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Urteil Simone Lange gegen sh:z

Anfrage an: Amtsgericht Flensburg

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

das Urteil Simone Lange gegen sh:z.

Das Urteil wird in dem Artikel „OB Simone Lange vor Gericht: Klage gegen den sh:z geht in die nächste Runde“ erwähnt: https://www.shz.de/lokales/flensburg/artikel/flensburg-urteil-im-prozess-lange-gegen-shz-43490186

Ich bitte um eine anonymisierte Abschrift gemäß dem Urteil des BGH v. 05.04.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-hzivilgerichte-muessen-urteile-anonymisiert-veroeffentlichen/

Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Mühen!

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. November 2022
  • Frist
    9. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Urteil Simone…
An Amtsgericht Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urteil Simone Lange gegen sh:z [#262535]
Datum
5. November 2022 23:33
An
Amtsgericht Flensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Urteil Simone Lange gegen sh:z. Das Urteil wird in dem Artikel „OB Simone Lange vor Gericht: Klage gegen den sh:z geht in die nächste Runde“ erwähnt: https://www.shz.de/lokales/flensburg/artikel/flensburg-urteil-im-prozess-lange-gegen-shz-43490186 Ich bitte um eine anonymisierte Abschrift gemäß dem Urteil des BGH v. 05.04.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-hzivilgerichte-muessen-urteile-anonymisiert-veroeffentlichen/ Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Mühen! Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262535/
Amtsgericht Flensburg
Ihre Anfrage Nr. 262535 Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihre Anfrage, die ich dieser E-Mail n…
Von
Amtsgericht Flensburg
Betreff
Ihre Anfrage Nr. 262535
Datum
11. November 2022 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
externurteilsimonelangegegenshz262.eml
6,5 KB
image001.png
55,9 KB
image003.jpg
3,8 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihre Anfrage, die ich dieser E-Mail noch einmal beigefügt habe. Das Amtsgericht Flensburg hat Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Das angefragte Urteil wird aktuell anonymisiert und soll veröffentlicht werden. Um Ihnen für die auf das IZG-SH gestützte Anfrage keine Gebühren in Rechnung stellen zu müssen, beabsichtige ich die Veröffentlichung des Urteils auch auf der kostenlosen Rechtsprechungsdatenbank des Landes Schleswig-Holstein. Ich werde Sie darüber informieren, sobald das Urteil dort eingestellt ist. Die nach dem IZG geltende Monatsfrist wird nicht überschritten werden. Bei etwaigen Rückfragen wenden Sie sich gern an mich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage Nr. 262535 [#262535] Sehr << Anrede >> ich bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen! Mi…
An Amtsgericht Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage Nr. 262535 [#262535]
Datum
13. November 2022 04:29
An
Amtsgericht Flensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262535/

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Amtsgericht Flensburg
WG: Ihre Anfrage Nr. 262535 Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zurück auf Ihre Anfrage zum Urteil des Landg…
Von
Amtsgericht Flensburg
Betreff
WG: Ihre Anfrage Nr. 262535
Datum
30. November 2022 09:16
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
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6,5 KB
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55,9 KB
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zurück auf Ihre Anfrage zum Urteil des Landgerichts Flensburg vom 03.11.2022. Das Urteil ist jetzt - wie angekündigt - über die kostenlose Landesrechtssprechungsdatenbank S-H abrufbar. Die Datenbank können Sie über folgenden Link aufrufen: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/search Die Eingabe des Aktenzeichens (8 O 79/22) im Suchfeld ist hier ausreichend, um das Urteil schnell zu finden. Sollten Sie Probleme beim Abrufen haben, melden Sie sich gern noch einmal bei mir. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.