Urteile nach §285 StGB

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Wieviele Verurteilungen nach §285 des Strafgesetzbuch gab es in den letzten 10 Jahren in Deutschland?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2017
  • Frist
    12. Dezember 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Verurte…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urteile nach §285 StGB [#25245]
Datum
9. November 2017 19:30
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Verurteilungen nach §285 des Strafgesetzbuch gab es in den letzten 10 Jahren in Deutschland?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Justiz
Urteile nach § 285 StGB Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 1312/2017 Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ih…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Urteile nach § 285 StGB
Datum
28. November 2017 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 1312/2017 Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 9. November 2017, mit der Sie Informationszugang zu der Anzahl der in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten zehn Jahren erfolgten Verurteilungen nach § 285 des Strafgesetzbuchs (StGB) beantragt haben. In Erledigung Ihres Informationsbegehrens, dem hiermit vollumfänglich stattgegeben wird, übersende ich Ihnen als PDF-Datei eine Zeitreihe der Verurteilten nach § 285 StGB (Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel) für die Jahre 2005 - 2015. Die Daten sind der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Strafverfolgungsstatistik entnommen. In dieser sind sämtliche Verurteilungen differenziert nach der schwersten Straftat, die der Verurteilung zu Grunde lag, aufgeführt. Diese Statistik steht unter dem Link https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/StrafverfolgungVollzug/Strafverfolgung.html kostenlos zum Download (als PDF- und Excel-Datei) für die Jahre seit 2002 zur Verfügung. Die Daten für das Berichtsjahr 2016 liegen derzeit noch nicht vor. Für eventuelle Rückfragen wenden Sie sich bitte an das für die Statistik zuständige Statistische Bundesamt. Dieser nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilte Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen