/. Ich verweise zugleich auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung, in dem die Veröffentlichung der Rechtsprechung als öffentliche Aufgabe angesehen wird. Kurzum, ich werde die Gebühren bezahlen und danach das FG Greifswald auf die Aufhebung des Kostenbescheides verklagen. Bisher hat sich leider kein Finanzgericht gefunden, an dem ich meine Theorie prüfen konnte. Insofern würde ich mich über einen anfechtbaren Kostenbescheid durchaus freuen. Ich bin im Übrigen positiver Hoffnung, dass wir uns evtl. Ihrem Gerichtssaal persönlich kennen lernen werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290868/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage vom 24.10.2023 [#290868] Sehr << Anrede >> ich habe gerade gesehen, dass das Urteil bereit…
An Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage vom 24.10.2023 [#290868]
Datum
6. November 2023 11:04
An
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe gerade gesehen, dass das Urteil bereits unter https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/STRE202370497/part/L veröffentlicht ist. Damit hat sich mein Rechtschutzbedürfnis in diesem Fall erledigt. Ich danke trotzdem für Ihre Mühe und wünsche einen guten Start in die Woche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290868/