Urteil vom 25.11.2020, in Sachen: Strafverfahren ./. Olaf Latzel wg. Volksverhetzung

Anfrage an: Amtsgericht Bremen

Ich bitte um Zusendung des erstinstanzlichen Urteils im Strafverfahren gegen Herrn Olaf Latzel wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB vom 25.11.2020. Das Aktenzeichen ließ sich online leider nicht ermitteln.

Ich konnte leider auch das Urteil bislang online nicht finden. Falls es (noch) nicht veröffentlicht wurde, bitte ich um Angabe, ob und wann das Urteil veröffentlicht werden soll oder warum es ggf. nicht veröffentlicht wird. Ich interessiere mich insbesondere aus juristischem Fachinteresse für die Begründung der Entscheidung, gerade auch vor dem Hintergrund der gegenläufigen Entscheidung des Berufungsgerichts. Für eine (anonymisierte) Zusendung wäre ich daher dankbar.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich b…
An Amtsgericht Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urteil vom 25.11.2020, in Sachen: Strafverfahren ./. Olaf Latzel wg. Volksverhetzung [#264768]
Datum
5. Dezember 2022 18:50
An
Amtsgericht Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung des erstinstanzlichen Urteils im Strafverfahren gegen Herrn Olaf Latzel wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB vom 25.11.2020. Das Aktenzeichen ließ sich online leider nicht ermitteln. Ich konnte leider auch das Urteil bislang online nicht finden. Falls es (noch) nicht veröffentlicht wurde, bitte ich um Angabe, ob und wann das Urteil veröffentlicht werden soll oder warum es ggf. nicht veröffentlicht wird. Ich interessiere mich insbesondere aus juristischem Fachinteresse für die Begründung der Entscheidung, gerade auch vor dem Hintergrund der gegenläufigen Entscheidung des Berufungsgerichts. Für eine (anonymisierte) Zusendung wäre ich daher dankbar.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 264768 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteil vom 25.11.2020, in Sachen: Strafverfahren ./. Olaf Latzel w…
An Amtsgericht Bremen Details
Von
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Betreff
AW: Urteil vom 25.11.2020, in Sachen: Strafverfahren ./. Olaf Latzel wg. Volksverhetzung [#264768]
Datum
7. Januar 2023 09:22
An
Amtsgericht Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteil vom 25.11.2020, in Sachen: Strafverfahren ./. Olaf Latzel wg. Volksverhetzung“ vom 05.12.2022 (#264768) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 05.12.2022 Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über …
An Amtsgericht Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Urteil vom 25.11.2020, in Sachen: Strafverfahren ./. Olaf Latzel wg. Volksverhetzung [#264768]
Datum
6. Februar 2023 10:35
An
Amtsgericht Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 05.12.2022 Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) in Bezug auf das Strafurteil gegen Herrn Olaf Latzel wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB gestellt. Ich bitte Sie darum, mir das Urteil im Volltext zukommen zu lassen oder jedenfalls mir eine Fundstelle zu nennen, unter der ich die Entscheidungsgründe nachlesen kann. Ich benötige die Entscheidung zu wissenschaftlichen Zwecken. Die Beantwortungsfrist für die Anfrage haben Sie mittlerweile um 31 Tage überschritten. Ich freue mich, wenn Sie diese nun zeitnah bearbeiten. Bitte informieren Sie mich ggf. auch über den Bearbeitungsstand. Ich sehe der Zusendung bis zum 22.02.2023 entgegen und verbleibe Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Rechtswissenschaftliche Fakultät, Friedrich-Schiller-Universität Jena

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Amtsgericht Bremen
Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage hat mich erst gestern erreicht. Anbei die Entscheidung. BG, Stefan König Rich…
Von
Amtsgericht Bremen
Betreff
Datum
9. Februar 2023 10:13
Status
Anfrage abgeschlossen
255,4 KB
Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage hat mich erst gestern erreicht. Anbei die Entscheidung. BG, Stefan König Richter am Amtsgericht Pressesprecher Amtsgericht Bremen