Urteil Polizeikollegen bei Schießerei alleingelassen
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Urteil vom 16.11.2021 - 59 Ls 25/20
Personenbezogene Daten können ohne weitere Rückfrage pseudonymisiert werden. Ggf. enthaltene Feststellungen zum Ausbildungsstand der beteiligten Polizisten zum Verhalten in Feuergefechten sowie zum Verhalten im Wirkbereich feindlicher Kräfte sollen nicht geschwärzt werden, im übrigen sind persönliche Verhältnisse hier nicht von Interesse.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum17. November 2021
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21. Dezember 2021
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