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Urteil zum Anspruch auf Kaufpreiszahlung bei Kauf von Bürobedarf über Callcenter

Anfrage an: Amtsgericht Kiel

In einem aktuellen Verfahren an Ihrem Gericht ist ein Urteil ergangen, in dessen Verfahren eine Bürobedarf-Vertriebsfirma Ansprüche auf Kaufpreiszahlung gegen einen gemeinnützigen Verein aus einem angeblichen Kaufvertrag über Bürobedarfsartikel erhoben hat.
Das entsprechende Urteil wurde durch den am Verfahren beteiligten Anwalt online besprochen (https://www.anwalt.de/rechtstipps/ag-kiel-weist-klage-der-ekon-office-solutions-gmbh-ab_155324.html).

Ich beantrage die Zusendung dieses Urteils im Volltext als anonymisiertem Entscheidungsabdruck.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    29. Mai 2019
  • Frist
    28. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: I…
An Amtsgericht Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urteil zum Anspruch auf Kaufpreiszahlung bei Kauf von Bürobedarf über Callcenter [#147269]
Datum
29. Mai 2019 16:35
An
Amtsgericht Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einem aktuellen Verfahren an Ihrem Gericht ist ein Urteil ergangen, in dessen Verfahren eine Bürobedarf-Vertriebsfirma Ansprüche auf Kaufpreiszahlung gegen einen gemeinnützigen Verein aus einem angeblichen Kaufvertrag über Bürobedarfsartikel erhoben hat. Das entsprechende Urteil wurde durch den am Verfahren beteiligten Anwalt online besprochen (https://www.anwalt.de/rechtstipps/ag-kiel-weist-klage-der-ekon-office-solutions-gmbh-ab_155324.html). Ich beantrage die Zusendung dieses Urteils im Volltext als anonymisiertem Entscheidungsabdruck.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Kiel
Anforderung einer Entscheidung des AG Kiel Sehr geehrte<Information-entfernt> Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage…
Von
Amtsgericht Kiel
Betreff
Anforderung einer Entscheidung des AG Kiel
Datum
3. Juni 2019 13:30
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,4 KB


Sehr geehrte<Information-entfernt> Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage su wäre es hilfreich, wenn Sie mir ein Aktenzeichen der Entscheidung übermitteln könnten! Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anforderung einer Entscheidung des AG Kiel [#147269] Sehr geehrte<Information-entfernt> leider ist mir …
An Amtsgericht Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anforderung einer Entscheidung des AG Kiel [#147269]
Datum
3. Juni 2019 18:33
An
Amtsgericht Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> leider ist mir kein Aktenzeichen bekannt. Ich kenne lediglich die verklinkte Besprechung des Urteils auf der Plattform "anwalt.de" (https://www.anwalt.de/rechtstipps/ag-kiel-weist-klage-der-ekon-office-solutions-gmbh-ab_155324.html). Aus dieser Besprechung ergibt sich lediglich der Sachverhalt, der Vertreter der Beklagten, sowie der Kläger. Es würde mich freuen, wenn Sie die Entscheidung anhand dieser Informationen auffinden können. Sollte die Bearbeitung meines Antrags ohne Angabe eines Aktenzeichens nicht "einfach" iSv § 13 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 IZG-SH möglich sein, bitte ich dies mitzuteilen. In diesem Fall werde ich meinen Antrag zurück ziehen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 147269 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Amtsgericht Kiel
AW: [EXTERN] AW: Anforderung einer Entscheidung des AG Kiel [#147269] Sehr geehrte<Information-entfernt> E…
Von
Amtsgericht Kiel
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Anforderung einer Entscheidung des AG Kiel [#147269]
Datum
4. Juni 2019 07:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Eine Zuordnung ohne Aktenzeichen gestaltet sich von hier aus schwierig. Ich werde im Kollegenkreis mal nachfragen, ob jemanden eine solche Entscheidung präsent ist. Sollten Sie binnen 10 Tagen nichts von mir hören, ist es mir nicht gelungen, das Urteil ausfindig zu machen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [EXTERN] AW: Anforderung einer Entscheidung des AG Kiel [#147269] Sehr geehrte<Information-entfernt> i…
An Amtsgericht Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Anforderung einer Entscheidung des AG Kiel [#147269]
Datum
5. Juni 2019 14:31
An
Amtsgericht Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich danke Ihnen für Ihren Einsatz bei der Beantwortung meiner Anfrage. Beobachtungen in Verbraucherschutzportalen im Internet geben Aufschluss darüber, dass die Klägerin in diesem Fall ähnliche Forderungen an eine Vielzahl von Betroffenen gestellt hat, sodass der Auffassung Ihres Gerichts insoweit eine richtungsweisende Bedeutung zukommt. Sollte ich innerhalb der von Ihnen vorgeschlagenen 10 Tage keine Antwort von Ihnen erhalten, werde ich wie besprochen meinen Antrag zurück ziehen, um Ihrer Bearbeitungsstatistik nicht zu schaden. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 147269 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: [EXTERN] AW: Anforderung einer Entscheidung des AG Kiel [#147269] Sehr geehrte<Information-entfernt> w…
An Amtsgericht Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Anforderung einer Entscheidung des AG Kiel [#147269]
Datum
14. Juni 2019 14:57
An
Amtsgericht Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> wie besprochen ziehe ich meinen Antrag zurück. Eine weitere Bearbeitung meines Antrags, insbesondere eine Bescheidung, ist daher nicht erforderlich. Ich danke Ihnen für Ihre außerordentlichen Bemühungen. Sollten Sie die beantragte Information dennoch zufällig auffinden, dürfen Sie mich selbstverständlich über die bekannten Kontaktdaten kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 147269 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Amtsgericht Kiel
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Anforderung einer Entscheidung des AG Kiel [#147269] Sehr geehrte<Information-e…
Von
Amtsgericht Kiel
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Anforderung einer Entscheidung des AG Kiel [#147269]
Datum
17. Juni 2019 07:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> Vielen Dank für Ihre Verständnis! Mit freundlichem Gruß
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.