Urteil O. Latzel 51 Ns 225 Js 26577/20
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bitte um Zusendung des Urteils im Berufungsverfahren/Strafprozess gegen Olaf Latzel. Das Aktenzeichen ist wohl 51 Ns 225 Js 26577/20 (Angabe: LTO).
Ich konnte das Urteil bisher nicht online finden. Falls es (noch) nicht veröffentlicht wurde, bitte ich um Angabe, ob und wann das Urteil veröffentlicht werden soll oder warum es ggf. nicht veröffentlicht wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Mein Antrag soll auch als Anfrage eines juristisch und theologisch interessierten Bürgers gewertet werden.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum8. August 2022
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10. September 2022
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