Urteil vom 29.09.2017 - 2 K 9283/16

Urteil vom 29.09.2017 - 2 K 9283/16

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    12. November 2023
  • Frist
    15. Dezember 2023
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Urteil vom 29.09.2017 - 2 K 9283/1…
An Verwaltungsgericht Stuttgart Details
Von
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Betreff
Urteil vom 29.09.2017 - 2 K 9283/16 [#292134]
Datum
12. November 2023 18:24
An
Verwaltungsgericht Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Urteil vom 29.09.2017 - 2 K 9283/16
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292134/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, da ich zwischenzeitlich in Erfahrung gebracht habe, dass Gerichtsurteile nicht vom Informationsfreihei…
An Verwaltungsgericht Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Urteil vom 29.09.2017 - 2 K 9283/16 [#292134]
Datum
12. November 2023 19:22
An
Verwaltungsgericht Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, da ich zwischenzeitlich in Erfahrung gebracht habe, dass Gerichtsurteile nicht vom Informationsfreiheitsgesetz umfasst sind, ziehe ich meinen Antrag zurück. Ungeachtet dessen, würde ich eine Veröffentlichung des Urteils auf der Veröffentlichungsplattform begrüßen, da es in einer anderen veröffentlichten Entscheidung von Ihnen zitiert wird. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 292134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292134/

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Verwaltungsgericht Stuttgart
Hinweis zur Einreichung per E-Mail Sehr geehrte Damen und Herren, wir weisen Sie darauf hin, dass der Kommunika…
Von
Verwaltungsgericht Stuttgart
Betreff
AW: EXTERN: Urteil vom 29.09.2017 - 2 K 9283/16 [#292134]
Datum
13. November 2023 07:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Hinweis zur Einreichung per E-Mail Sehr geehrte Damen und Herren, wir weisen Sie darauf hin, dass der Kommunikationsweg per E-Mail ausschließlich für Angelegenheit der Gerichtsverwaltung zur Verfügung steht. Die Einreichung von Klagen, Anträge und sonstige verfahrensbezogene Schriftsätze sowie Unterlagen per einfacher E-Mail ist nicht zulässig. Eingehende verfahrensbezogene E-Mail-Nachrichten werden ohne weitere Veranlassung gelöscht. Klagen, Anträge und sonstige verfahrensbezogene Schriftsätze sowie Unterlagen können bei Gericht nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift bei der Rechtsantragstelle erhoben bzw. eingereicht werden. Darüber hinaus können verfahrensbezogene Dokumente auch elektronisch über einen gesetzlich bestimmten sicheren Übermittlungsweg (per DeMail) eingereicht werden. Bitte beachten Sie hierzu den Hinweis auf unserer Homepage unter „Service → Elektronischer Rechtsverkehr.“ Wenn Sie für die Formulierung einer Klage oder eines Antrags die Unterstützung der Rechtsantragstelle nutzen möchten, bringen Sie bitte alle relevanten Unterlagen mit. Die Kontaktdaten sowie die Öffnungs- und Erreichbarkeitszeiten der Rechtsantragstelle finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter „Das Verwaltungsgericht → Rechtsantragsstelle.“ Mit freundlichen Grüßen